Hallo ich habe einige Punkte in denen ich mir unsicher bin, unzwar haben wir ein paar Baustellen in der Wohnung:
Im Gästebad haben wir kein warmes Wasser, der Boiler unterm Waschbecken geht nicht mehr, müssen wir einen neuen kaufen oder der Vermieter?
Wir hatten einen Wasserschaden in der Küche, die ganze Küche stand unter Wasser, es von der Decke herunter, das Bad liegt direkt oben drüber, vermutlich kam das Wasser von der Badewanne. Wir haben umgehend den Vermieter benachrichtigt, dieser ist noch am selben Tag erschienen und hat sich nach dem Schaden umgesehen, dabei hat er die Decke ausgehebelt und einige Holzbretter sind gebrochen, die Bretter hat er nun getrocknet und geleimt und will sie wieder anbringen?! Ist das so in Ordnung? Wie beschrieben haben wir eine Holzdecke.
Außerdem ist meinem Mann der Wasserhahn der Küchenspüle abgebrochen, der neue soll nun 36 Euro kosten, das seh ich ja ein, da mein Mann ihn ja auch abgebrochen hat
ABER... wie sieht es beim undichtem Siffon aus?
Ich hoffe mir kann da jemand helfen, wir sind noch relativ unerfahren und unser Vermieter vermietet auch das erste mal, nun wussten wir nicht was wir tun sollten.
Mängel in der Mietwohnung
Zitat :Im Gästebad haben wir kein warmes Wasser, der Boiler unterm Waschbecken geht nicht mehr, müssen wir einen neuen kaufen oder der Vermieter?
Wem gehört der Boiler?
Wenn dem Vermieter muß er ihn ersetzen oder reparieren lassen.
Gibt es im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?
Zitat :Wir hatten einen Wasserschaden in der Küche, die ganze Küche stand unter Wasser, es von der Decke herunter, das Bad liegt direkt oben drüber, vermutlich kam das Wasser von der Badewanne. Wir haben umgehend den Vermieter benachrichtigt, dieser ist noch am selben Tag erschienen und hat sich nach dem Schaden umgesehen, dabei hat er die Decke ausgehebelt und einige Holzbretter sind gebrochen, die Bretter hat er nun getrocknet und geleimt und will sie wieder anbringen?! Ist das so in Ordnung?
Warum sollte das nicht in Ordnung sein?
Zitat :ABER... wie sieht es beim undichtem Siffon aus?
Auch hier wieder die Frage nach der Kleinreparaturklausel.
Wenn es nur an den Dichtungen liegen sollte, die kosten nicht die Welt und wer nicht gerade 2 linke Hände hat kann die auch selbst austauschen. Ansonsten Vermieter informieren und die Behebung des Mangels fordern.
Oder gehört der Siffon zu Eurer eigenen Küche?
Zitat :und unser Vermieter vermietet auch das erste mal,
Dann sollte er sich fachlich beraten lassen. Zum Beispiel bei Haus & Grund.
Wegen § 536c BGB
ist der Mieter verpflichtet, in der Wohnung auftretende Mängel dem Vermieter zu melden. Ich würde also empfehlen, eine entsprechende Mängelmeldung an den Vermieter vorzunehmen. Die Mängel sollten deutlich beschrieben und eine Frist zur Beseitiigung gesetzt werden. 4 Wochen sollten dafür reichen.
Danach kann man schauen, wie der Vermieter reagiert.
Nach einer Mängelbehebungung muss die Wohnung in etwa wieder so aussehen wie bei Anmietung. Wenn bei Anmietung die Holzdecke einheitlich und unversehrt war, dann muss sie es auch nach der Mängelbehebung sein. Sichtbar gebrochene und geklebte Bretter muss der Mieter also nicht dulden. Ebenso keine Bretter mit unterschiedlichen Farben. Vermutlich wird der Vermieter also die Decke neu streichen müssen. Zahlen müsste das im übrigen derjenige, der für den Wasserschaden verantwortlich war. Möglicherweise gibt es ja sogar eine Versicherung, die einspringen muss.
Und jetzt?
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