"Mängel" bei Erstbezug

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485433-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Mängel" bei Erstbezug

Guten Tag,

seit einigen Wochen lässt mich eine Sache nicht in Ruhe und ich weiß nicht wie ich dagegen vorgehen soll.

Ich habe eine Mietwohnung bezogen. Dabei handelt es sich um einen Erstbezug/Kernsanierung. Die Ausstattung ist gehoben...Echtholz Parkett. Fußbodenheizung etc. An für sich alles soweit schön und gut. Nach dem beziehen sind mir nach und nach Sachen aufgefallen die ich nicht für richtig halte bei einem Erstbezug.

- Warmwasser in der Küche sowie die Lüftung im Bad gingen nicht. (wurde relativ schnell behoben)
- Balkongeländer wurde mit Schrauben befestigt= 2 davon sind abgebrochen (wahrscheinlich durch Kälteeinwirkung und Spannung)
-Durchführungslöcher für Handtuchheizung meines Erachtens zu groß (Fertigkeit kann so leichter hinter die Trockenbauwand gelangen)
- Anriss Zeichnungen für Bohrungen sind noch auf manchen Wänden vorhanden

und nun zu der Sache die mich enorm stört und mich nicht ruhig schlafen lässt:

Das Echtholzparkett ist ja schön und gut, aber ich habe das Gefühl, dass dieses nicht richtig verlegt wurden ist. Mir ist aufgefallen das sich die einzelnen Parkettstückchen am Stoß heben und senken. Das sollte eig. nach einem Erstbezug nicht sein!!! Vor allem wenn man bedenkt das durch evtl. eindringende Feuchtigkeit oder punktuelle Belastung ein enormer Schaden entstehen kann. Mir ist bewusst das Parkett auch arbeitet. Aber nach 3 Tagen wohnen kann ich mir das nicht vorstellen!

Ich habe den "Schaden" bzw. die Problematik meiner Verwaltung telefonisch gemeldet und per Email Beweißfotos und Videos zugesandt. Das geschah innerhalb von 2 Wochen!

Auf die E-Mail mit den Fotos, welche auch andere Probleme wie: Warmwasser, fehlende Schlüssel etc. beinhaltendete, habe ich den Erhalt bestätigt bekommen.

Die E-Mail mit den Videos wurde nicht weiter beachtet.

Was kann ich nun tuen um mich abzusichern? Ich bin der Meinung das vor allem das Problem mit dem Parkett nicht an mir liegt. Ich möchte nicht für evtl. entstehende Schäden haften.


Ich würde mich über evtl Hilfestellung freuen, denn ich weiß nicht ob sowas Fristen hat, welche man einhalten muss.

Leibe Grüße

Felix

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Echten Brief schreiben und alles genauso auflisten, wie Sie das hier geschrieben haben und auffordern, die Mängel zu beheben. Einwurf-Einschreiben, oder aber persönlich übergeben. Fotos am besten ausdrucken und beifügen. Frist würde ich hier mal 2-3 Wochen ansetzen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen