Makler-Provision

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler-Provision

Hallo,
wir haben für unseren Kindergarten e.V. neue Räume gefunden. Diese haben wir selbst gefunden, ein Makler war vermutlich mit der Bauaufsicht der renovierung befasst und hat uns mal das Haus zur Besichtigung aufgesperrt. Jetzt sind wir eingezogen und haben Kindergartenbetrieb und der Makler schickt eine Rechnung. Wir haben nie einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen, noch hat er uns das Haus vermittelt. Wir wussten bereits, daß das Haus frei war.
Wir sind geneigt mit dem Makler zu streiten. Haben wir Aussicht auf erfolg ?

-----------------
"Mann auf Suche"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Soweit ich weiß, sichern sich auch Makler ab. Das war in meinem Fall so. Ich sah meine Wohnung und sie gefiel mir. Daraufhin musste ich, unabhängig davon, ob ich die Wohnung bekommen würde oder nicht, einen Maklervertrag bezüglich der Provision unterschreiben.

Ich würde einfach mal den Vermieter fragen. Fordern kann jeder, doch ob er einen Anspruch darauf hat? Hat der Vermieter doch einen Makler beauftragt, stellt sich die Frage, wieso Euch nichts von einer Provision erzählt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben ja gar keinen Vertrag mit dem Makler unterschrieben. Es war so, daß wir über den damaligen Mieter daraufgekommen sind, daß das Haus zu haben ist. Wir haben dann den Vermieter informiert, der von nichts wusste. Und im übrigen dadurch feststellte, daß ein Riesenwasserschaden im Haus war. Der Makler war auch nicht irgendwie tätig, er hat uns ja die Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags nicht nachgewiesen, das waren wir ja selbst. :)

-----------------
"Mann auf Suche"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wieso hat euch der Makler "aufgeschlossen"? Hat er dabei geäußert, ich bin der Makler und zeige ihnen das Objekt für die Provision x?
Oder hat der Vermieter zu euch gesagt, es ist jemand vor Ort, der euch aufschließt?
Die Frage ist, was will der Makler haben und habt ihr Lust auf einen Rechtsstreit (auch wenn ihr im Recht wäret).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
majens
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Makler muss ja irgendwie für den Vermieter tätig gewesen sein, sonst hätte er ja keinen Schlüssel gehabt.

Das gilt es auch zu klären. Hat der Makler (hinterrücks) Euch die Wohnung vermittelt oder nicht.

Der Makler muss ja vom Vermieter, bzw. Eigentümer mit der Vermittlung beauftragt gewesen sein.

Ist der Vermieter auch gleichzeitig Eigentümer ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

auf der einen Seite habt ihr dieses Objekt selber gefunden und euch mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt.
Auf der anderen Seite hat euch der Makler die Gelegenheit gegeben, das Haus zu besichtigen.
Ich denke jetzt mal vorsichtig :)
Die Maklerprovision ist fällig.

Da ihr ein e.V. seid, würde ich mal beim Makler anfragen, ob er nicht so nett wäre, vielleicht nur die Hälfte der Provision zu nehmen.
Vielleicht hören wir hier noch andere Meinungen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn der Makler nichts von Provision gesagt hat, hat er Pech gehabt und keinen Anspruch.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn das Haus weder inseriert war (vom Makler), noch der Vermieter etwas von einem Makler erwähnte, dieser lediglich das Haus aufgeschlossen hat und kein Wort darüber verloren hat, dass er mit der Vermietung des Objektes beauftragt wurde, sehe ich keinen Grund eine Provision zu zahlen.
Komisch natürlich, dass der Vermieter nicht wusste,dass das Haus frei wird/ist.
Und wer hat den Makler beauftragt das Haus aufzuschliessen?
Bisschen seltsam.
Aber trotzdem: für die Maklerprovision gilt: der Makler bietet Haus an - Interessent setzt sich mit diesem in Verbindung - Makler zeigt Objekt - Mieter nimmt an - Provision.
Dies war bei euch ja nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Noch ergänzend:

Falls es sich um eine Vermietung handelt, darf ein Makler nicht ohne Auftrag des Vermieters tätig werden. Tut er es dennoch, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ansonsten sehe ich es genauso wie die 'Vorschreiber': allein für das Aufschließen der Wohnungstür kann ein Makler keine Provision verlangen. Er muß dem Interessenten wesentliche Informationen zum Objekt erstmalig liefern, vor allem Namen und Anschrift des Verkäufers/Vermieters, die der Interessent noch nicht kannte und die ihm erst den Abschluß des Kauf-/Mietvertrages ermöglichen. Die vorherige Aufklärung über die Provisionspflichtigkeit seiner Tätigkeit kommt hinzu.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 10.11.2006 09:16:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bussard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an alle Vorschreiber.
Meines Wissens war der Makler mit der Bauaufsicht der Renovierung vom Vermieter beauftragt, deshalb hatte er den Schlüssel. Also da sieht es sehr dunkel wegen der Provision für ihn aus. Streitlustig sind wir auch ! ;) Ich sammle mal die Fakten von meiner Kollegin, schriftlich.


-----------------
"Mann auf Suche"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.557 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen