Makler = Verwalter

12. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
WendelsteinGucker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler = Verwalter

Hallo,
Anfang Mai 2012 habe ich eine DG Wohnung in Bad Aibling (Bayern) bezogen, in einem Haus mit 8 Wohnungen. Vor kurzem habe ich gelesen das einem Makler keine Provision zusteht wenn er Verwalter, Eigentümer usw. der Wohnräume ist. Bei mir ist der Fall das der Immobilienmakler Verwalter des Hauses ist. Der Makler wurde damals vom Vermieter beauftragt die Wohnung zu vermitteln.
Jetzt frage ich mich ob der Makler das recht hatte von mir die Provision zu verlangen?!

Würde mich über ein paar Erfahrungen oder Klarstellungen freuen.

MfG
Chris

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1189 Beiträge, 473x hilfreich)

Die Frage lässt sich durch einen Blick ins Gesetz beantworten. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoWermG ist der Provisionsanspruch ausgeschlossen, wenn der Vermittler gleichzeitig der Verwalter der vermittelten Wohnräume ist.
Man wird sich also Gedanken darüber machen müssen, wer Verwalter der vermittelten Wohnung ist und nicht darüber, ob der Vermittler Verwalter von irgendetwas ist.

Die Aussage "Verwalter des Hauses" lässt keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächlichen Verhältnisse zu.
So ist z.B. der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft - in dieser Funktion - zwar Verwalter des Hauses, keineswegs aber Verwalter der Wohnungen mit der Folge, dass der WEG-Verwalter sehr wohl eine Provision für die Vermittlung von Mietverträgen in "seinem" Objekt verlangen kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 1994x hilfreich)

Ein Mietverwalter wird vom Eigentümer erlaubt oder beauftragt (für Eigentümer provisionsfrei), die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen, dar der Makler trotzdem vom Mieter/ Käufer keine Provision verlangen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1189 Beiträge, 473x hilfreich)

Der Verwalter einer Wohnung darf vom Interessenten nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermG keine Provision verlangen für die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags für die vermittelte Wohnung.

Das WoVermG gilt nur für die Vermietung von Wohnräumen. Bei einem Verkauf kann auch der Verwalter nach den gleichen Regeln wie jeder andere Makler auch eine Provision verlangen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.939 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.894 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen