Mängel in Mietwohnung

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
yaramin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Mängel in Mietwohnung

Hallo,

mein Freund musste letztes Jahr aus persönlichen Gründen umziehen und zog zum 01.10. in eine neue Wohnung. Diese hatte mehrere Mängel, die wir sofort in einem Protokoll festhielten.

Mein Freund ging alleine zur Vertragsunterschreibung und hat auch das Protokoll mitgenommen, welches die Vermieterin jedoch nicht unterzeichnen wollte. Sie meinte, der Vormieter solle kontaktiert werden, er müsse das in Ordnung bringen. Wir sollten den Vormieter auch noch anrufen (sowas ist doch aber die Sache der Vermieterin?! tzz) ...
da der Vormieter aber nicht zu erreichen war, meldeten wir uns wieder bei der Vermieterin ... diese antworte jedoch nicht mehr auf Briefe ... auch nicht auf den Brief per Einschreiben ...

Ab 01.12. teilte sie uns dann schriftlich mit, dass sie die Wohnungen verkauft hätte und sie nicht mehr zuständig wäre ab 15.12. ....
Ab sofort wäre XY zuständig ...

Auf schriftliche Nachfrage, was wegen der Wohnungsabnahme wäre, kam nur, wir müssten uns mit dem neuen Vermieter in Verbindung setzen ...
dieser sicherte uns im Januar auch persönlich zu, dass wir ihm das Protokoll zusenden sollen, er würde das sich ansehen und dann in den Mietvertrag übernehmen ...

Bis heute jedoch vergebens ...
er sagt, dies hätte die Vormieterin machen sollen - er sieht sich dazu nicht verpflichtet ...

Hat mein Freund nun die totale A-Karte?
Es sind, meiner Ansicht nach, enorme Mängel: kaputte Dielen, großer Brandfleck auf Diele, gerissene Fensterbänke, komplett geklebter Teppich auf den Dielen (nicht entfernbar ohne Rückstände), Leisten in den Räumen kaputt, es fehlen Türschlüssel der Wohnungsinnentüren etc.

Kann hier jemand was dazu sagen?
Danke vielmals!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 116x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Bevor der neue VM die Wohnung gekauft hat, wird er sich die Wohnung wohl mal angeschaut haben.
Ihm müssten die og. Mängel bekannt sein.

Wurde der Mietvertrag auf den neuen VM umgeschrieben bzw. ein neuer aufgesetzt?



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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 635x hilfreich)

Was sagt denn der neue Eigentümer dazu ?

Ab 01.12. teilte sie uns dann schriftlich mit, dass sie die Wohnungen verkauft hätte
Der wird sich die Wohnung doch vor dem Kauf angeschaut haben, was spricht denn dagegen, ihn noch einmal anzurufen und das Protokoll noch einmal zu schicken ?

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#4
 Von 
yaramin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

@HighwayToHeaven: Was soll jetzt deine pampige Antwort?

@Sally: Nein, wir haben keinen neuen bekommen und der alte wurde auch nicht umgeschrieben. Wir haben nur den, von der Vorvermieterin.
Er war ja persönlich da und hat die Wohnung gesehen, da sagte er ja auch, wir sollen ihm das Protokoll senden und er trägt dies nachträglich ein.

@werner_r: Ja, wie oben bereits bei Sally geschrieben war er persönlich da. Kann ihm das gerne noch mal zusenden, aber er meinte zu uns in seinem Schreiben, dass er das nicht nachtragen kann (jetzt auf einmal), dass hätte die alte Vermieterin tun müssen.

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#5
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 219x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1139x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 116x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12323.08.2010 12:19:22
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 24x hilfreich)

Der neue VM ist zuständig!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1139x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

@yaramin: du hast es vielleicht noch nicht ganz bemerkt, aber hier sind die Forentrolle unterwegs. Die schreiben Hundert Beiträge pro Tag, da kommt es denen nicht mehr darauf an, was sie eigentlich vor sich hinlabern.

Vernünftigen Rat in mietrechtlichen Fragen kannst du da (leider) nicht erwarten, da hilft nur der professionelle (und kostenpflichtige) Teil dieses Forums. Du kannst dich ja beim Admin beschweren. Wenn das viele machen, hilft es vielleicht mal gegen diese Forumsspammer.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3796x hilfreich)

@yaramin:

Immerhin hat dein Freund die Mängel schriftlich festgehalten (auch fotografiert?) und der VMin per Einschreiben ein Mängelprotokoll übersandt.
Falls es bei Auszug zu Streitigkeiten kommt, wer die Schäden verursacht bzw. zu beseitigen hat, dann existiert hier wenigsten ein Schriftverkehr, der bei einer Klage zwecks Klärung herangezogen werden kann.

Ist euer Hauptanliegen, dass ihr bei Auszug nicht für die Schäden aufkommen müsst oder geht es euch eher darum, dass die Schäden beseitigt werden? Ich denke eher, das Erstere, dann das zweite ist m. E. nicht durchzusetzen, weil der MV schon unterschrieben war.



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-- Editiert am 15.04.2010 13:09

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#12
 Von 
yaramin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

@HeHe: Es geht um ersteres ... die Mängel zu beheben ist nicht möglich und wäre auch von Anfang an seines Einzuges nicht möglich gewesen. Der Vormieter zog am 29.09. erst aus, während mein Freund am 01.10. schon die Wohnung bezog.
Ja, Protokoll und Fotos sind vorhanden.
Der "neue" Vermieter war auch im Januar persönlich in den Wohnungen des Hauses und sah sich alles an, bereits zu dem Zeitpunkt führten wir ein Gespräch mit ihm und zeigten ihm alles.
Da hieß es ja, wir sollen ihm das Protokoll zusenden und er vermerkt alles. Na ja ...

Ach ja, das Protokoll wurde nicht per Einschreiben versandt, sondern ihr direkt persönlich übergeben. Waren bei ihr und wollten ja auch, dass sie das unterzeichnet.

Gut, dass man hier User bewerten kann und auch gleich sieht, wie jemand hier gestellt ist @HighwaytoHeaven ...

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-- Editiert am 15.04.2010 14:13

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#13
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 116x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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