Mängel bei Warmwasser und Heizung

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
ricok
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel bei Warmwasser und Heizung

Hallo zusammen,
hier also mein Anliegen, betrifft Heizung und Warmwasserversorgung.

Vorab, es handelt sich um einen Gebäudekomplex mit vier Hauseingängen, zu je ca. 10 Wohnungen, die von einer zentralen Heizungsanlage versorgt werden. Überwiegend werden diese Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt, deren Altersdurchschnitt etwa in Richtung Pensionsalter geht, so dass das die uns betreffende Problem für die Mehrzahl der Bewohner wohl schlicht ohne Relevanz ist. Nach Aussage der Hausverwaltung scheint es sogar eher eine "Vereinbarung" der Eigentümergemeinschaft über den aktuellen Zustand zu geben.

Aber zum Detail. Ich stehe jede zweite Woche berufsbedingt zwischen 3:15 Uhr und 3:30 Uhr auf. Seit Anfang März ist die Heizungs- und Warmwasserversorgung bereits auf eine Art "Sommerbetrieb" umgestellt, die "Heizperiode" also bereits "beendet", was sich folgendermaßen bemerkbar macht.
Des Nachts, also ungefähr zwischen ca. 0:00 Uhr und 4:00 Uhr erfolgt eine Nachtabsenkung der Vorlauftemperatur, aber so weit, dass einzelne Heizkörper gerade noch lauwarm, andere -gerade aber im Badezimmer - eigentlich gar nicht warm werden. Auch tagsüber ist an Tagen, an dem die Außentemperatur etwas höher ist (vllt so ab 10 Grad C), ist die Vorlauftemperatur ganztags deutlich abgesenkt, so dass eine Beheizung der Zimmer über 20 Grad C kaum möglich ist.

Zusätzlich wird auch die Heizung des Warmwassers ungefähr zwischen ca. 0:00 Uhr und 4:00 Uhr noch abgesenkt, so dass morgens dessen Maximaltemperatur zwischen 36 und 38 Grad C liegt.
Dass ich eine Warmwasserversorgung jederzeit von mindestens 40 Grad C erwarten kann, dürfte korrekt sein?

Leider bin ich mir mit der Nachtabsenkung der Heizung noch unsicher. Im Badezimmer beträgt die Temperatur zur fraglichen Zeit ca. 18-19 Grad C. Unabhängig davon, ob diese Temperatur nun so vertretbar ist, ich habe über Mindestwerte zumindest im Badezimmer von 20-21 Grad C gelesen, hätte ich ja spätestens nach dem Lüften nach einer Dusche z.B., was ja vorbeugend zur Verhinderung von Feuchtigkeitsschäden eigentlich erforderlich wäre, gar keine Möglichkeit, die Raumtemperatur wieder auf ein angemessenes Maß zu erhöhen, weil die Heizkörper sowieso nicht warm werden.
Die für mich aber wichtigste Frage - bedeutet Nachtabsenkung nun eine Vorlauftemperatur, die trotzdem noch ausreicht, die Zimmer nach z.B. einer Lüftung wieder auf die entsprechende Zimmertemperatur aufheizen zu können, oder ist dieser lauwarme oder kalte Zustand der Heizkörper hinzunehmen?
Nun habe ich meine Zweifel, ob eine Mietminderung wirklich eine Lösung herbeischafft. Ich nehme an, dass mein Vermieter mit der Durchsetzung unserer Forderung gegenüber der Eigentümergemeinschaft so seine Schwierigkeiten haben wird. Mir ist klar, dass das nicht mein Problem wäre, wird es wohl aber dann doch sein. Wie oben geschrieben, scheint es eine Übereinkunft zumindest eines Großteils der Eigentümer über die aktuelle Einstellung der Heizungsanlage zu geben.
Wie also sinnvoll vorgehen? Termin zur Abstellung der Mängel (wichtig wäre mir vor allem die Warmwasserversorgung) ist bereit zweimal ergebnislos verstrichen. Mietkürzung an den Vermieter schön und gut, wenn er diese dann erträgt und aussitzt, habe ich immer noch kein warmes Wasser.

Vielen Dank für Ratschläge.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von ricok):
Nun habe ich meine Zweifel, ob eine Mietminderung wirklich eine Lösung herbeischafft.


Die Zeifel sind berechtigt.

