Mahnbescheid da letzte Miete vor Auszug nicht gezahlt

13. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Idontcare
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid da letzte Miete vor Auszug nicht gezahlt

Hallo ....
also folgendes aufgrund mehrerer Mängel in der Wohnung habe ich diese am 30.03.2015 zum 30.06.2016 gekündigt . Ab diesem Datum fing der Terror mit den Vermietern an ,es ging soweit dass ich eine Anzeige bei der Polizei machen musste zwecks Beleidigung. Von mehreren Vormietern habe ich erfahren es sei immer die gleiche Masche und die Vermieter würden auch jedesmal die Kaution behalten für Schäden die von zig Vormietern sind. Hier war niemand länger als 1 Jahr und es ist ein ständiger Wechsel. Da ich eine Monatsmiete Kaution gezahlt habe, habe ich für diesen Monat die letzte Miete nicht überwiesen. Ich weiss rein rechtlich dürfte ich es nicht, aber wie bekannt ist ,sehe ich die Kaution eh nicht mehr obwohl ich keinerlei Schäden verursacht habe. Die Nebenkosten habe ich überwiesen mit dem Vermerk sie können die Miete mit der Kaution verrechnen . Seit der Kündigung wurde auch extra mein Stellplatz von Nachbarn belegt (mit Anweisungen der Vermieter )der in meiner Miete dabei ist laut Mietvertrag! Nach mehreren Aufforderungen mein Stellplatz frei zu machen wurde nicht reagiert .Ich habe zwar kein Auto aber mein Besuch hat sonst keine Möglichkeit in der Nähe zu parken. Es gibt noch viele andere Dinge die nicht ordnungsgemäß sind . Nun habe ich einen Mahnbescheid bekommen weil sie die letzte Miete möchten und nun kommt es sie wollen noch Nebenkosten die ich aber gezahlt habe und dazu wollen sie noch 100 Euro von mir weil ich damals scheinbar paar tage früher eingezogen bin . Dies ist so nicht wahr . Ich habe die Wohnung damals zum 1.September bezogen. Wir durften damals Ende August zum streichen und tapezieren rein . Nun aber wollen sie für die Zeit 100 Euro. Dies steht nirgends schriftlich. Muss dazu sagen ich bin alleinerziehend und beziehe Hartz4 ... kommen die Vermieter mit dem Mahnbescheid durch? Ich biete ja an einfach die Kaution zu nehmen aber das wollen sie nicht um mir eins reinzudrücken wegen der Anzeige !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Da das Abwohnen der Kaution nicht erlaubt ist, wird dein Vermieter die fehlende Miete vor Gericht einklagen.....und er wird Recht bekommen. D.h.für dich, dass du zusätzlich die Gerichtskosten an der Backe hast.

War also keine so gute Idee mit der Kautionsverrechnung.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
kommen die Vermieter mit dem Mahnbescheid durch?


Ja

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Idontcare):
kommen die Vermieter mit dem Mahnbescheid durch?

Teilweise ja. Wenn du auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen bist, hast du vermutlich Anrecht auf einen Beratungshilfeschein (google mal danach). Damit könntest du eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt bekommen und müsstest dafür nur 15 Euro bezahlen. Der wird dir vermutlich raten, den unstrittigen Teil des Mahnbescheids sofort zu zahlen (das wäre die fehlende Miete). Dazu die angefallenden Gebühren. Gegen den Rest solltest du wiedersprechen, wenn du die Nebenkosten wirklich bezahlt hast. Und die 100 Euro für's früher einziehen, sind eh Schwachsinn. Dazu müsste es irgendeine Vereinbarung geben.

Wenn er die Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt hat, dann kannst du im Gegenzug den Vermieter verklagen. Vorher würde ich still halten, denn der Vermieter hat maximal 6 Monate Zeit Schäden zu finden und von dir zu fordern. Danach ist alles bis auf Betriebskostennachzahlungen verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn er die Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt hat, dann kannst du im Gegenzug den Vermieter verklagen. Vorher würde ich still halten, denn der Vermieter hat maximal 6 Monate Zeit Schäden zu finden und von dir zu fordern. Danach ist alles bis auf Betriebskostennachzahlungen verjährt.


