Mahnbescheid - Untermieterin

4. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)
Mahnbescheid - Untermieterin

Eigentlich ist es ja ein glücklicher Moment. Meine zahlungsunfreudige Untermieterin zieht aus. Zumindest hab ich das
per Zettel in der Küche so registriert. Am Mittwoch schrieb sie, auf jeden Fall bis zum 15. und gestern les ich, dieses Wochenende!
Ich hab sie dann mal angesprochen, das sie sich doch hoffentlich im klaren ist, das ich noch Geld von ihr bekomme. Sie meinte in der Tat, das wär ihr klar, so 40 % Miete für Februar (wegen der 1 Rate Kaution, fast okay) und für März nix....sie wär ja am Wochenende weg. Es sieht also alles Richtung Mahnbescheid aus.
Die ordentliche Kündigung hab ich ja ihr ja schriftlich zukommen lassen, so das ich der Meinung bin, sie müsste bis dato (Ende Mai) auch die vereinbarte Miete zahlen, egal ob sie hier wohnt oder nicht. Seh ich da was falsch?

Vermutlich hab ich eh noch Zeit mit dem MB, da ich wohl immer nur Mahnen kann, was auch überfällig wäre, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Hill,

schön, dass sie ein Einsehen hat...;)

Deine nette Untermieterin muss bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlen, also bis zum Kündigungstermin Ende Mai. Da Mietzahlungen kalendarisch bestimmt sind, mußt Du sie nicht in Verzug setzen, sondern kannst gleich den Mahnbescheid beantragen. Aus Kostengründen würde ich Anfang Juni den MB für die gesamten rückständigen Mieten beantragen. Das entsprechende Formular findest Du im Schreibwarenladen oder <a href="https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=34184-1102122826777&Command=start"><font color="blue">hier</font></a> (nur ausgewählte Bundesländer).

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

@Gruwo

Herzlichen Dank für die prompte Auskunft. Meine Untermieterin ist per gestern endgültig raus und meinte, sie hätte sich beim RAe erkundigt und müsste noch bis 15.03.05 Miete
zahlen, da ich sie ja fristlos zum 20.02.05 gekündigt hatte! In demselben Schreiben wurde aber auch hilfsweise die ordentliche Kündigung zum 31.05.05 ausgesprochen.

Ich werd mir das jetzt in Ruhe überlegen, wenn
ohne Mucken die 6 Wochen bezahlt werden, wäre mir das ansich die sauberste Lösung.

Kommt mir auch nicht so vor, als ob ich nach dem MB mehr wie nen Titel erbe ;-)

Lieben Gruss

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