Mängel bei Wohnungsübergabe - gleich einen Rechtsanwalt einschalten?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
byster
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel bei Wohnungsübergabe - gleich einen Rechtsanwalt einschalten?

Hallo,
Ich hatte am 31.12. eine Wohnungsübergabe als Vermieter.
Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts.
Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??

Vielleicht hat ja jemand so ein formloses Schreiben im Internet schon gesehen und kann mir ein Link senden.

Vielen Dank im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du lieber himmel: ein formloses schreiben ist ein brief, in dem in diesem fall steht: hallo, was ist los, die so und so besprochenen mängel sollten doch dann und dann beseitigt werden .. es ist nichts passiert .. wenn bis datum nichts passiert werde ich zu ihren lasten auftrag erteilen und einen ra einschalten bla bla bla

ein ra tut auch nichts anderes

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