Vorher muss die TE erst einmal ausziehen. Dazu brauchst Du ganz viele Zeugen, die Wohnung muss entsprechend des Mietvertrag übergeben werden. Sonst ist die Kaution tatsächlich futsch.

Der Vermieter wird bei Dir sehr genau hinsehen....

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Wenn er die Kaution nach 6 Monaten nicht zurückgezahlt hat, dann kannst du im Gegenzug den Vermieter verklagen. Vorher würde ich still halten, denn der Vermieter hat maximal 6 Monate Zeit Schäden zu finden und von dir zu fordern.


Wie soll der Vermieter denn eine Kaution zurückzahlen, die der Mieter bereits unrechtmäßig abgewohnt hat?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Wie soll der Vermieter denn eine Kaution zurückzahlen, die der Mieter bereits unrechtmäßig abgewohnt hat?

Ich bin davon ausgegangen, dass der Mieter die letzte Miete schleunigst nachzahlt, wie ihm inzwischen mehrere geraten haben. Dann ist wieder eine Kaution da. Und wenn laut Schilderung der Vermieter Kautionen grundsätzlich nicht zurückzahlt, dann ist die Information nicht ganz unwichtig, dass nach 6 Monaten Stillhalten berechtigte Hoffnungen bestehen, die Kaution einzuklagen. Natürlich vorausgesetzt, dass keine Mietschulden bestehen und der Mieter die Wohnung vertragsgemäß und ohne von ihm verursachte Schäden zurückgegeben hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Und wenn laut Schilderung der Vermieter Kautionen grundsätzlich nicht zurückzahlt, dann ist die Information nicht ganz unwichtig, dass nach 6 Monaten Stillhalten berechtigte Hoffnungen bestehen, die Kaution einzuklagen. Natürlich vorausgesetzt, dass keine Mietschulden bestehen und der Mieter die Wohnung vertragsgemäß und ohne von ihm verursachte Schäden zurückgegeben hat.


Da muss der Mieter doch schon vor dem Auszug anfangen, still zu halten und die Wohnung auf jedenfall ohne Mängel zurückzugeben.

Die letzte Miete nicht zu zahlen ist doch geradezu eine Kriegserklärung :???: Und auch noch den Vermieter wegen Beleidigung anzuzeigen. Natürlich muss man sich nicht alles gefallen lassen, doch eine solche Anzeige muss hieb und stichfest sein....

Zitat (von Idontcare):
Von mehreren Vormietern habe ich erfahren es sei immer die gleiche Masche und die Vermieter würden auch jedesmal die Kaution behalten für Schäden die von zig Vormietern sind.


Dann musst Du nur das beweisen. Hol Dir die Übergabeprotokolle der Vormieter. Da stehen die Schäden doch drin. Oder Dein Übergabeprotokoll beim Einzug.

Doch die Miete einfach nicht bezahlen, treibt die Kosten eher nach oben.... Und Du hast keine Chance damit durch zu kommen.

-- Editiert von Ver am 15.06.2015 11:57

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38350 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, ich sehe es nicht ganz so dramatisch. Wenn man weiss, dass die Wohnung in gutem vertragsgemässen Zustand ist, es aber immer Probleme mit dem Vermieter gibt, dann ist doch der Krieg ohnehin da. Und hier ist ja sauber unterschieden worden, zwischen Nebenkosten und Mietzins. Und dann noch die Sache mit dem Stellplatz .....

Es gibt immer noch die "dolo petit ......" Einrede, § 242 BGB . Nach der ist es arglistig, etwas zu fordern, von dem man weiss, dass es zurückzuzahlen ist. Und so einen Fall scheinen wir hier zu haben. Ich würde es als Mieter drauf ankommen lassen. Bitte aber das Job-Center informieren, damit es da keinen Ärger gibt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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