Hallo,
Anfang Mai 2012 habe ich eine DG Wohnung in Bad Aibling (Bayern) bezogen, in einem Haus mit 8 Wohnungen. Vor kurzem habe ich gelesen das einem Makler keine Provision zusteht wenn er Verwalter, Eigentümer usw. der Wohnräume ist. Bei mir ist der Fall das der Immobilienmakler Verwalter des Hauses ist. Der Makler wurde damals vom Vermieter beauftragt die Wohnung zu vermitteln.
Jetzt frage ich mich ob der Makler das recht hatte von mir die Provision zu verlangen?!
Würde mich über ein paar Erfahrungen oder Klarstellungen freuen.
MfG
Chris
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Makler = Verwalter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Frage lässt sich durch einen Blick ins Gesetz beantworten. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoWermG ist der Provisionsanspruch ausgeschlossen, wenn der Vermittler gleichzeitig der Verwalter der vermittelten Wohnräume
ist.
Man wird sich also Gedanken darüber machen müssen, wer Verwalter der vermittelten Wohnung ist und nicht darüber, ob der Vermittler Verwalter von irgendetwas ist.
Die Aussage "Verwalter des Hauses" lässt keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächlichen Verhältnisse zu.
So ist z.B. der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft - in dieser Funktion - zwar Verwalter des Hauses, keineswegs aber Verwalter der Wohnungen mit der Folge, dass der WEG-Verwalter sehr wohl eine Provision für die Vermittlung von Mietverträgen in "seinem" Objekt verlangen kann.
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Ein Mietverwalter wird vom Eigentümer erlaubt oder beauftragt (für Eigentümer provisionsfrei), die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen, dar der Makler trotzdem vom Mieter/ Käufer keine Provision verlangen ?
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Der Verwalter einer Wohnung darf vom Interessenten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermG keine Provision verlangen für die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags für die vermittelte Wohnung.
Das WoVermG gilt nur für die Vermietung von Wohnräumen. Bei einem Verkauf kann auch der Verwalter nach den gleichen Regeln wie jeder andere Makler auch eine Provision verlangen.
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