VM anschreiben Frist setzen, nach Frist Anwalt beauftragen, der kann dann die evtl. Minderung genau berechnen, was in solchen Fällen besser ist.

Warmwasser ... alles unter 40 ° C ist ein Mangel, der muss natürlich (schriftlich mit Zugangsnachweis) gemeldet werden. (IdR kann man hier bis zu 20 % der (Gesamt)Miete kürzen)

Heizung ... na da haben Sie die Minderung fast verpasst, da wir ja nun schon in einen erträglichen Außentemparaturbereich kommen.

Zitat (von ricok):
Überwiegend werden diese Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt, deren Altersdurchschnitt etwa in Richtung Pensionsalter geht, so dass das die uns betreffende Problem für die Mehrzahl der Bewohner wohl schlicht ohne Relevanz ist.


Da irren Sie, gerade alte Menschen mögens warm ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Warmwasser mind. 40 ° rund um die Uhr - das ist klar.
Bei Heizung/Wärme scheint mir der TS allerdings von nicht existenten Ansprüchen auszugehen.

tags (6-22 Uhr) muss eine Mindestraumtemperatur von 20-22 ° erreicht werden können (auch das allerdings nicht innerhalb weniger Minuten von Null auf 22, sondern eben bei normalem Durchheizen)

nachts (22-6 Uhr) muss aber lediglich eine Mindestraumtemperatur von 18 ° erreicht werden können

Zitat (von ricok):
Im Badezimmer beträgt die Temperatur zur fraglichen Zeit ca. 18-19 Grad C. Unabhängig davon, ob diese Temperatur nun so vertretbar ist, ich habe über Mindestwerte zumindest im Badezimmer von 20-21 Grad C gelesen, hätte ich ja spätestens nach dem Lüften nach einer Dusche z.B., was ja vorbeugend zur Verhinderung von Feuchtigkeitsschäden eigentlich erforderlich wäre, gar keine Möglichkeit, die Raumtemperatur wieder auf ein angemessenes Maß zu erhöhen, weil die Heizkörper sowieso nicht warm werden.
Wenn nachts zwischen 3-4 Uhr 18-19 ° erreicht werden, dann ist doch alles wunderbar - es besteht kein Grund für Beanstandungen.

Das "Lüftargument" ist aus der Luft gegriffen:
Wichtig ist dass vor dem Duschen die Raumluft nicht ausgekühlt ist, damit die feuchtegeschwängerte Luft schnell raus gelüftet und durch trockenere, kühlere Frischluft ersetzt werden kann. Nachts sind i.d.R. die Voraussetzungen dafür selbst bei kühlerer Raumtemperatur ideal ;)
Nach dem Lüften hat es dann keine Eile mit der Wieder-Tempererierung; spätestens dann, wenn die Heizung wieder auf Tag-Programm umschaltet, wird die Raumluft ganz von alleine wieder warm (während man auf Arbeit ist).

Vielleicht noch eines:
Auf mehr als die Erfüllung der Mindestanforderungen für Mieter besteht auch bei besonderen persönlichen Lebensumständen kein Anspruch.
Es ist daher nicht durchsetzbar, dass - nur weil man selber immer nachts zwi 3-4 Uhr, vor der Arbeit duschen möchten - auch die 39 anderen Nutzerparteien höhere Heizkosten/Warmwasserbereitungskosten hinnehmen müssen, nur damit die eigenen besonderen Ansprüche gestillt werden.

Gerade bei solch besonderen Ansprüchen empfiehlt es sich, bei der nächsten Wohnungssuche darauf zu achten, dass die Wohnung nicht zentralbeheizt ist sondern eine eigene Heizung ("Gas-Etagenheizung") hat. Da kann man die Heizungsanlage dann ganz nach den eigenen Wünschen programmieren/durchlaufen lassen ohne dass man sich nach der Allgemeinheit richten muss - man trägt dann auch die Mehrkosten ganz alleine.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von ricok):
Zusätzlich wird auch die Heizung des Warmwassers ungefähr zwischen ca. 0:00 Uhr und 4:00 Uhr noch abgesenkt, so dass morgens dessen Maximaltemperatur zwischen 36 und 38 Grad C liegt.


Und wie haben Sie das festgestellt? Geeichtes Thermometer? Sonst können Sie sich das alles sparen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen