Mahnkosten erste Mahnung Anwalt

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
lissy66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnkosten erste Mahnung Anwalt

Hallo, kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, das mir bereits am 15 tage des Verzuges meiner Mietzahlung ( mein Gehalt wurde nicht gezahlt, sa dass ich in Mietzahlungsverzug bin) und obwokl ich den Vermieter mündlich und schriftlich informiert hatte bald zu zahlen, ein Anwealt eine Mahnung sendet über zahlung der nebenkosten in Höhe von 120 euro mit einer gebührenrechnung in höhe von 39,oo euro netto, d.h. 1/3 der rückständigen Nebenkosten??? Mus nichtvielmehr der Vermieter zunächst selbst mahnen, bevor er einen kostenpflichtigen Anwalt einschaltet und zwar bereits am 15.1. obwohl die Miete erst am 3.1. fällig war. Würde mich sehr freuen wenn jemand mir bei der Lösiung dieses Problems helfen könnte. Habe BWL studiert und BGB da. DANKE!!!

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"lissy"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Da Die Miete am 3.1. fällig ist, befindest Du Dich am 4.1 in Verzug. Weitere Fristen oder Eskalationsstufen sind gesetztlich nicht vorgesehen. Deshalb musst Du nach meiner Meinung auch die Kosten tragen, wenn sich Dein Vermieter dazu entschliesst, die ausstehende Zahlung über einen Anwalt anzumahnen bzw. einzutreiben.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Hallo, kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, das mir bereits am 15 tage des Verzuges meiner Mietzahlung ( mein Gehalt wurde nicht gezahlt, sa dass ich in Mietzahlungsverzug bin) und obwokl ich den Vermieter mündlich und schriftlich informiert hatte bald zu zahlen,...

ja

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ja, es ist hart, aber statthaft. wer wollte es dem vm verbieten, sich in seinen angelegenheiten durch einen ra vertreten zu lassen??

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