Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine neue Wohnung gefunden. Diese wurde durch einen Makler vermittelt und daher selbstverständlich die Provision fällig. Nun habe ich herausgefunden das es nach §2 Abs. 2
des Wohnungsvermittlungsgesetztes Gründe gibt, in der dem Makler keine Provision zusteht.
Folgender Sachverhalt: 1. Makler ist Neffe der Vermieterin. (Persönliche Verflechtung???)
2. Es handelt sich hierbei um ein 6-Parteienhaus. Dieses wurde durch den Makler gebaut und die Eigentumswohnungen verkauft. Der Makler ist nun Hausverwalter und auch für die Nebenkostenabrechnung und sonstiges zuständig.
Der Vertrag wurde durch den Makler aufgesetzt, jedoch zwischen mir und der Vermieterin abgeschlossen.
Hat der Makler hier Anspruch auf die Provision?
Danke im Voraus
Gruß
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Makler ist auch Hausverwalter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dass der Makler der Neffe der Vermieterin ist spielt keine Rolle. Er kann ja trotzdem als Makler tätig sein und die Wohnungen seiner Tante vermakeln. Damit ist er noch längst nicht selber Vermieter. Auch dass er das Haus gebaut und die Wohnungen verkauft hat, hat nichts damit zu tun.
Problematisch wäre es, wenn er wirklich dann auch der Verwalter wäre. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das so ist, oder du es nur annimmst.
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Nein es ist defintiv Hausverwalter.
Das hat er mir gegenüber auch so gesagt. Außerdem wird durch ihn die Nebenkostenabrechnung erstellt.
Und zu guter letzt hängen im Treppenhaus 2 Info-Briefe mit seinem Briefkopf gezeichnet "Ihre Hausverwaltung".
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Nebenkosten kann auch ein Externer erstellen. Das hat mit der Hausverwaltung auch nicht zwingend etwas zu tun.
Frag ihn doch einfach mal, wieso er als Hausverwalter eine Maklerprovision verlangt. Mal sehen was er sagt.
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Das habe ich bereits getan. Hier seine Antwort:
[color=red]Es ist richtig, dass der Anspruch auf die Maklerprovision im Falle einer Verflechtung entfällt.
Dies ist entsprechend im Wohnungsvermittlungsgesetz (§ 2 Abs. 2) geregelt.
Hierbei unterscheiden die Juristen zwischen zwei verschiedenen Fällen der Verflechtung:
Die echte (wirtschaftliche) Verflechtung liegt vor, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Abhängigkeiten zwischen Vermieter und Makler bestehen.
Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Eine unechte (persönliche) Verflechtung ist gegeben, wenn die Verbindung des Maklers mit der Gegenseite, ohne dass ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, derart ist, dass sich der Makler in einem Interessenkonflikt befindet, der ihn zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers ungeeignet erscheinen lässt. Hierbei reicht allein ein Interessenkonflikt für den Ausschluss des Provisionsanspruchs nicht aus, die Interessenbindung muss vielmehr institutionalisiert sein, der Makler unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall als ungeeignet für das gesetzliche Leitbild des Maklers sein.
Die Rechtssprechnung nimmt dies in den Fällen von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Handelsvertretern, Wohnungsverwaltern
Eine bloße Verwandtschaft oder Freundschaft schließt den Provisionsanspruch nicht aus. Hier müssten engere Verbindungen, gewisse Abhängigkeiten vorliegen.
Ich müsste also derart beeinflusst sein, dass ich Ihnen gegnüber nichtmehr neutral gehandelt hätte. Ich denke dies ist vorliegend ebenso klar auszuschließen, sodass der Abspuch auf Provision bestehen bleibt.
Bei unseren eigenen Wohnungen und Wohnunhgen die wir verwalten nehmen wir selbstverständlich keine Provision.[/color]
Dann verwaltet er die Wohnung nicht?
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Gibt es einen Unterschied ob er die Wohnung an sich oder das gesamte Haus verwaltet?
Er verwaltet definitiv das Haus. Die Wohnung im einzelnen wohl nicht.
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quote:
Gibt es einen Unterschied ob er die Wohnung an sich oder das gesamte Haus verwaltet?
Er verwaltet definitiv das Haus. Die Wohnung im einzelnen wohl nicht.
von ya344264-90 am 26.06.2012 18:48
Selbstverständlich gibt es einen Unterschied und dieser Unterschied sollte selbst für einen Mieter zu erkennen sein. Eine Wohnung ist doch wohl etwas anderes als ein ganzes Haus.
Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ist - in dieser Eigenschaft - nicht Verwalter der einzelnen Wohnungen. Er handelt als Verwalter nicht für einen einzelnen Wohnungseigentümer, sondern ausschließlich für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Er verwaltet das Gemeinschaftseigentum, nicht aber das Sondereigentum. Sofern es keinen Auftrag zur Sondereigentumsverwaltung gibt, kann der WEG-Verwalter jederzeit wirksam Provisionen vereinbaren.
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Na mir persönlich kommt diese Definition sehr gewagt vor.
Man könnte nochmal bei der Verbraucherberatung nachfragen.
Wenn ein Verwalter, mit minimalen Aufwand, leerstehende Wohnräume die er selber verwaltet gleichzeitig auch vermakelt, trifft es wohl dass was der TE im EP anspricht.
Wir haben aktuell auch so einen Fall.
Verwaltung besteht auf Makler der wohl auch auch gleichzeitig für die Verwaltung oder/und in der Verwaltung tätig ist.
Das hat sich allerdings auf intensivere Nachfrage dann aufgelöst gehabt, zumal die Eigentümerin der Wohnung, hier ein Mietshaus, wohl überhaupt nicht informiert war/ist, das die Verwaltung sich ein ordentliches Zubrot mit vermakeln verdient.
