Hallo, kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, das mir bereits am 15 tage des Verzuges meiner Mietzahlung ( mein Gehalt wurde nicht gezahlt, sa dass ich in Mietzahlungsverzug bin) und obwokl ich den Vermieter mündlich und schriftlich informiert hatte bald zu zahlen, ein Anwealt eine Mahnung sendet über zahlung der nebenkosten in Höhe von 120 euro mit einer gebührenrechnung in höhe von 39,oo euro netto, d.h. 1/3 der rückständigen Nebenkosten??? Mus nichtvielmehr der Vermieter zunächst selbst mahnen, bevor er einen kostenpflichtigen Anwalt einschaltet und zwar bereits am 15.1. obwohl die Miete erst am 3.1. fällig war. Würde mich sehr freuen wenn jemand mir bei der Lösiung dieses Problems helfen könnte. Habe BWL studiert und BGB da. DANKE!!!
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"lissy"
Mahnkosten erste Mahnung Anwalt
Fragen zur Miete?
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Da Die Miete am 3.1. fällig ist, befindest Du Dich am 4.1 in Verzug. Weitere Fristen oder Eskalationsstufen sind gesetztlich nicht vorgesehen. Deshalb musst Du nach meiner Meinung auch die Kosten tragen, wenn sich Dein Vermieter dazu entschliesst, die ausstehende Zahlung über einen Anwalt anzumahnen bzw. einzutreiben.
Gruss, JoKu
...Hallo, kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, das mir bereits am 15 tage des Verzuges meiner Mietzahlung ( mein Gehalt wurde nicht gezahlt, sa dass ich in Mietzahlungsverzug bin) und obwokl ich den Vermieter mündlich und schriftlich informiert hatte bald zu zahlen,...
ja
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.. ja, es ist hart, aber statthaft. wer wollte es dem vm verbieten, sich in seinen angelegenheiten durch einen ra vertreten zu lassen??
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