Mahnbescheid - was beifügen

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
hanafrag
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Mahnbescheid - was beifügen

Hallo zusammen,

mein Mieter zahlt ständig unpünktlich - wenn überhaupt die Miete. So geht dass immer wieder seit ca.1.Jahr.
Im Juni hat er dann nicht bezahlt -> Mahnung -> nicht reagiert.
Im Juli auch nichts bezahlt -> Mahnung, dann Kündigung. Da hat er sich dann gemeldet. Er würde im August zusätzliches Geld vom AG bekommen und dann bezahlen. Bin ja kein Unmensch und habe eingewilligt. Mitte August hat er dann alle auch 3 Mieten bezahlt. Somit war ja dann die Kündigung aufgehoben. Im September geht´s grad so weiter. Keine Miete -> wieder Mahnung. Ich hab ihm dann Ende September wieder eine Kündigung geschickt (Einschreiben mit RRS), weil er sich wirklich nicht bessert und auch nicht meldet oder reagiert. Hinzugefügt hatte ich bei beiden Kündigungen auch eine jeweils aktualisierte Auflistung seiner "Zahlungsmoral", also wann das Geld hätte da sein sollen, wann es kam bzw. dass es immer noch nicht da ist. Nun holt er das Einschreiben - natürlich - nicht ab, meldet sich auf NICHTS. Auch am Arbeitsplatz bekomme ich ihn nicht! Am Wochenende bin ich dann in der Wohnung vorbeigefahren, weil er am vergangenen Samstag lt. Kündigung eigentlich hätte ausziehen müssen. Keiner da. Die Mieter der unteren Wohnung haben mich gesehen, ich habe es ihnen erzählt. Ich habe ihnen auch gesagt, dass ich nun den ganzen Schrieb nochmal ausgedruckt habe und ihm vor die Wohnungstür gelegt habe.

Ich werde nun zum 1. Mal einen Mahnbescheid ausfüllen, allerdings hab ich da noch Fragen:

1. Ich muss ja aufstellen, welche Miete er noch schuldet bis heute. Mit NK oder ohne?
2. Wie ist das mit künftigen Mieten - er wird ja so schnell nicht rausgehen?
3. Habe gelesen, dass man auch im MV formulieren kann:
"Schadenersatz gemäß Schreiben des Vermieters vom XXX"
Muss ich das Kündigungsschreiben mitschicken? Beide (auch vom Juli)? Die Auflistung der Zahlungen, sämtliche Schreiben oder was muss mit?
4. Kann ich die o.g. Nachbarn als Zeugen angeben, dass ich die Sachen hingelegt habe?


Für guten Rat wäre ich dankbar.

Falls ich absolute gar nicht zurecht komme, werde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Will es aber erstmal so versuchen.

Danke und Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Falls ich absolute gar nicht zurecht komme, werde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.


Bei deinem Wissen um Kündigung, Abmahnung und Mahnbescheid solltest du die Angelegenheit besser heute als morgen einem Fachanwalt übergeben. Das wird sonst nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens musst Du überhaupt nichts mitschicken, sondern musst nur sicherstellen, dass der Schuldiger den von Dir einzusetzenden Haupt-Forderungsbetrag auch nachvollziehen kann + damit entscheiden kann, ob die Forderung berechtigt ist > demzufolge müsstest Du dem Schulder beweisbar eine Einzel-Aufstellung zugestellt haben, aus dem sich der Forderungsbetrag ergibt.

Einschreiben mit RRS ist schon der erste Schnitzer
> eine sichere beweisbare Zustellung ist eine, gegen die sich der Empfänger nicht "wehren" kann > also besser einfaches Einwurf-Einschreiben oder noch besser direkter Einwurf durch Zeugen in den Briefkasten des Empfängers

vor die Wohnungstür legen ist ebenfalls keine Zustellung in den Verfügungsbereich des Empfängers - also sinnlos
Es zählt nur unter der Wohnungstür durch oder in den namentlich beschrifteten Briefkasten oder direkt in die Hand (und alles jeweils natürlich beweisbar!).

Zukünftig fällig werdende Beträge kannst Du noch nicht gerichtlich anmahnen - damit würdest Du dem Schuldner gleich einen berechtigenden Widerspruchsgrund liefern.

Schadensersatz kannst Du auch später noch fordern, mach's nicht unnötig kompliziert

usw.

Ich sehe es allerdings auch so, dass Du Dir einen großen Gefallen tust, wenn Du bereits jetzt einen Anwalt hinzuziehst.

Ansonsten kannst Du den Mahnantrag online ausfüllen bzw. alles durchspielen und erhältst dabei gleich die entsprechenden Erläuterungen
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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