Hallo
Ich interessiere mich für eine Mietwohnung. Angeboten durch einen Makler,welcher gleich im Angebot auf die Provision hinweist. Nach lesen des kompletten Angebotes finden wir jedoch den Hinweis,dass der Makler auch als Verwalter für diese Wohnung arbeitet. Darf er dann überhaupt Provision verlangen? Er zeigt uns jedoch erst die Wohnung wenn wir den Maklervertrag unterschrieben an ihn ausgehändigt haben. Könnten wir auch im Nachhinein anfechten?
Wir haben dies hier gefunden:
Keine Provision darf der Wohnungsvermittler (Makler) in folgenden Fällen verlangen:
Einzelheiten regelt das>>> Wohnungsvermittlungsgesetz
1. Wenn durch den Mietvertrag nur ein Mietverhältnis über dieselbe Wohnung fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.
2. Wenn der Vermittler selbst Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder der Mieter ist.
Ausnahme: auch WEG-(Haus-)Verwalter dürfen jetzt als Makler dazuverdienen.- Voraussetzung: Der Verwalter ist nicht zugleich mit der Verwaltung des Sondereigentums an der zu vermietenden Wohnung vom Eigentümer beauftragt. (sogenannte Mietsonderverwaltung).
In einem Urteil vom 13.03.2003 entschied der BGH (Az.: III ZR 299/02
) den in der Rechtsprechung sehr umstrittenen Fall, ob ein Verwalter von Wohnungseigentum berechtigt ist, Wohnungen oder Geschäftsräume aus dem von ihm verwalteten Objekt zu vermitteln und hierfür Maklercourtage zu verlangen, zu Gunsten der Verwalter
Und wie verhällt es sich mit einer Baufirma? Neubau gebaut von Firma A,Makler auch von Firma A?
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Makler ist Verwalter
16. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2012 | 11:31
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 12x hilfreich)
Makler ist Verwalter
#1
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 11:38
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
quote:Nein, und das weiß er auch. Er will euch linken. Unterschreibt den Makler-Vertrag und verweigert dann die Zahlung, denn diese wird erst fällig nach Unterschrift des Mietvertrages.
Darf er dann überhaupt Provision verlangen?
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#2
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 11:46
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 12x hilfreich)
Sämtliche Wohnungen werden ausschlieslich über Makler angeboten.
Wie ist es mit einem Neubau? Gebaut von Firma A und vermittelt ebenfalls durch einen Makler der Firma A?
Ohne unterschriebenem Maklernachweis gar keine weiteren Kontakte (Fotos,Bilder,Details,Besichtigung,..)
"Vor der Besichtigung lassen Sie uns bitte den Maklernachweis ausgefüllt und unterschrieben zukommen."
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 13:48
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1468x hilfreich)
Das wird auf jeden Fall ein lustiges Mietverhältnis. Und ich wette, es dauert nicht sehr lange.
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