Mängel bei Wohnungsübergabe, die leider nicht vermerkt wurden - Reinigung Heizkörper

20. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Mängel bei Wohnungsübergabe, die leider nicht vermerkt wurden - Reinigung Heizkörper

Person A hat bei einer größeren Immobilienfirma eine Wohnung gemietet.

Die Übergabe war mehr oder weniger ein Reinfall.
Es gab keine Zweitausfertigung und er sollte unterschreiben.
Der Verwalter war auch sehr schnell weg nach der Unterschrift.

Mängel wurden soweit nicht aufgelistet.
Da Person A aber erst später viele Mängel auffallen, hat er alles dokumentiert. Noch wohnt er auch nicht richtig dort, also hat dort nur wenige Möbel bzw. so gut wie nichts aufgestellt.
Mit den kleineren Mängeln kann er gut leben, diese wird er aber supergenau dokumentieren und dem Verwalter schicken, damit später seine Kaution "sicher" ist.


Am schlimmsten sind aber die Heizkörper und die "Spalten".
In jedem Raum ist neben dem Türrahmen eine "Spalte", man kann quasi in die Wand hineinschauen.

Die Heizkörper sind sowas von verdreckt, vergilbt (Vormieter war starker Raucher) und sehr alt, dass eine alleinige (laienhafte) Reinigung nicht möglich ist. Ein Heizkörper ist ganz defekt. Ob die anderen Heizkörper noch funktionieren, kann man erst später feststellen (da Fernwärme).

Müssen für diese Mängel die Firma aufkommen?

Wenn er da schon eine Weile gelebt hätte, würde ich es ja verstehen, dass man es ganz auf dem Mieter abwälzt, aber da es nicht mal zu einem richtigen Einzug gekommen ist, frage ich mich, welche Rechte Person A hat.

Sollte Person A einen Anwalt aufsuchen? Hätte er große Chancen zu gewinnen?
Die Anwaltskosten müsste der Mieter vollständig tragen, oder?
Nur bei einem Prozess mit gutem Ausgang für den Mieter trägt der Gegner die vollen Kosten+Anwalt, richtig?

-- Editiert von Ichweissnichts am 20.05.2020 22:20

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

nur zur Info noch:

Die Heizkörper sind so antik, dass man nicht mal mit einem dünnen Staubwedler von oben nach unten "durchgehen" kann. Teilweise kann man nicht mal die Deckel abnehmen. Hochdruckreiniger ist in diesem Fall übrigens Käse.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Müssen für diese Mängel die Firma aufkommen?

Derart offensichtliche Mängel hätte man zuvor rügen müssen - jetzt gilt wohl eher "gemietet wie besehen und akzeptiert".
Jetzt dürfte der Vermieter raus sein.



Zitat (von Ichweissnichts):
Ein Heizkörper ist ganz defekt.

Das muss der Vermieter beheben.



Zitat (von Ichweissnichts):
diese wird er aber supergenau dokumentieren und dem Verwalter schicken,

Man sollte diese dem Vertragsparter - also dem Vermieter - senden. Mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Ichweissnichts):
Müssen für diese Mängel die Firma aufkommen?

Derart offensichtliche Mängel hätte man zuvor rügen müssen - jetzt gilt wohl eher "gemietet wie besehen und akzeptiert".
Jetzt dürfte der Vermieter raus sein.

Das sind ja aber keine Kleinigkeiten. Wenn z.B. die Heizkörper rausgerissen werden müssen, muss der Vermieter/Verwalter dann nicht informiert werden? - Wie soll denn ein Mieter solch horrende Kosten tragen können? - Mal abgesehen davon, dass es gesundheitlich schädlich ist, Dreck einzuatmen?
Und bei Auszug ist der Vermieter der Gewinner, weil sie gereinigte oder neue Heizkörper hat?

Am liebsten würde ich Person A raten, falls es zu einem Wechsel der Heizkörper kommt - sie bei Auszug die alten wieder einzusetzen.






Zitat (von Ichweissnichts):
Ein Heizkörper ist ganz defekt.

Das muss der Vermieter beheben.

