Makler Provision

12. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vril
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler Provision

Hallo Leute,
Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wir sind vergangenes Jahr im Oktober in unsere jetztige Wohnuung eingezogen und haben diese über einen Makler bekommen. Dieser sicherte uns mündlich zu das wir die Wohnung längerfristig beziehen können. Nun haben wir nach nur 10Monaten die Kündigung wegen Eigenbedarf von unserem Mieter erhalten.
Nun meine Frage:
- Können wir vom Makler die Provision zurückfordern?

Vielen Dank für die Antwort
Gruß Jörg




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Mündliche Zusagen sind nicht beweisbar, warum wurde es nicht im Vertrag dokumentiert? Dann hättet Ihr jetzt evtl. einen Schadenersatzanspruch.
Es ist allerdings auch möglich, daß selbst der Makler nichts vom Eigenbedarf des Vermieters wusste.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Da sehe ich auch keine rechtliche Handhabe...

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo,

die Maklerprovision werden Sie nicht zurückverlangen können.

Allerdings ist nach überwiegender Rechtsprechung eine Eigenbedarfskündigung nach kurzer Mietdauer unwirksam, wenn der Bedarf bereits beim Abschluss des Mietverhältnis vorhanden oder absehbar gewesen ist (LG Karlsruhe WuM 1988, 276; AG Köln WuM 1988, 70; LG Paderborn WuM 1994, 331; LG Hamburg WuM 1993, 677 = NJW-RR 1994, 465; LG Gießen WuM 1996, 416; LG Berlin NZM 1998, 433).

Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Vermieter den künftigen Bedarf genau kennt; es genügt, wenn der Vermieter den künftigen Bedarf bei vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen (LG Berlin NZM 1998, 433).

Sie sollten der Kündigung über einen RA (z.B. eines örtlichen Mietervereins) widersprechen.

MfG Gruwo

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