Mängel zu spät gesehen

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)
Mängel zu spät gesehen

Hallo,

wir ziehen morgen in unsere neue Wohnung ein.

Leider habe ich bei der Übergabe nicht genau hingeschaut und habe den Mängel am Wasserhahn übersehen. Dort zeichnen sich dunkle Stellen ab.

Ich hatte bei der Übergabe gefragt, ob man Mängel, die man noch findet, schriftlich nachreichen kann und mir wurde dies bestätigt.

Also habe ich der Wohnungsgesellschaft die Mängel geschrieben und bekam zur Antwort: "Sie haben das Übergabeprotokoll unterzeichnet, also können Sie hinterher nichts mehr beanstanden"!

Ist das richtig so?

Denn der Hausmeister sagte uns, dass das am Wasserhahn schon immer war, weil die Handwerker damals dran rumpoliert hatten. Eigentlich hätten wir doch darauf hingewiesen werden müssen.

Welche Rechte habe ich denn überhaupt?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das Übergabeprotokoll gilt.
Hier ist wohl nichts mehr zu machen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Würde ich nicht ganz so eng sehen.
Alle Mängel genauestens protokollieren:
Unterscheiden zwischen Schäden, die den Wohnwert nicht beeinträchtigen und echten Mängeln, die behoben werden müssen.
Sonst müsst ihr noch einen neuen Wasserhahn bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich würde auch sagen., daß dies nachträglich ins Protokoll aufgenommen werden muß. Schließlich ist der Fehler alt, was euch auch bestätigt wurde. Das der Vermieter dies verschwiegen hat, obwohl er davon wußte, ist das nicht schon arglistige Täuschung? ...oder versteckte Mängel?....Weiß ich leider auch nciht, aber laßt nicht locker und für die Zukunft...alles schriftlich geben lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es handelt sich wahrscheinlich um einen Mangel, der gar nicht nach so kurzer Zeit entstehen kann. Daher sollte er auch in das Protokoll aufgenommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

wenn wir genau geschaut hätten, wäre er uns aufgefallen

er ist schon von der vorletzten mieterin laut hausmeister

aber der sagte auch, dass der vermieter nie was austauschen lässt.

nur wenn die maklerin sagt, das man es später noch schriftlich aufführen (weitere mängel) kann und der stellvertreter des vermieters sagte, sowas gäbe es nicht bei ihm, ist das schon komisch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen