Mäuse in der Wand

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thias
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mäuse in der Wand

Ist soetwas mietmindernd anzusehen? Bei uns raschelt und kratzt es ständig in der Wand des Schlafzimmers genau auf Kopfhöhe des Bettes und meisstens mitten in der Nacht, sodass man davon aufwacht. Wir haben den Vermieter schon im letzten Winter und seither mehrmals darauf aufmerksam gemacht, getan hat sich aber nichts.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo Thias,

hier noch ein paar Fragen aus der 123- Schnellraterunde:

Wohnen Sie in der Stadt oder auf dem Land?
Wie viele Mäuse vermuten Sie?
Kommen die Mäuse auch in die Wohnung?

MfG Gruwo

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thias
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne in der Stadt. Es ist wohl eine Mäusefamilie und die Mäuse kommen nicht in die Wohnung, zumindest nicht durch diese Wand. Ich habe aber mal eine im Keller gefangen- dazu muss man wissen, dass der Keller eine direkte Tür in unser Wohnzimmer hat, eine ganz normale Innen-Tür, wo die Maus drunterdurch könnte

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo Thias,

Sie sollten den Vermieter nochmals schriftlich auf den Mangel hinweisen und innerhalb einer angemessenen Frist um Abhilfe bitten. Weisen Sie ihn ruhig darauf hin, dass Sie die Mietzahlungen bis zur endgültigen Beseitigung unter Vorbehalt leisten.

Solange die (wenigen ?) Mäuse nicht in die Wohnung gelangen (achten Sie auf Mäusekot), kommt - wenn überhaupt - ´nur eine geringe Minderung der Nettokaltmiete in Betracht. Wenn Sie mindern wollen, sollten Sie ein Protokoll führen, um ggf. dem Gericht die Beeinträchtigung auch glaubhaft machen zu können. Wird das Ganze von weiteren Zeugen bestätigt, ist es noch besser.

Wenn der Vermieter gar nicht reagiert und Ihnen die Mäuse langsam über die Bettdecke tanzen, könnten Sie auch selbst einen Kammerjäger beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen; § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB .

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Steffi75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich die Miete kürzen obwohl meine Vermieter mir mind. 2x im Jahr die Wände aufreißt? Und wenn ja um wieviel?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Endlich mal jemand, der einen Sachverhalt umfassend darstellt.

Ich hatte die Hoffnung schon aufgegeben.

:dance:

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#6
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
Endlich mal jemand, der einen Sachverhalt umfassend darstellt.
von Mortinghale - 15.06.2007

:grins:



quote:
MfG Gruwo
von Gruwo - 18.02.2005 :respekt:


:cheers:
Gruss vom Strand

-- Editiert von sailor2006 am 16.06.2007 23:31:16

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Ey Popeye,

laß die Finger vom Rum.

Steffi hat sich nur einen alten Thread geschnappt, um eine neue Frage zu stellen.

Muttu richtig gucken :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Ist das Haus ein Holzhaus, oder Fertighaus, bevorzugt Bioausführung, in Holzständerbauweise ? Da kommt es gar nicht so selten vor, dass in den Aussenwänden Mäusefamilen einziehen. Ist auch sehr schwierig zu bekämpfen ! Da wird der Vermieter den Mangel nicht so ohne weiteres abstellen können.

-----------------
"Chylla"

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