Makler will trotz Bestandswohnung Courtage?

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chris7922
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler will trotz Bestandswohnung Courtage?

Hallo.
Ich habe letzten Mittwoch im Internet eine Wohnung gesehn und den zuständigen Makler angerufen.

Dieser hat mir zwei Tage später einen besuchstermin mit dem Vm angeboten.

Am Abend des Termins war diese Wohnung im Internet nicht mehr zu finden.

Als wir am Montag die Frage äußerten wer die Courtage zahlen müsste hieß es das wir das machen müssen,da er ja für uns die Wohnung suchen musste.

Er hatte sie aber bereits im Bestand und musste eben nur den Vermieter kontaktieren.

Laut dem neuen Gesetz darf er doch nur Courtage von uns nehmen wenn wir ihn ausdrücklich schriftlich beauftragt haben, oder nicht??

LG chris

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat:
Ich habe letzten Mittwoch im Internet eine Wohnung gesehn und den zuständigen Makler angerufen.

Kannst du beweisen, dass genau diese Wohnung mit dem Makler als Kontaktperson angeboten wurde? Wenn ja, stehen die Chancen nicht schlecht.

Zitat:
Als wir am Montag die Frage äußerten wer die Courtage zahlen müsste hieß es das wir das machen müssen,da er ja für uns die Wohnung suchen musste.

Das Gesetz ist neu und diverse Makler versuchen, es irgendwie zu umgehen, weil ihnen sonst die Geschäftsgrundlage wegfällt. Wenn er genau die Wohnung angeboten hat und dies beweisbar ist, werdet ihr die Courtage nicht zahlen müssen. Was aber nichts daran ändert, dass es wahrscheinlich Stress mit dem Vermieter und dem Makler gibt, wenn ihr den Mietvertrag wirklich abschliesst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris7922
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Problem am beweisen ist eben das zwei Tage nach erstkontakt das Angebot nicht mehr zu finden war

Ich habe nur noch den linken den ich meiner Freundin schickte...Dieser funktioniert nur nicht mehr

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Chris7922):
Problem am beweisen ist eben das zwei Tage nach erstkontakt das Angebot nicht mehr zu finden war

Das ist zwar geschickt vom Makler, helfen wird es möglicherweise nicht. Du hast ja den Makler angerufen und dich nach einem ganz speziellen Objekt erkundigt. Warum solltest du dies getan haben, wenn der Makler nicht genau dieses Objekt angeboten hat? Das ist natürlich kein Beweis, aber ein Richter ist nicht ganz doof. Der stellt sich und den Beteiligten solche Fragen und wird einzuschätzen wissen, ob der Vortrag des Maklers wirklich glaubwürdig ist. Da das Gesetz so neu ist, gibt es aber natürlich noch keine Präzedenzfälle. Von daher weiß auch keiner, wie sensibel die Gerichte urteilen werden.

PS: Überlege dir mal, was dieses Vorgehen über den Vermieter aussagt. Wenn der darüber informiert ist (davon ist wohl auszugehen, wenn z.B. bei der Anzeige Fotos dabei waren), dann nimmt er es mit den Gesetzen offensichtlich nicht sehr genau. Es wird während eines Mietverhältnisses noch diverse Situationen geben, wo Mieterrechte mit den Interessen des Vermieters kollidieren. Kannst du wirklich davon ausgehen, dass der Vermieter fair und ehrlich mit seinen Mietern umgeht? Ist das die Wohnung wert?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja, das ist das Problem und der Fehler in dem neuen Gesetz. Makler dürfen praktisch gar keinen Bestand mehr vorrätig haben, aus dem sie anbieten können, sondern müssen jedes Mal, wenn Kunden auf sie zukommen, neu und von vorne anfangen, Wohnungen für sie zu suchen. Wenn sie dann mehrere haben und der Kunde entscheidet sich für eine davon, oder auch nicht, sind die anderen Wohnungen sozusagen "verbrannt" und dürfen wiederum dem nächsten nicht angeboten werden. Ist völlig idiotisch und absolut nicht durchdacht, und auch nicht zum Vorteil der Wohnungssuchenden, weil sie so viel länger warten müssen, bis ihnen was angeboten werden kann, aber so ist Deutschland nun mal. Ich glaube nicht, dass die Maklergesetze in anderen Ländern auch so schwachsinnig sind.