Das ist klar


Zitat (von Ichweissnichts):
diese wird er aber supergenau dokumentieren und dem Verwalter schicken,

Man sollte diese dem Vertragsparter - also dem Vermieter - senden. Mit Zustellnachweis.


wird gemacht: 1x mit Einschreiben Rückschein an Verwalter und 1x mit Einschreiben Rückschein an Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

hab noch was gefunden auf: https://www.luftking.de/heizkoerper-austauschen/

ganz interessant der Abschnitt:

Muss mein Vermieter meinen Heizkörper austauschen?
Du wohnst zur Miete und würdest gerne deinen alten Heizkörper austauschen? Das liegt leider nicht in deiner Hand, dafür musst du aber die Kosten bei einem Austausch nicht übernehmen.

Die gesamte Heizungsanlage ist Vermietersache!

Im Normalfall wird der Heizkörper mitvermietet. In diesem Fall ist der Vermieter für die Instandhaltung deiner Heizung verpflichtet. Gemäß Mietrecht ist der Vermieter zu einer regelmäßigen Wartung der Heizung verpflichtet. Ebenso muss der Vermieter bei einer Moderniserung, den Mieter mindestens drei Monate vor dem Austausch davon in Kenntnis setzen.

Falls deine Heizung keine ausreichende Heizleistung liefert, kannst du eine Mietminderung anstreben oder dein Vermieter muss deinen Heizkörper austauschen. Unter ausreichender Heizleistung versteht man das Ermöglichen einer Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius im Raum. Dies gilt jedoch nur für Wohn- und Schlafzimmer. In der restlichen Wohnung liegt die Untergrenze bei 17 Grad Celsius.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Klar: wenn ein Heizkörper defekt ist (und der Mieter in nicht kaputt gemacht hat), dann muss der Vermieter ihn auf seine Kosten ersetzen.

Aber was willst du eigentlich? (oder Person A)
Du schreibst hier nur Bruchstücke über den Sachverhalt, sprichst von irgendeinem Reinfall - wovon aber auch nichts aus deiner Schilderung zu erkennen ist

Zitat (von Ichweissnichts):
Die Übergabe war mehr oder weniger ein Reinfall.
Es gab keine Zweitausfertigung und er sollte unterschreiben.
Der Verwalter war auch sehr schnell weg nach der Unterschrift.
Mängel wurden soweit nicht aufgelistet.

Das klingt nach völlig normalem Vorgang - der Vermieter hat sich die Übergabe (von Wohnung und Schlüsseln) quittieren lassen.
Von was wolltest du eine Zweitausfertigung? wo sollten Mängel aufgelistet sein?
Wenn der Mieter ein Übergabeprotokoll im Sinne einer Mängelauflistung möchte, dann muss sich der Mieter eben darum kümmen, das ggf. selbst machen (und sich vom Vermieter unterschreiben lassen). Zu einem solchen Service ist der Vermieter nunmal nicht verpflichtet.

Bei Annahme der Wohnung muss der Mieter eben in seinem eigenen Interesse prüfen, ob der Zustand dem vertragsgemäßen Zustand entspricht ... und etwaige Mängel rügen.

z.B. aus BGB § 536b
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

Da DU das bei der Übergabe/Annahme versäumt hast, holst du das halt jetzt nach.
Ein Anwalt ist zum derzeitigen Zeitpunkt völliger Blödsinn - und wäre zudem von dir selbst zu bezahlen.

Einfach ein Schreiben an den Vermieter/Verwalter - etwa:
Übergabe war am ..... (wie lange ist das denn her? hoffentlich noch etwas zeitnah ...)
Da hierbei leider kein Zustandsprotokoll gemacht wurde, möchtest du das jetzt nachholen. Folgende Punkte sind dir aufgefallen: .....
Bei folgenden Punkten bittest du um Reparatur ..... bzw. Reinigung .... (da im Mietvertrag unter Punkt .... "sauber" - oder was auch immer als Übergabezustand vereinbart ist).
Frist setzen - 14 Tage

Bei Heizkörpern gibt es übrigens nicht nur die Varianten Staubwedel oder Hochdruckreiniger (wer kommt den auf solche Ideen - am besten gleich noch die Wohnung mitfluten oder wie?)
Wenn es eine schlicht Feuchtreinigung mit Grundreiniger (z.B. "Meister Proper" oder Nonames vom Discounter) in hoher Konzentrierung nicht schafft, dann ein Anlauger
(gibt es in jedem Baumarkt) - das ist übrigens bei Nikotinablagerungen oft das einzige, das wirklich hilft. Wenn man danach nicht neu streichen will, dann unbedingt stark verdünnt - weil sonst der Lack angelöst/aufgeraut wird (und so einen haftfähigen Untergrund für den Neuanstrich schafft).

