hi,
was meint ihr:
muss der Vermieter auf Wunsch die Schäden, die er in sich vom Mieter erstatten lassen möchte, anhand von Rechnungen nachweisen bzw. ich er verpflichtet diese dem Mieter zu zeigen?
gruß
chrisdanny
Mängelbeseitigung - Pflicht zur Vorlage von Rechnungen?
3. Mai 2006
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Frage vom 3. Mai 2006 | 09:48
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigung - Pflicht zur Vorlage von Rechnungen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2006 | 09:59
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 74x hilfreich)
Ja - spätestens dann, wenn die Sache streitig ist und zum Gericht geht.
Wer Schadensersatzansprüche geltend macht, muß schließlich nachweisen, daß ein Schaden entstanden ist und in welcher Höhe.
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