Hallo,
nach einigem hin und her mit unserem Vermieter haben wir nun einen Mahnbescheid erhalten. Eigentlich wollte ich diesen gerade bezahlen, jedoch ist mir dann aufgefallen dass in der Hauptforderung eine falsche Adresse steht.
Name, Vorname
Ort (mein aktueller Wohnsitz)
Hauptforderung
Miete für 2 Monate für die Wohnung in Ort (mein aktueller Wohnsitz) (hier müsste aber eigentlich Berlin stehen, denn das Mietobjekt befindet sich in Berlin.
Jetzt meine Frage: muss ich den Mahnbescheid irgendwie korrigieren lassen? Sollte ich Widerspruch einlegen? Oder würde das nur eine Verzögerung und neue Kosten für den Vermieter bewirken?
Ich möchte nur vermeiden dass wir (trotz Zahlung) einen neuen Mahnbescheid bekommen mit korrekter Adresse.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mahnbescheid m falscher Adresse in Hauptforderung
26. Februar 2014
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Frage vom 26. Februar 2014 | 10:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid m falscher Adresse in Hauptforderung
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#1
Antwort vom 26. Februar 2014 | 11:58
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Ich möchte nur vermeiden dass wir (trotz Zahlung) einen neuen Mahnbescheid bekommen mit korrekter Adresse.
Schon deswegen würde ich widersprechen, wenn die erhobene Forderung inhaltlich eindeutig nicht besteht ("Korrekturen" gibt es nicht).
Wenn ich jemandem 500 EUR für eine PS4 schulde und bekomme einen Mahnbescheid "500 EUR Zahlung für eine Xbox One", wäre ich ja schön blöd, nicht zu widersprechen und damit eine gar nicht bestehende Forderung anzuerkennen.
Zahlen würde ich natürlich trotzdem, wenn eine Mietforderung besteht. Nur der Mahnbescheid mit dem Inhalt darf nicht zu einem Titel werden, deswegen der Widerspruch.
-- Editiert TheCat am 26.02.2014 11:59
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