Prüfen kostet nichts.
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Verbraucherberatung?
Der war gut...
quote:
Wenn ein Verwalter, mit minimalen Aufwand, leerstehende Wohnräume die er selber verwaltet gleichzeitig auch vermakelt, trifft es wohl dass was der TE im EP anspricht.
Tut er doch gar nicht.
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Ja, Verbraucherberatung.
Zumindest in Berlin kann man sich in den Verbraucherberatungen beraten lassen, hier sind RAs, alternativ gibt es in jeden Bezirk Beratungsstellen mit Fachanwälten für Mietrecht.
Hier ist ja der Auftraggeber, potenzieller Mieter, ein normaler Endverbraucher.
Ein Makler bietet nichts weiter wie eine Dienstleistung an.
Selbstverständlich kann man diesen Dienstleistungsvertrag prüfen lassen.
Machen wir uns nixs vor, viele spinnen sich einen an, nutzen die Wohnraumknappheit aus, um abzusahnen.
Oftmals wissen die Hauseigentümer überhaupt nichts davon.
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Es wird also Zeit, dass das neue Maklergesetzt kommt.
Demnach soll derjenige den Makler zahlen, der ihn auch beauftragt.
Eine einfache Anzeige in den diversen Immobilienbörsen rechtfertigt dann keine Provision mehr vom Mieter. Aber ich befürchte, dass schon jetzt die Lobbyisten im Bundestag alles versuchen, das neue Gesetz zu verhindern.
Leider gibt es oft rechtliche Grauzonen. Da hat einer in der Familie eine Hausverwaltung, der andere ist Makler und der dritte Eigentümer.
Warum sollte man seiner Verwandschaft das Geld- also die Maklerprovision- nicht zukommen lassen, wenn der Mieter es sowieso zahlt.
Hier in der Stadt gibt es ein viertel mit vielen Eigentumswohnungen, die alle über den gleichen Makler vermietet werden. Die Hausverwaltung mache die Schwester des Maklers
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Demnach soll derjenige den Makler zahlen, der ihn auch beauftragt
Das ist doch jetzt schon so.
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Ich bin selber selbständig, das Arbeiten kann Spass machen, auch ist es gerechtfertigt, dass wenn ein Makler eine Dienstleistung erbringt diese bezahlt wird.
Bloss wenn die Konstruktion so ist, das leistungsfrei kassiert werden soll, ist das Misswirtschaft.
Die meisten Wohneigentümer sind an solvente langfristige Mieter interessiert, das ihr Eigentum genutzt wird um Eigengeschäfte zu betreiben wissen viele doch gar nicht.
Zumindest bei uns war das so.
Und man sollte ehrlich sein mit sich selber.
Wenn ich den Mieter auf diese Art schon versuche über den Tisch zu ziehen bevor überhaupt der Mietvertrag unterschrieben wurde, fällt das doch zurück.
Irgend einen Mietminderungsgrund gibt es doch immer.
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-- Editiert mausino1 am 27.06.2012 14:53
quote:
Das ist doch jetzt schon so.
Das ist noch nicht so!
Vermieter beauftragen einen Makler. Der Makler gibt eine Immobilienanzeige bei Immobilienscout auf, in der steht dass der Mieter 2,38 kaltmieten Provision zahlen muß.
Der Mieter hat selber die Anzeigen durchsucht, aber keinen Makler beauftragt! Dennoch muß der Mieter zahlen!
Schaut euch doch die Anzeigen dort an.
Eine Beauftragung eines Maklers seitens des Mieters sieht anders aus und liegt dann vor, wenn ein Mietinteressent einen Makler beauftragt, für ihn eine passende Wohnung zu finden.
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quote:
Was würde sich denn ändern, wenn der Vermieter den Makler zahlt? Der schlägt den Preis halt auf die Miete drauf und gut.
Das wäre wieder ein so typisches sinnloses Gesetz.
Dazu muß der Markt das aber auch hergeben.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
quote:
Was würde sich denn ändern, wenn der Vermieter den Makler zahlt? Der schlägt den Preis halt auf die Miete drauf und gut.
Das wäre wieder ein so typisches sinnloses Gesetz.
Eine Wohnung in bester Lage wird man auch ohne Markler an den Mieter bringen können, will man das selber nicht machen, kann man als Vermieter einen Makler damit beauftragen und natürlich auch selber bezahlen. Mieter, die selber nicht die Zeit oder Lust haben auf Wohnungssuche zu gehen,sind auch sicher bereit einen Makler zu beauftragen und zu bezahlen.
Eigentümer von Wohnungen, die seit längerem leer stehe und selber keinen Mieter finden, sind sicher bereit, einen Makler zu bezahlen, wenn er einen Mieter findet!
Sinnlos ist nur die jetzige Situation. Da bekommen Makler in Großstädten Provision ohne dass sie für den Mieter auf Wohnungssuche gegangen sind.
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"Was würde sich denn ändern, wenn der Vermieter den Makler zahlt? Der schlägt den Preis halt auf die Miete drauf und gut.
Das wäre wieder ein so typisches sinnloses Gesetz."
Die Miete wäre dann aber höher als die vergleichbarer Wohnungen; um 10 Prozent, wenn der VM die Provision in zwei Jahren wieder drinhaben möchte.
Das gibt der Markt oft nicht her. Auch wenn er es hergibt, überlegt sich der VM möglicherweise, ob er so viel Geld einem Makler für fast nichts zahlen möchte. Mit eigenem Geld ist man weit zurückhaltender als mit dem Geld anderer (in dem Fall der Mieter).
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
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