Mahnverfahren gegen Familie, Mietvertrag wurde nur von den Eltern unterschrieben

11. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flinte21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren gegen Familie, Mietvertrag wurde nur von den Eltern unterschrieben

Hallo,

wegen ausstehender Mietzahlungen habe ich ein Mahnverfahren gegen meine damaligen Mieter
(5-köpfige Familie bestehend aus Eltern, 2 erwachsenen Söhne, 1 minderjährigen Sohn / alle namentlich im Mietvertrag aufgeführt / Mietvertrag jedoch seinerzeit nur von den Eltern unterschrieben) angestrebt. Als Antragsgegner hatte ich jede der 5 Personen angegeben.

Nun habe ich von den Söhnen einen Widerspruch gegen den amtlichen MAhnbescheid erhalten. Begründung: sie hätten den Mietvertrag nie unterschrieben, was richtig ist. Allerdings sind die Söhne im Mietvertrag genannt und die Eltern gaben damals an, stellvertretend für die Söhne zu unterschreiben - was von mir jedoch leider nicht im Mietvertrag festgehalten wurde.

Die Eltern haben bereits den Finger gehoben. Welche Chancen habe ich vor Gericht, dass meine Miete bei einem der Söhne vollstreckt werden kann?

Grüße + Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich kann mir nicht vorstellen, dass du gegen die Kinder (ob volljährig oder nicht) etwas unternehmen kannst, da die Kinder den Mietvertrag nicht unterschrieben haben.
Auf jeden Fall kannst du nicht den minderjährigen Sohn in diesem Fall haftbar machen.
Aber lassen wir mal die Fachleute (Juristen) hier ran.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber das sehe ich genauso.

Wenn die Eltern damals stellvertretend für ihre Kinder unterschrieben haben, dann geht das nur, wenn diese zu dem Zeitpunkt minderjährig waren.

Das ändert dann nichts an der Lage.

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