Mängelbeseitigung, Rückzahlung der Kaution - Fristen?

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
suedbalkon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigung, Rückzahlung der Kaution - Fristen?

Hallo zusammen,

zum 31.08.06 wurde mein Mietverhältnis in der alten Wohnung beendet.

Die Wohnungsübergabe war die reinste "Haarspalterei" bzw. einfach nur willkürliche Schikane des Vermieters, aber das hier nur mal nebenbei.

Jetzt habe ich die Mängel beseitigt und auch von meiner Versicherung eine Deckungszusage wegen eines neuen Schließzylinders, von dem ein Schlüssel weggekommen ist.

Vor vier Wochen bei der Wohnungsübergabe sagte mein Ex-Vermieter noch, er könne mir die Kaution sofort nach Mängelbeseitigung auszahlen.

Also bin ich ein paar Tage später fröhlich ans Werk und habe die erforderlichen Nachbesserungen gemacht und dies dem VM auch nochmal schriftlich mitgeteilt (nachdem ich in der Wohnung sicherheitshalber einige "Beweisfotos" gemacht hatte).

Seit drei Wochen ist jetzt Ruhe... Grabesruhe... - keine Kaution auf meinem Konto, kein Beleg wegen des Schließzylinders.
Ich vermute mal, daß der VM zwischenzeitlich auch nicht in der Wohnung war, um sich die Sache anzuschauen und selbst nochmal rumzuwerkeln (er hatte es allerdings bei der Übergabe verdammt eilig, da die Whg. angeblich zum 15.09. verkauft werden sollte).
Ich wohne nämlich noch im gleichen Stadtviertel und fahre gelegentlich mal dran vorbei... - die Rolläden sind noch genauso unten wie beim letzten Verlassen, mein Name klebt noch genauso am Klingelschild.

Meine Frage: - Wie kann ich diesem "Schnarchzapfen" am besten beikommen? - Gibt es bestimmte Fristen, in denen er die Kaution nach korrekter Wohnungsübergabe auszahlen muß, oder darf er das Geld das bekannte halbe Jahr ohne Begründung einbehalten?

Wie sieht's mit dem Beleg für den Schließzylinder aus? - Ist er verpflichtet, mir die Originalrechnung vorzulegen oder muß ich das einfach so glauben und gucken, wie ich die Kohle von der Versicherung wiederbekomme? - "Darf" ich ihm einfach die Schadensnummer geben, damit er sich das Geld selbst wiederholt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was die kaution angeht: vollzug mitteilen, rückzahlung fordern, frist setzen. ein paar wochen darf er sich schon zeit lassen.

den kauf des schließzylinders müsste er mit dir abrechnen, möchte ich meinen - da gibt es ja durchaus beachtliche unterschiede.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wie sieht das mit deiner NK-Abrechnung aus?
Es wird ja noch eine gemacht für 2006.

Der VM kann einen Teil deiner Kaution zurückbehalten für die NK 2006.

http://www.123recht.net/article.asp?a=18026



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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

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#3
 Von 
suedbalkon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Zwischenablesung der Zählerstände fand bereits statt; die Zählerstände sind im Übergabeprotokoll festgehalten. Theoretisch kann also geschätzt werden, ob bzw. in welcher Höhe eine Nachzahlung ansteht.
Die NK-Abrechnung durch eine Drittfirma erfolgt immer erst im 2. Quartal des Folgejahres.

Was bitte ist unter "Vollzug mitteilen" zu verstehen?

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