Warum ist es eigentlich bisher "nicht mal zu einem richtigen Einzug gekommen"?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Einfach ein Schreiben an den Vermieter/Verwalter - etwa:
Übergabe war am ..... (wie lange ist das denn her? hoffentlich noch etwas zeitnah ...)
Da hierbei leider kein Zustandsprotokoll gemacht wurde, möchtest du das jetzt nachholen. Folgende Punkte sind dir aufgefallen: .....
Bei folgenden Punkten bittest du um Reparatur ..... bzw. Reinigung .... (da im Mietvertrag unter Punkt .... "sauber" - oder was auch immer als Übergabezustand vereinbart ist).
Frist setzen - 14 Tage

Nennen wir es einfach Unerfahrenheit/Naivität, dass die ganzen Mängel erst später aufgefallen sind.
Zudem hab ich Person A geraten, so oder so alle Mängel aufzulisten, zu dokumentieren und sie dann an Verwalter/Vermieter zu schicken als Einschreiben mit Rückschein, wie Harry schon empfohlen hat.
Denn beim Auszug könnte sich das ansonsten als Bumerang erweisen (Kaution wird einbehalten oder Mängel, die nicht vom Mieter verursacht werden, damit abgerechnet).

Bei Heizkörpern gibt es übrigens nicht nur die Varianten Staubwedel oder Hochdruckreiniger (wer kommt den auf solche Ideen - am besten gleich noch die Wohnung mitfluten oder wie?)

google research.....viele Vorschläge = Kärcher Hochdruckreiniger kaufen und reinigen
völlig gaga.

Wenn es eine schlicht Feuchtreinigung mit Grundreiniger (z.B. "Meister Proper" oder Nonames vom Discounter) in hoher Konzentrierung nicht schafft, dann ein Anlauger
(gibt es in jedem Baumarkt) - das ist übrigens bei Nikotinablagerungen oft das einzige, das wirklich hilft. Wenn man danach nicht neu streichen will, dann unbedingt stark verdünnt - weil sonst der Lack angelöst/aufgeraut wird (und so einen haftfähigen Untergrund für den Neuanstrich schafft).

Tatsächlich ist schon der Lack ab, alles vergilbt (Nikotin).
An/In die Heizkörper kann man nicht hinein. Es sind keine typischen Heizkörper. Selbst die Deckel bekommt man nicht ab.
Sowas habe ich noch nie gesehen.
Es ist ja nicht nur Schmutz/Staub, Reste vom Neuanstrich, sondern auch völlig andere Dinge, die gar nicht in Heizkörper reingehören (Gummiball, Schaum, Kaugummi etc.). Die bekommt man mit keinem Grundreiniger oder Anlauger raus.

Wenn es denn so einfach wäre, würde Person A es selbst machen.

Bei einer Besichtigung würde selbst ich kaum auf die Idee kommen, als Erstes die Innereien der Heizkörper zu inspizieren.


Warum ist es eigentlich bisher "nicht mal zu einem richtigen Einzug gekommen"?

Ist doch logisch: Wenn alle Heizkörper tatsächlich ausgewechselt werden müssen, sind die Möbel sehr störend.
Außerdem sind da weitaus mehr Mängel, die Person A aber zum größten Teil selbst ausbessert.

Sie wird jetzt die Antwort vom Vermieter abwarten (Mängel zeitnah vorgetragen: welche werden von Ihnen repariert, welche nicht), und nach einer (negativen) Antwort dann selbst tätig werden.

Anders geht es ja wohl leider nicht.

"z.B. aus BGB § 536b
Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."

wenn er den Mangel KENNT.
Zu dem Zeitpunkt wusste Person A ja nichts von dem Mangel (weil eben nicht gesehen).
Eher weiß der Vermieter von den ganzen Mängeln und verschweigt es.
Ist ja leider nicht so wie bei einem Leihwagen, wo man offen zugibt, wo es Mängel gibt und wo nicht.

