Mängel an der Mietsache

18. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
pilgrim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Mängel an der Mietsache

Hallo,
wir haben seit Nov. l.J. einen neuen Vermieter. Vom Vorvermieter sind div. Mängel vorhanden, die dieser nicht rep. lassen wollte. Deshalb wurde uns in einer Güteverhandlung ein monatl.Mietminderungsbetrag zuerkannt ( jedoch nur für den Zeitraum bis der neue Vermieter eingesetzt wurde).Wir hatten gehofft, die Sache mit dem neuen Vermieter im Guten regeln zu können. Doch dieser, (er hat sich uns bisher nicht mal vorgestellt) ließ uns schriftlich wissen, daß er der Mietminderung aufs schärfste widerspricht.Die vorhandenen Mängel erwähnt er mit keinem Wort, dafür droht er uns mit Kündigung,sollten wir weiter mindern.Seit Juli 2004 geht die Sache hin und her, und es wird so getan, als wären keine Mängel vorhanden und wir suchten nur einen Grund um die Miete zu mindern. Wir möchten aber endlich in Ruhe "wohnen". Dies wird vermutlich erst möglich sein, wenn ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger die Mängel feststellen wird. Was können wir tun, um das in Gang zu setzen?

Danke für Eure Antwort
pilgrim

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo pilgrim,

es sieht wirklich ganz so aus, als ob Ihr um einen Rechtsstreit nicht herumkommt. An Eurer Stelle würde ich zum Mieterbund oder einen Anwalt nehmen. Das alleine kann oft schon helfen. Oder ist es vielleicht möglich, eine Art Kompromiß zu schließen, daß Ihr von Euch aus anbietet, z.B. die Arbeiten selber zu machen (wenn möglich) und der Vermieter zahlt nur das Material? Das hängt natürlich ganz stark von der Art der Mängel ab.

Falls Ihr zu einem Anwalt geht ist allerdings fraglich, ob es so jemals zu einem "normalen" Mietverhältnis kommen kann oder ob Ihr Euch nicht mit dem Gedanken anfreunden solltet, Euch eine andere Wohnung zu suchen.

Viel Glück

Gruß

Line

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#2
 Von 
pilgrim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Line,
habe Dank für deine Antwort. Wir hatten uns am Anfang überlegt, die Mängel selber zu beheben, um Ärger zu vermeiden. Bei den Mängeln handelt es sich um Heizungs/Fenster/Haustürprobleme. Wir hatten einige Handwerker hier, um die Mängel begutachten. Es hat sich jedoch herausgestellt, das wir die dringend nötigen Reparaturen nicht selber machen können.
Nun ist es so, daß wir uns tatsächlich mit dem Gedanken tragen, sobald wie es eben geht hier auszuziehen. Deshalb ist es für uns wichtig die Mängel jetzt, solange wir noch hier wohnen von einem Sachverständigen feststellen zu lassen. (Wegen der monatl. Mietkürzung).Die Frage ist nun, wie bekommen wir schnellstens einen Sachverständigen her? Man sagte uns, wenn "wir" einen Sachverständigen beauftragen, kostet uns das ca. Euro 800,--. Die Frage ist, ob das Gericht, im Falle einer Klage des Vermieters auf Rückz. der Mietminderung, den von uns beauftragten Sachverständigen anerkennt? Fragen über Fragen, wir hoffen auf eine Antwort.
Danke erstmal....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Frage ist, ob das Gericht, im Falle einer Klage des Vermieters auf Rückz. der Mietminderung, den von uns beauftragten Sachverständigen anerkennt?
Nein, das Gericht beauftragt dann einen eigenen Sachverständigen.

Euer Sachverständiger kann dann nur als Zeuge auftreten. Die Kosten müsst Ihr in jedem Fall selbst tragen.

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