-- Editiert von Anjuli123 am 16.07.2015 10:13

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Makler dürfen praktisch gar keinen Bestand mehr vorrätig haben, aus dem sie anbieten können, sondern müssen jedes Mal, wenn Kunden auf sie zukommen, neu und von vorne anfangen, Wohnungen für sie zu suchen.


Das dürfen sie schon, sie müssen dann halt nur mit dem jeweiligen VM vereinbart haben, daß dieser den Makler bezahlt.
So ist es ja eigentlich auch normal, immerhin finden die Makler die Wohnung nicht durch Hörensagen und Klingelputzen, sondern weil die Vermieter zu den Maklern gehen und sagen "habe Wohnung, suche Mieter".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Makler dürfen praktisch gar keinen Bestand mehr vorrätig haben, aus dem sie anbieten können, sondern müssen jedes Mal, wenn Kunden auf sie zukommen, neu und von vorne anfangen, Wohnungen für sie zu suchen


Bist Du Makler? Zur Aufklärung: Der Sinn dieser Gesetzesänderung liegt darin, daß derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlt.

Im geschilderten Fall wurde der Makler vom Vermieter beauftragt, für dessen Wohnung einen Mieter zu suchen. Wer muss also zahlen? Richtig: Der Vermieter. Ich sehe hier keinen Fehler oder gar "Idiotie" im Gesetz, sondern eine nachvollziehbar rationale Betrachtungsweise seitens des Gesetzgebers.

Und da kaum ein Mieter sich eine Wohnung aktiv vom Makler suchen lässt, sondern i.d.R. die öffentlichen Verzeichnisse (Tagespresse, Internet) nach verfügbaren Wohnungen durchsucht, ist in diesen Fällen praktisch immer eine Zahlungspflicht des Vermieters anzunehmen. Das wird in absehbarer Zeit die Rechtsprechung genauso sehen, und dann hat hoffentlich die geschilderte "Kreativität" seitens der Makler ein Ende. Und die Vermieter werden entweder selbst zahlen, oder ihre Wohnung eben selbst vermitteln. Der Aufwand dafür hält sich erfahrungsgemäß in Grenzen.


-- Editiert von Osmos am 16.07.2015 13:23

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nein, bin ich nicht. Und ich sprach von dem Fall, dass Mietinteressenten einen Makler beauftragen möchten. Selbst für die darf er keine Wohnungen aus seinem Bestand vorrätig haben, sondern muss praktisch jedes Mal von vorne anfangen zu suchen. Und doch, es gibt Mieter, die Makler beauftragen, z.B. wenn sie noch im Ausland oder einer anderen Stadt wohnen und keine Zeit haben, selbst eine Wohnung zu suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat:
Selbst für die darf er keine Wohnungen aus seinem Bestand vorrätig haben, sondern muss praktisch jedes Mal von vorne anfangen zu suchen.

Das ist schlicht falsch ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Die Makler machen es dann wie die Heiratsagenturen: Es wird mit Phantasiewohnungen oder welchen, die schon vermietet sind, geworben.

Und wenn der Mieter anruft: "Oh, die ist leider schon weg, die war auch toll. Ich wüsste da vielleicht eine schöne andere Wohnung. Ganz netter Vermieter, früher habe ich häufiger mal Wohnungen für den vermittelt. Ich frage gerne für Sie dort mal an, vielleicht hat er ja was frei. Vorher müssten Sie mir allerdings den Auftrag geben, für Sie auch tätig zu werden."

Schwupp, Auftrag und Mieter an der Angel.

Und die Vermieter werden mit Anzeigen geködert: "Suche im Auftrag von solventen Mietern aus der XYZ-Branche. Für Vermieter provisionsfrei."

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