Mahnbescheid, jetzt Verhandlung wg. Mietzins

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)
Mahnbescheid, jetzt Verhandlung wg. Mietzins

Hallo,

ich habe seinerzeit eine Wohnung gemietet und fristgerecht (19.09.2003) zum 31.12.2003 gekündigt. Der Vermieter trat an mich heran, ob ich die Wohnung nicht ggf. auch früher räumen könne (November), da er einige Interessenten habe, die die Wohnung "lieber jetzt als gleich" nehmen würden.

In der Tat erschienen auch zwei Interessentinnen, eine davon teilte mir bei ihrem zweiten Besuch mit, daß sie nun zum Vermieter gehen würde, um den Vertrag zu unterschreiben.

Ich habe meine Planung entsprechend umgestellt (kam mir sehr zugute, wohnte räumlich getrennt von Frau und Kind und wir wohnen jetzt in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung) und zog entsprechend aus. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich dann heraus, daß der Vermieter mit der Interessentin keinen Vertrag abgeschlossen hat, da ihr angeblich die notwendigen Finanzen fehlten.

Ich erhielt eine Rechnung über Endreinigung etc. (soweit in Ordnung) und über die Miete für Dezember. Ich habe schriftlich die Zahlung dieser Rechnung verweigert. Daraufhin erhielt ich von einem Inkasso-Institut eine Zahlungsaufforderung. Telefonisch als auch schriftlich habe ich denen die Situation geschildert, und den Teilbetrag für Endreinigung etc. an den Vermieter überwiesen. Anschliessend bekomme ich einen Mahnbescheid über die komplette Summe (mittlerweile um entsprechenden Betrag gekürzt) und nun Post vom Amtsgericht meiner Heimatstadt, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, um den Vorgang an das Amtsgericht weiterzuleiten, welches im Wohnort des ehem. Vermieters ansässig ist.

Frage: bin ich tatsächlich verpflichtet, den Mietzins für Dezember nachzuzahlen? Ich habe die Wohnung ja schliesslich auf Bitten des Vermieters frühzeitig verlassen. Nachmieter habe ich keine gestellt, die wollte der Vermieter ja "besorgen". Beweisen kann ich leider nichts, es sei denn, der ehem. Vermieter gibt die Adresse der Interessentin heraus, damit diese als Zeugin aussagen kann. Wie stehen die Chancen?


Gruss Joey

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

ganz schlecht - wenn du nichts schriftliches in der Hand hast! Die Wohnung wurde von dir fristgerecht zum 31.12. gekündigt und bis dahin musst du auch zahlen.Punkt. Wenn der Vermieter dir da nicht entgegenkommt, und einräumt, dass er um frühzeitigen Auszug gebeten hat, hast du keine Chance, da Aussage gegen Aussage steht. Der Vermieter wird sich hüten, den Namen der Interessentin herauszugeben - da würd er sich ja ins eigene Fleisch schneiden! Du hättest dich halt vor deinem Auszug bei ihm erkundigen müssen, ob der Nachmieter zum 01.12. einzieht. Es ist zwar moralisch nicht korrekt vom Vermieter, dass er dich über die geänderte Situation nicht in Kenntniss gesetzt hat, aber rechtlich kannst du ihm da wohl nichts anhaben.

LG

-----------------
"Julchen"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Selbst, wenn Du alles beweisen könntest, was Du geschrieben hast und die Interessentinnen als Zeugen auftreten würden, sehe ich keine Chance für Dich.

Es ist zu keinem Zeitpunkt ein Auflösungsvertrag zustande gekommen.

Die Frage, ob die Wohnung ggfls. früher geräumt werden könnte, ist kein Auflösungsvertrag und eine Wohnungsinteressentin kann natürlich keine Erklärung im Namen des Vermieters abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JoeyNickel
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 64x hilfreich)

*schnüff*

Dennoch: siehe hier: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/nachmieter.html

Zitat: "wenn im Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthalten ist ODER Mieter und Vermieter eine entsprechende Vereinbarung treffen"

Naja, wir werden sehen, wie das Gericht entscheidet.

-- Editiert von joeynickel am 20.10.2004 16:06:38

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