Mängelbeseitigung - Pflicht zur Vorlage von Rechnungen?

3. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
chrisdanny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mängelbeseitigung - Pflicht zur Vorlage von Rechnungen?

hi,

was meint ihr:

muss der Vermieter auf Wunsch die Schäden, die er in sich vom Mieter erstatten lassen möchte, anhand von Rechnungen nachweisen bzw. ich er verpflichtet diese dem Mieter zu zeigen?

gruß
chrisdanny

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ja - spätestens dann, wenn die Sache streitig ist und zum Gericht geht.

Wer Schadensersatzansprüche geltend macht, muß schließlich nachweisen, daß ein Schaden entstanden ist und in welcher Höhe.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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