Hallo zusammen
Meine Frage ist folgende:
Mein Mann und ich haben unsere gemeinsame Wohnung von einer großen Makler Firma verkaufen lassen.
Zuerst hieß es uns würde das alles nichts kosten.
Als wir dann gebeten wurden einen aktuellen Grundbuchauszug zu Organisieren haben wir eine Vollmacht für die Maklerin ausgestellt damit sie eine Beantragen kann.
Da kam eine E-Mail das es angebracht wäre, wenn sie so viel erledigen muss für uns, das sie von uns 1% der Verkaufssumme als Honorar von uns bekommen solle.
Damit waren wir einverstande.
Nachdem sie schon etliche Interessenten "durch geschleust" hatte War jemand dabei der die Wohnung für 134.000 € kaufen würde . Das wäre so in Ordnung gegangen für uns. Kurze Zeit später erhielten wir nochmal eine Mail in der sie uns fragte ob sie 2% bekommt wenn sie einen Käufer findet der 143.900€ bezahlt.
Damit waren wir auch einverstanden.
Nun zu meiner Frage:
Wir haben von ihr gesagt bekommen das sie das Geld 2878€ in Bar von uns möchte! Sie könne uns keine Rechnung ausstellen.
Mache ich mich strafbar wenn wir dem Finanzamt nicht melden das die Maklerin das Geld wohl nicht Versteuern will?
Vielen Dank im Vorraus für jede Antwort
LG Heidi
Maklercourtage bei Wohnung Verkauf
25. März 2020
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Frage vom 25. März 2020 | 11:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklercourtage bei Wohnung Verkauf
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#1
Antwort vom 25. März 2020 | 11:53
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Da wird nichts gemietet oder vermietet......
Und jetzt?
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