Mängel vor Auszug anzeigen ?

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Colognechaser
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängel vor Auszug anzeigen ?

Hallo zusammen,
wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus und müssen in den nächsten Tagen kündigen. Nun ist es so das sich hier ein paar Mängel angehäuft haben die wie aus „Nettigkeit" (man wollte keinen Ärger) nicht gemeldet haben.
Sollten wir diese der Form halber vor der eigentlichen Kündigung noch anzeigen? Könnte uns das zu Lasten gelegt werden ?

Wir würden uns über eine kurze Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel J

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Daniel J.):
Könnte uns das zu Lasten gelegt werden ?


Die verspätete Meldung?
Durchaus, kommt halt auf die Mängel an.

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Das ist auf jedem Fall, spätestens jedoch im Protokoll bei der Wohnungsübergabe, mit festzuhalten.

Wer jetzt dazu schadensersatzpflichtig ist, hängt u.a. vom Mietvertrag und dem Schaden an sich ab. Im Extremfall sollte spätestens im Üergabeprotokoll festgehalten werden, welche Schäden vorhanden sind und wer in welcher Höhe Leistungen zu erbringen hat, um diese Schäden zu beseitigen.

Das dient u.a. auch dazu, späteren, sogenannten nachtrräglichen "Forderungen" des Vermieters, vorzubeugen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Daniel J.):
Nun ist es so das sich hier ein paar Mängel angehäuft haben die wie aus „Nettigkeit" (man wollte keinen Ärger) nicht gemeldet haben.


Jeder VM liebt es wenn er mit dem Auzug eine Mängelliste id Hand gedrückt bekommt, da die Mieter aus reiner Nettigkeit bis zum Auszug damit gewartet haben ^^

Mängel schrifltich melden (Brief ... Papier keine EMail, Zugangsnachweis nicht vergessen), dies gesondert von der Kündigung.

Und je nachdem was für Mängel es sind ...

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Daniel J.):
Könnte uns das zu Lasten gelegt werden ?


Die verspätete Meldung?
Durchaus, kommt halt auf die Mängel an.


Jup

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Mängel sind sofort anzuzeigen, ansonsten kann man sich bei eintretender Verschlechterung Schadensersatzpflichtig machen.

Was für Mängel sind es denn?
Oder handelt es sich um Schäden, die vom Mieter angerichtet wurden?

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