Makler = Verwalter?

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Makler = Verwalter?

Also ich bin auf das Thema jetzt gestoßen und suche Rat. Ich ziehe nach knapp über zwei Jahren aus meinem Haus aus und in der gesamten Zeit habe ich den Vermieter nicht ein einziges Mal gesehen. Zwar habe ich hin und wieder mit ihm telefoniert, aber immer wenn es um etwas wichtiges ging, habe ich mit dem Makler kontakt aufgenommen.
Inzwischen bin ich ein wenig schlauer und habe herausgefunden, dass der Makler ja gar nicht Verwalter sein darf, außer, er nimmt keine Provision. Davon haben wir aber damals reichlich bezahlt.
Die Provision möchte ich nun wieder zurück haben. Aber wie? Es gab zwar massig Dinge, die der Makler im Auftrag des Eigentümers hier repariert oder durchgeführt hat, aber ich habe wirklich gar nichts schriftliches, da evtl. Rechnungen immer direkt an den Eigentümer gingen.
Wie sonst, kann ich denn dann nachweisen, dass hier der Makler eindeutig Verwaltertätigkeiten übernimmt. Ich habe einzig eine Aussage am telefon mir und meiner Frau gegenüber mit dem Wortlaut:
Ich: "Auch wenn der Herr XXX die Verwaltung macht, so wollte ich doch ihre Meinung zu dem Thema hören."
Eigentümer: "Jaja stimmt schon, aber gut, dass sie mich auch angerufen haben."

Wie soll ich da vorgehen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

2 WoVermG:

(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn

1. durch den Mietvertrag ein Mietverhältnis über dieselben Wohnräume fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,

2. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder

3. der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.

(19.08.2004 15:30:44
von Rechtsanwalt Alexander Birmili, aus dem Forum: Frag einen Anwalt)


-- Editiert von Eirene113 am 23.03.2006 17:28:55

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#2
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Das Gesetz kenne ich. Aber ich muss es dem Makler ja nachweisen können und hier liegt der Hase im Pfeffer. Wie soll ich das anstellen? Reicht die o.g. Aussage des VM mir gegenüber am Telefon (meine Frau hat mitgehört, da über Raumfreisprechen telefoniert wurde) bereits aus?

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich glaube nicht, dass ihr auf so ein Telefonat irgendwelche Rechte daraus leiten könnt. Ihr braucht "handfeste" Beweise.
z.B. hat der Makler einen Vertrag mit dem Verwalter,steht der Makler in einem Verwandschaftsverhältnis zu dem Verwalter, gehört dem Makler vielleicht die Wohnung?

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#4
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Der Makler hat sicherlich keinen Vertrag mit dem Eigentümer und ein verwandtschaftliches Verhältnis besteht auch nicht. Er kümmert sich seit etwa 10 Jahren um alle Belange der Wohnungen und Häuser des Eigentümers. Sein Name taucht aber nie auf Rechnungen auf, da Handwerker, die auf eine Rechnung bestehen, diese immer irekt an den Eigentümer stellen müssen. Barzahlungen wickelt der Makler ab. Hier kann sicher nichts schriftliches aufgeboten werden.

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#5
 Von 
erlotanier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Na, das einfachste wäre doch, sich der
Zeugenaussage anderer Mieter zu sichern.

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