Hallo,
ich habe hier einen nicht ganz durchsichtigen Fall. Eine Wohnungsverwaltungsfirma inseriert eine Mietwohnung im Internet. Der Interessent wendet sich an diese Firma, die dem Interessenten dann die Kontaktdaten der akutellen Mieter mitteilt. Der Interessent vereinbahrt mit dem akutellen Mieter einen Besichtigungstermin, ihm gefällt die Wohnung, er wendet sich wieder an die Wohnungsverwaltung, die mit ihm einen Termin ausmacht. Der Interessent trifft sich nun mit einem Mitarbeiter der Wohnungsverwaltungsfirma (jedenfalls hält er ihn dafür, da sein Dienstwagen die Aufschrift der Wohnungsverwaltung trägt) und füllt mit ihm eine Selbstauskunft aus, die unter anderem eine Klausel über die Zahlung einer Provision enthält. Nachdem der Interessent später von der Wohnungsverwaltung einen Grundriss und eine alte Nebenkostenabrechnung anfragt und erhält unterschreibt er den Mietvertrag und bekommt bei der Wohnungsübergabe von dem, der er für einen Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung hält eine Rechnung über die Provision und wundert sich, dass nun plötzlich eine zweite Firma im Spiel ist. Der Mitarbeiter der Wohnungsverwaltung entpuppt sich nun als Makler und verweist auf die Selbstauskunft, die tatsächlich den Briefkopf der Firma trägt, die nun die Provision in Rechnung stellt.
Da dem neuen Mieter die ganze Sache suspekt ist informiert er sich über die rechtlichen Grundlagen der Wohnungsvermittlung und stellt fest, dass der Wohnungsverwalter (die Wohnungsverwaltung ist tatsächlich auch Verwalter für die angemietete Wohnung, nicht nur Hausverwalter) keine Vermittlungsprovision verlangen darf.
Der ganze Fall ist sehr undurchsichtig - wie legen Sie ihn aus? Reicht die unterschriebene Selbstauskunft aus oder hätte der Makler sich nicht schon früher als solcher ausgeben müssen?
Makler oder kein Makler...
20. Dezember 2007
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Frage vom 20. Dezember 2007 | 20:37
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler oder kein Makler...
#1
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 21:01
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 549x hilfreich)
Und wenn er sich als neuer Messias ausgegeben hätte, bei wirtschaftlicher Verflechtung mit der Wohnungsverwaltung ist das alles unzulässig.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2007 | 22:54
Von
Status: Student (2105 Beiträge, 628x hilfreich)
So ist es. Wenn ich eine Wohnung verwalte, darf ich für die Neuvermietung keine Provision verlangen.
Aber das wird immer wieder versucht. Und deshalb auch immer wieder mal über ein Tochterunternehmen, oder wie man das immer nennen mag, versucht abzuzocken.
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"Chylla"
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