Makler Provision - wer zahlt?

21. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pforzheimbub
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler Provision - wer zahlt?

Kann mir jemand ein fachlichen Rat geben.
Ich und meine Partnerin sind vor Monaten schwanger geworden und haben uns nach einer neuen Wohnung geschaut
Wir haben eine gefunden und wollten aus der alten Wohnung ausziehen. Die Vermieterin hat uns jedoch dazu geraten einen Makler zu kontaktieren und diesen einen nachmieter finden zu lassen.
Grund dafür: der Vertrag der Wohnung beläuft auf 3 Jahre und wir sind leider nach einem Jahr schon dabei raus zu gehen. Die Wohnung kann nicht gekündigt werden und muss daher an einen nach Mieter gehen.

Wir bestanden drauf und kurze Zeit später schickte uns der Makler eine Mail. (Text steht unten)
Nun haben wir soweit alles erledigt die Übergabe der Wohnung folgt demnächst nur tun ich und meine Partnerin letzter Zeit oft diskutieren ob das rechtens ist wer nun den Makler bezahlt.
Wir haben viel über diese Thematik gelesen gerade mit „Besteller Prinzip" doch sind uns unschlüssig.

Kurz gefasst:
Wir wollten ausziehen
Vermieter braucht nachmieter
Wir wollten diesen selbst suchen
Sie will das über Makler machne
Wir müssen diesen nun bezahlen

Bitte kann uns da jemand helfen.
In der Mail steht sogar selbst das der Makler seit langer Zeit schon mit der Vermieterin arbeitet und dann einfach die Kosten auf uns übertragen ist doch echt bisschen zu viel. Wir liegen jetzt schon genug im Stress wegen Kind neue Wohnung und allem und dann das.
Kann bitte jemand helfen oder was empfehlen zu machen.
Ich werde morgen ggf. meinen Anwalt kontaktieren und hoffen das er uns hilft ;-;

Mail als Text:
„Da wir für die Vermieter schon seit vielen Jahren im Haus Musterstrasse 45 die Mieter suchen, wünschen die Vermieter ausschließlich unsere professionelle Mietersuche. Das heißt aber auch für Sie, dass Sie dann der Auftraggeber wären und unsere Kosten übernehmen müssen. Dies sind in der Regel 2 Monatskaltmieten zzgl. des ges. MwSt..!"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Pforzheimbub):
Da wir für die Vermieter schon seit vielen Jahren im Haus Musterstrasse 45 die Mieter suchen, wünschen die Vermieter ausschließlich unsere professionelle Mietersuche. Das

Im Rahmen der Kulanz der vorzeitigen Entlassung darf der Vermieter durchaus solche Bedingungen stellen.



Zitat (von Pforzheimbub):
Das heißt aber auch für Sie, dass Sie dann der Auftraggeber wären und unsere Kosten übernehmen müssen.

Nö, das heißt es nicht.
Das wäre erst so, wenn ihr tatsächlich einen Auftrag an den Makler erteilt habt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(371 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Pforzheimbub):
Wir bestanden drauf und kurze Zeit später schickte uns der Makler eine Mail. (Text steht unten)
Nun haben wir soweit alles erledigt die Übergabe der Wohnung folgt demnächst nur tun ich und meine Partnerin letzter Zeit oft diskutieren ob das rechtens ist wer nun den Makler bezahlt.


Es geht daraus jetzt nicht hervor, was genau der Stand der Dinge ist.
Ihr habt einen Nachmieter gesucht und gefunden und dieser hat einen Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben?

Oder hat der Makler einen gesucht und gefunden?

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Pforzheimbub):
Nun haben wir soweit alles erledigt die Übergabe der Wohnung folgt demnächst nur tun ich und meine Partnerin letzter Zeit oft diskutieren ob das rechtens ist wer nun den Makler bezahlt.


Wer hat denn den Makler beauftragt, und warum macht ihr euch darüber erst jetzt Gedanken?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4461 Beiträge, 735x hilfreich)

Sie haben einen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen und ziehen bereits nach einem Jahr aus. Das selbiges mit Unkosten verbunden ist, sollte Ihnen doch klar gewesen sein.
Die 2 Kaltmieten sind vermutlich günstiger, als eine Mietersuche welche evtl. einige Monate in Anspruch nehmen könnte und dieser Zeit müssten sie die Miete für diese Wohnung auch noch bezahlen.

Zitat (von Pforzheimbub):
Vermieter braucht nachmieter
Wir wollten diesen selbst suchen

Das Problem beim selber suchen ist einfach, die Vermieterin muss damit nicht einverstanden sein und kann ihre Vorschläge ablehnen. Sie würden vermutlich nur darauf achten, die Wohnung schnell zu vermieten, egal an wen, die Vermieterin hat andere Vorstellungen.
Kleine Wohnung, längerer Mietvertrag und Schwangerschaft, passten nicht zusammen.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat:
Wir bestanden drauf und kurze Zeit später schickte uns der Makler eine Mail. (Text steht unten)


Für mich ist der Sachverhalt unklar. Was soll "wir bestanden darauf" heißen.
Der "Text unten" ist eine eigene Auffassung.
Welche Erklärungen wurden dem Makler als Antwort auf den zitierten Text abgegeben ?


-- Editiert von User am 21. Dezember 2023 11:14

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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