Mäuse und/oder Ratten in der Wohnung.

22. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
kim1995
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mäuse und/oder Ratten in der Wohnung.

Guten morgen. Seit ein paar tagen geht das jetzt so, meine Mama hat Ratten und/oder Mäuse in der Wohnung! sie hat schon welche gesichtet im Wohnzimmer und gehört in der Küche (Kot auf Schränken und in Ecken)

Sie hat 3 Kinder, davon eines ein Kleinkind. Dem Mieter ist das egal sie "muss" 3 Monate noch drin bleiben und unternimmt gar nichts! Sie haben sich dann mit einem anderen Vermieter unterhalten der sagte auch, sie könne NICHT die miete mindern , fristlos raus aus der Wohnung und auch die Kosten für Hotel und Schädlingsbekämpfer würden nicht übernommen werden.
Und wenn ein Kammerjäger kommt dürfte sie auch nicht in die Wohnung mehr wegen den Giften ? davor hat sie Angst das dieses Gift Krank macht.
Eine neue Wohnung hätte sie schon (es sind nicht nur die Krabbelviecher die es da nicht mehr Wohnlich machen, aber das ist das schlimmste)

Es kann doch nicht sein das sie da jetzt bis zur Frist mit Ratten leben muss und keiner kann was tun ?? Hat sie gar keine Rechte ???
Sie will auch ungerne Giftfallen aufstellen wegen den Kindern.. Irgendwas muss man da doch machen können :/
Lg




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Düsseldorf schreibt dazu auf seiner Seite: "Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme veranlassen."

Wenn die Wohnung dann wegen des Gifts unbewohnbar wäre, hat der Vermieter für eine Ersatzunterbringung zu sorgen.

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#2
 Von 
kim1995
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sie dann in die Wohnung nicht mehr darf, könnte sie dann auch gleich in die neue Wohnung ? (so spart der Vermieter ja Hotel kosten)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42101 Beiträge, 14676x hilfreich)

Dass so Getier beseitigt werden muss, das ist klar. Aber die Frage ist doch eine ganz andere: wer hat das Getier zu vertreten? Wieso kam es in diese Wohnung? Was liegt da offen rum als Nahrung? Denn, wo keine Nahrung, da kommt das Getier auch nicht hin bzw. bleibt nicht dort.

wirdwerden

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#4
 Von 
kim1995
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das einzige was rum liegt ist obst und der Napf von der Hündin aber das essen bleibt da nie lange drin, weil sie alles schnell auffrisst.

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#5
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo Kim,

die Frage von wirdwerden sagt es ja schon aus, wer hat den Befall zu verantworten?

Prinzipiell ist die Schädlingsbekämpfung Sache des VM, dieser muss auch die Kosten tragen.
Und der Mieter hat dann auch, da Schädlingsbefall einen Mangel darstellt, ein Recht auf Mietminderung und im Ernstfall, bei Gesundheitsgefährdung, Recht zur fristlosen Kündigung.

Diese Rechte entfallen allerdings wenn der Mieter den Befall begünstigt oder verursacht hat.
Dann ist auch der Mieter zur Zahlung des Kammerjägers verpflichtet.

Wenn der VM meint, der Mieter sei Schuld, muss er das aber auch beweisen können, was sich als schwierig rausstellen könnte.

Also: deine Mutter soll den Befall dokumentieren (Fotos vom Mäusekot usw.), den VM schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitigung auffordern und wenn dieser nicht reagiert, das Ordnungsamt informieren oder direkt den Kammerjäger.
Die Kosten des Kammerjägers nach Androhung dem VM in Rechnung stellen.



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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Neben der Ursache für den Befall muß vor allem auch geprüft werden, auf welchem Wege die Tiere überhaupt in die Wohnung gelangen. Dieser Weg muß verschlossen werden. Dann können sie außerhalb der Wohnung bekämpft werden.

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