Maklercourtage nicht zahlen

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)
Maklercourtage nicht zahlen

Hallo,

Ich habe einen Mietvertrag zum 01.01.2011 geschlossen, habe die wohnung allerdings nach einigem hin und her schon am 14.12 bezogen.
Der Makler hat mir einen Falschen Hauseingangsschlussel gegeben, so das ich nur in das Haus komme, wenn ein weiterer Mieter reingeht. desweiteren ist der Herd und der Geschirrspühler defekt, es gibt noch unzählige weitere Mängel, wie nicht funktionierende Steckdose etc.

Wenn ich vor der Unterschrift des Mietvertrages gewusst hätte das die Küche nicht nutzbar ist, und ich einen falschen Hauseingangsschlussel erhalte, hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben. Der Vermieter wird am 20.01 in der Wohnung sein um sich die Mängel anzuschauen. Falls er das nun nicht beheben will, will ich vom Mietvertrag zurücktreten und somit würde ja auch keine Courtage fällig werden.
falls ich mich mit dem Vermieter doch einigen sollte und er die Mängel beheben will, würde ich die Courtage sofort überweisen.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Werde ich, aber ich würde mich rechtlich einmal absichern

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Es ist rechtens, mit keinen Hauseingangsschlussel zu geben und eine küche die defekt ist , und dieses auch noch zu verschweigen, ohne Haustürschlüssel kann ich die wohnung doch garnicht nutzen ?

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#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Es ist rechtens, mit keinen Hauseingangsschlussel zu geben und eine küche die defekt ist , und dieses auch noch zu verschweigen, ohne Haustürschlüssel kann ich die wohnung doch garnicht nutzen?


Nein, das ist nicht rechtens. Vielmehr sind das Mängel, die der Vermieter abstellen muss. Die Rechte, die dem Mieter dabei zustehen, wurden hier schon in unzähligen Fragestellungen diskutiert. Zu diesen Rechten gehören jedoch nicht die Verweigerung der Zahlung der Maklergebühren oder der Vetragsrücktritt.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

der zustand der whg. hätte im mv vereibart werden sollen. so hast du kaum eine chance, den mv anzufechten. hast die whg schließlich sicher auch so besichtigt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Falls er das nun nicht beheben will, will ich vom Mietvertrag zurücktreten und somit würde ja auch keine Courtage fällig

Falsch.
Die Courtage ist fällig mit Vertragsabschluss.
Der Makler ist nicht verantwortlich für den Zustand der Wohnung, eventuelle Schäden, die Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter ...
Es sei denn er hat etwas anderen im Vertrag vereinbart.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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