Mängelbeseitigung bei Auszug aus Mietwohnung

8. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
tim hunter
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)
Mängelbeseitigung bei Auszug aus Mietwohnung

Hallo Leute,
bei mir gibt es die folgende Situation:
Ich bin vor 1,5 Wochen nach ca. 1,5 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen, am gleichen Tag habe ich mit meinem Vermieter die Schlüssel- und Wohnungsübergabe gemacht. Mietende ist aber erst der 31.5.

Mein Vermieter stellte bei der Übergabe 2 Dinge fest.
1) 2 Lampen fehlen -> Ich hatte sie gegen Neue ersetzt und diese beim Auszug mitgenommen. Hier haben wir uns geeinigt, dass ich Neue besorge und sie meinem Vermieter zukommen lasse.
2) Der Rasenmäher: Ich hatte vor gut einem halben Jahr den Rasenmäher meines Vermieters kaputtgemacht und diesen Vorfall dann meiner Versicherung gemeldet. Mein Vermieter hat sich um die Sache allerdings nicht gekümmert mit den Worten "Ich habe keine Lust, die ganzen Formulare der Versicherung auszufüllen". Ich hatte mir dann von einem Freund einen Rasenmäher geborgt, diesen aber bei Auszug wieder mitgenommen.
Um den kaputten Rasenmäher hatte ich mich allerdings auch nicht gekümmert, da ich dachte, mit der Meldung an die Versicherung sei die Sache gegegessen.
Jetzt möchte mein Vermieter von mir den Rasenmäher ersetzt haben.

Wie ist hier die Lage? Muss ich den Rasenmäher ersetzen, obwohl ich den Vorfall der Versicherung gemeldet habe und sich der Vermieter nur nicht drum gekümmert hat? Hätte ich mich um den kaputten Rasenmäher bemühen müssen?

Hier bin ich mir noch um eine Lösung unklar.

Jetzt kommt aber der Burner:
Heute, ca. 1,5 Wochen nach der Übergabe, wo allein die beiden oben aufgeführten Mängel im Übergabeprotokoll notiert worden sind, ruft mein Vermieter erneut bei mir an.

Er bemängelt jetzt zusätzlich 3 Dinge, die da wären:
- Risse im Badezimmerwaschbecken, die allerdings schon vor meinem Einzug vorhanden waren, da hab ich sogar ein Bild
- Ein "Loch" in einer Holztür. Auch das Loch bestand schon vor meinem Einzug, leider habe ich hier kein Bild. Das Problem ist, dass 2 Türen, die im Winkel von 90° zueinander stehen, nach innen aufgehen. Darum schlägt eine Klinke immer gegen die Tür und das Holz platzt nach und nach ab. Dies war nur oberflächlich durch Überstreichen kaschiert. Ich hatte schon Türstopper aufgestellt, aber in 1,5 Jahren ließ es sich 2-3 Mal nicht verhindern, dass die Klinke gegen die Tür schlägt.
- Ein grauer Fleck, ca. 30 x 80 cm an der Raufasertapete dort, wo mein Schreibtisch stand. Wohlmöglich sind es Flecken von meinen Hausschuhen, wenn ich am Schreibtisch saß und die Beine hochgelegt hatte. Ich nehme an, dass man diesen Fleck durch einen Schmutzradierer wegbekommt, mein Vermieter verlangt aber von mir nachträglich ein Streichen der Wand!

Diese Mängel hatten wir bei der Übergabe mündlich besprochen, aber nichts notiert. Das Waschbecken hatte ich ihm erklärt, auch bei der Tür meinte er, man könne ja nichts dagegen machen und bei der Wand meinte er, "die streichen WIR einfach". Kein Wort, dass ich etwas machen müsste.
Ich nehme an, dass der Makler ihm jetzt zugeredet hat, dass er es auf mich abwälzen soll.

Meine Fragen: Wie sieht es mit dem Rasenmäher aus? Muss ich diesen ersetzen? Und was ist mit den 3 Dingen, die er nun, 1,5 Wochen nach der Übergabe bemängelt?
Muss ich hierfür eintreten?

Viele Grüße und besten Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1466x hilfreich)

quote:
Hätte ich mich um den kaputten Rasenmäher bemühen müssen?


Ja, DU hast das Ding kaputt gemacht. Die Versicherung ist dein Vertragspartner, nicht der des Vermieters. Der wiederum hat einen Vertrag mit dir und nicht mit der Versicherung.

quote:
Risse im Badezimmerwaschbecken, die allerdings schon vor meinem Einzug vorhanden waren, da hab ich sogar ein Bild


Wenn du beweisen kannst, dass das schon bei Einzug so war (allerdings hättest du es monieren müssen), dann ist es Sache des Vermieters.

quote:
Und was ist mit den 3 Dingen, die er nun, 1,5 Wochen nach der Übergabe bemängelt?


Du schreibst doch selber, dass die bereits bei Übergabe besprochen wurden, also ist ihre Existenz keine Überraschung für dich.

Und "das streichen WIR einfach" heißt ja nicht, dass du dann nicht die Kosten dafür tragen mußt.
Beschädigungen der Mietsache hat nun mal der zu regeln, der die Beschädigung verursacht hat. Im Falle der Tür dann offenbar du.

Fragen wir doch mal andersrum: Würdest du eine Wohnung mit diesen Mängeln anmieten wollen, oder eher erwarten, dass das vorher beseitigt wird?


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