Danke für all eure Antworten. Sie haben Licht ins Dunkle gebracht.
Zudem kann ich Person A zu diesem Zeitpunkt den Anwalt abraten, da es eh nur rausgeschmissenes Geld wäre.
Und im Fall der Fälle kann sie lieber mit dem Geld eine Sanitär/Heizungsfirma beauftragen, die Heizkörper zu reinigen.





-- Editiert von Ichweissnichts am 21.05.2020 13:08

-- Editiert von Ichweissnichts am 21.05.2020 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Falls es um dieselbe Wohnung geht wie in diesem Beitrag:
https://www.123recht.de/forum/beitragsservice-gez/Beitragsservice,-GEZ-__f573290.html
...dann wird es bei dem Punkt *Heizkörper defekt* bleiben. Diese Sache sollte der Vermieter im Umfang eines Mangels an der Mietsache erledigen/beseitigen/reparieren.

Zitat (von Ichweissnichts):
Ob die anderen Heizkörper noch funktionieren, kann man erst später feststellen (da Fernwärme).
Wann könnte man das feststellen?
Bekommt der Mieter A sein Warmwasser über eine dezentrale WW-Bereitung? zb. Elektroboiler?

Falls es um dieselbe Wohnung geht wie in diesem Beitrag:
https://www.123recht.de/forum/beitragsservice-gez/Beitragsservice,-GEZ-__f573289.html
und seit Mietbeginn noch immer Name, Klingel und Briefkastenschlüssel fehlen, könnte das mit in das Mängel-Schreiben an den Vermieter aufgenommen werden.

Zitat (von Ichweissnichts):
Mit den kleineren Mängeln kann er gut leben, diese wird er aber supergenau dokumentieren und dem Verwalter schicken, damit später seine Kaution "sicher" ist.
Ja, er kann das alles dokumentieren. Da er offensichtlich eine unrenovierte Wohnung und bisher unbewohnbare Wohnung ab dem 1.5. gemietet hat, bringt die Doku zur Sicherung der Kaution evtl. nichts.

Ist evtl. im Mietvertrag vereinbart, dass Mieter A die Wohnung bei Auszug auch unrenoviert übergibt?
Was ist für Mieter A an dem Link/Abschnitt zu Heizung so interessant? Selbstverständlich hat der Vermieter eine intakte Heizung in der Wohnung zu gewährleisten.

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#8
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

@Anami: Ja, es ist dieselbe Wohnung.

Womit die Warmwasseraufbereitung gemacht wird, weiß ich nicht. Müsste ich nochmal nachfragen.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Müsste ich nochmal nachfragen.
Beim Vermieter? Wenn man einen Elektroboiler für das WW in der Wohnung hat, dürfte der nicht zu übersehen sein.
Zitat (von Ichweissnichts):
Tatsächlich ist schon der Lack ab, alles vergilbt (Nikotin).
Die Wohnung hat Mieter A --unrenoviert-- gemietet/übernommen.
Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn alle Heizkörper tatsächlich ausgewechselt werden müssen,
Wie kommt man denn auf diese Idee?
Zitat (von Ichweissnichts):
Und im Fall der Fälle kann sie lieber mit dem Geld eine Sanitär/Heizungsfirma beauftragen, die Heizkörper zu reinigen.
Auja, da freuen sich die Firmen...
Zitat (von Ichweissnichts):
wenn er den Mangel KENNT.
Mieter A hatte bei der Übergabe/Übernahme Zeit und Gelegenheit, die Wohnung auf Mängel zu prüfen.
Von verstaubten, verdreckten Heizkörpern und losen/gelösten Türrahmen/Blendrahmen in einer unrenovierten Wohnung konnte man seit Übergabe/Übernahme Kenntnis haben. KENNT also solche *Mängel* und übernimmt sie.
Die gehen den Vermieter nichts mehr an. Der wird daran nichts ändern.

Deshalb bitte nochmals in den MV schauen---unrenovierte Wohnung zum 1.5. gemietet.
Mieter A fand sie sogar unbewohnbar.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn z.B. die Heizkörper rausgerissen werden müssen, muss der Vermieter/Verwalter dann nicht informiert werden?

Warum sollte der Mieter Heizkörper rausreißen müssen?
Im übrigen ist ihm das nicht gestattet - er hat das Eigentum des Vermieters nicht zu beschädigen oder zu entsorgen.



