Mängel an Wohnung vor Einzug

19. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mieterin0815
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel an Wohnung vor Einzug

Hallo zusammen,
mein Partner und ich werden in Kürze umziehen. Von der Vormietern haben wir mitbekommen, dass sich das Küchenfenster nur Kippen und nicht ganz Öffnen lässt. Dieser Zustand ist laut Vormieter durch eine zusätzliche Isolierung entstanden (vom Vermieter beauftragt) .

Wie können wir bei der Wohnungsübergabe vorgehen, um den Vermieter zu einem schnellen Handeln zu bringen und signalisieren, dass wir (anders als die Vormieter) den Zustand nicht einfach akzeptieren.

Vermutlich wird die Übergabe nicht durch den Vermieter, sondern eine beauftragte Person erfolgen.

Viele Grüße und Danke im Vorfeld

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterin0815):
Wie können wir bei der Wohnungsübergabe vorgehen, um den Vermieter zu einem schnellen Handeln zu bringen und signalisieren, dass wir (anders als die Vormieter) den Zustand nicht einfach akzeptieren.


Aufnehmen bei der Übergabe der Wohnung und schriftlich festhalten, bis wann der Mangel behofen ist. Kopie vom Protokoll geben lassen, wenn keine Zweitschrift vorhanden, abfotografieren.

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ihr wisst doch jetzt von dem Mangel.
Entweder Ihr wollt die Wohnung trotzdem oder Ihr lasst es.

Signatur:

3113

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Mieterin0815):
Dieser Zustand ist laut Vormieter durch eine zusätzliche Isolierung entstanden (vom Vermieter beauftragt) .
Was bitte ist eine Isolierung am Fenster? Hat das was mit Elektrik zu tun?
Zitat (von Mieterin0815):
und nicht ganz Öffnen lässt.
Aber wie weit gehts zu öffnen? 50% oder mehr oder weniger?
Ist das der einzige Mangel?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Mieterin0815):
Wie können wir bei der Wohnungsübergabe vorgehen, um den Vermieter zu einem schnellen Handeln zu bringen und signalisieren, dass wir (anders als die Vormieter) den Zustand nicht einfach akzeptieren.

Wenn das sichtbar war (z.B. weil die Laibung entsprechend dick ist), dann hat man den Zustand bereits mit Abschluß des Mietvertrages akzeptiert ("gemietet wie besesehen").


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mieterin0815
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

" Was bitte ist eine Isolierung am Fenster? Hat das was mit Elektrik zu tun?"
Die Wand um das Fenster wurde nachträglich isoliert und diese Isolation ist zu dick um ein vollständiges Öffnen zu erlauben.


Das Fenster lässt sich Kippen aber weniger als 50 % öffnen. Soweit bekannt ist das der einzige Mangel.

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#6
 Von 
Mieterin0815
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn das sichtbar war (z.B. weil die Laibung entsprechend dick ist), dann hat man den Zustand bereits mit Abschluß des Mietvertrages akzeptiert ("gemietet wie besesehen").


Wir haben es beide bei der Besichtigung nicht gesehen. Ein Testöffnen wäre während der Besichtigung auch ohne Weiteres nicht möglich gewesen. Da sich die Küchenzeile davor befindet und man einen Hocker benötigt. Ich erinnere mich einen Gespräch wahrend der Besichtigung: Wir: "Es gibt ja gar keinen Abzug." - Makler/Vormieter "Dafür gibt es ja das Fenster über dem Herd"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aufnehmen bei der Übergabe der Wohnung und schriftlich festhalten, bis wann der Mangel behofen ist. Kopie vom Protokoll geben lassen, wenn keine Zweitschrift vorhanden, abfotografieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mieterin0815
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gibt es schlechte Nachrichten. Während des Auszugs der Vormieter wurde Schimmel entdeckt. (gegen den die Isolierung am Fenster helfen sollte)
In eine Wohnung in der Schimmel akut vorliegt möchte ich nun wirklich nicht einziehen. Haben wir das Recht den Einzug(inkl. Miete) verschieben bis der Schimmel entfernt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterin0815):
Nun gibt es schlechte Nachrichten. Während des Auszugs der Vormieter wurde Schimmel entdeckt. (gegen den die Isolierung am Fenster helfen sollte)
In eine Wohnung in der Schimmel akut vorliegt möchte ich nun wirklich nicht einziehen. Haben wir das Recht den Einzug(inkl. Miete) verschieben bis der Schimmel entfernt ist?


Sie müssen nie einziehen, keiner kann sie dazu zwingen, allerdings um die Mietzahlung werden Sie nicht herumkommen.

Sie haben das Recht auf Mängelbeseitigung und das können Sie wahrnehmen. Inwieweit der Schimmel jetzt auf den Baukörper zurück zu führen ist wissen SIe ja nicht, wir schon mal überhaupt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Mieterin0815):
Die Wand um das Fenster wurde nachträglich isoliert
Damit ist die Wärmedämmung gemeint. Isolierung ist was anderes.
Zitat (von Mieterin0815):
Soweit bekannt ist das der einzige Mangel.
Ihr könnt entscheiden, ob ihr diesen Mangel *mitmietet*. Wenn ihr die Mangelbeseitigung verlangt, müsst ihr damit rechnen, dass aufwändige Bauarbeiten in der Küche stattfinden.

Der neu entdeckte Schimmel ist wo gefunden worden?

Das ist nur am Küchenfenster? Wegen einer innen angebrachten Dämmung in der Fensterlaibung?
Zitat (von Mieterin0815):
(gegen den die Isolierung am Fenster helfen sollte)
Es ist zu erwarten, dass das nicht hilft.

Mietvertrag ist schon unterschrieben?

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