Zitat (von Ichweissnichts):
wenn er den Mangel KENNT.
Zu dem Zeitpunkt wusste Person A ja nichts von dem Mangel (weil eben nicht gesehen).

Er hätte ihn aber kennen können. Das er nicht hingesehen hat, ist sein Problem und fällt ihm jetzt auf die Füße.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Harry: Würdest du als Erstes die Heizkörper kontrollieren? Oder an jeder Tür rütteln, um jede Klinke zu testen?

Ok, offensichtliche Sachen nicht hingesehen, selbst schuld. Bin ich ganz bei dir.





Zitat (von Anami):
Zitat (von Ichweissnichts):
Müsste ich nochmal nachfragen.
Beim Vermieter? Wenn man einen Elektroboiler für das WW in der Wohnung hat, dürfte der nicht zu übersehen sein.
Zitat (von Ichweissnichts):


Nein, nicht beim Vermieter.


Tatsächlich ist schon der Lack ab, alles vergilbt (Nikotin).
Die Wohnung hat Mieter A --unrenoviert-- gemietet/übernommen.
Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn alle Heizkörper tatsächlich ausgewechselt werden müssen,
Wie kommt man denn auf diese Idee?
Zitat (von Ichweissnichts):


wenn z.B. Reinigung mehr kostet als die Erneuerung der Heizkörper.


Und im Fall der Fälle kann sie lieber mit dem Geld eine Sanitär/Heizungsfirma beauftragen, die Heizkörper zu reinigen.
Auja, da freuen sich die Firmen...
Zitat (von Ichweissnichts):
wenn er den Mangel KENNT.
Mieter A hatte bei der Übergabe/Übernahme Zeit und Gelegenheit, die Wohnung auf Mängel zu prüfen.
Von verstaubten, verdreckten Heizkörpern und losen/gelösten Türrahmen/Blendrahmen in einer unrenovierten Wohnung konnte man seit Übergabe/Übernahme Kenntnis haben. KENNT also solche *Mängel* und übernimmt sie.
Die gehen den Vermieter nichts mehr an. Der wird daran nichts ändern.

Deshalb bitte nochmals in den MV schauen---unrenovierte Wohnung zum 1.5. gemietet.
Mieter A fand sie sogar unbewohnbar.


Die Wohnung wurde renoviert/renoviert übergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Harry: Würdest du als Erstes die Heizkörper kontrollieren? Oder an jeder Tür rütteln, um jede Klinke zu testen?

Nein, ich gehe jeden Raum nacheinander durch.

Dreckige Heizkörper sieht man dann, Türen mit Löchern auch.
Ob die Klinke funktioniert, merkt man wenn man die Türe öffnet und dann schließt.


Andere Sachen merkt man erst später, so was wie ein defektes Ventil z.B., das sind dann versteckte Mängel, die kann man auch noch später reklamieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Die Wohnung wurde renoviert/renoviert übergeben.
Ich hatte mit voller Absicht gefragt, ob es die selbe Wohnung ist.

Denn du hattest geschrieben:
Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn die Wohnung leersteht, aber ein Mietvertrag trotzdem besteht:
Aufgrund von Mängeln/Sanierungs-Renovierungsarbeiten ist die Wohnung nicht bewohnbar.

------------------------------------------------------

Bitte:
Für 1 Satz Antwort brauchst du nicht den gesamten vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN. Genügt.
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

@Anami: Das Eine schließt das Andere nicht aus.

1. Wohnung (standardmäßig, Boden/Wand) renoviert übergeben.
2. Renovierungsarbeiten: Durchführung von Person A. Schlafen/Übernachten nicht möglich.

Wenn es Renovierungsarbeiten des Vermieters wären, würden wir hier die Diskussion nicht führen.



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte:
Für 1 Satz Antwort brauchst du nicht den gesamten vorigen Beitrag zitieren.
Einfach ANTWORTEN. Genügt.
Danke.


Zitat ist einfach missglückt.
Es war 2 Sätze Antwort.

Danke.

Da das Meiste gesagt worden ist und es einige konstruktive Beiträge gab, danke ich euch und schließe nun dieses Thema.

-- Editiert von Ichweissnichts am 21.05.2020 22:55

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