Maklerprovision - Wirtschaftliche Verflechtung Makler und Vermieter

28. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ynwa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision - Wirtschaftliche Verflechtung Makler und Vermieter

Guten Tag ans Forum,

unter bestimmten Umständen
ist die Erhebung einer Maklerprovision unzuläsig
z.Bsp. bei enger wirtschaftlicher Verflechtung zwischen VM und Makler.Was ist genau damit gemeint?Ein gemeinsames Büro,eine Briefkastenfirma?Lässt sich so etwas letzendlich stichhaltig beweisen?

Gruß
ynwa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

§ 2 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz:

Ein Anspruch nach Absatz 1 [also Vermittlungsprovision] steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn [...] 2.der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder 3.der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.

Die 'wirtschaftliche Verflechtung' zwischen Makler und Vermieter ist manchmal schwierig nachzuweisen. Wenn ein Makler die seiner Ehefrau gehörende Wohnung vermittelt, hat er beispielsweise durchaus Anspruch auf Provision (da die Eheleute formal wirtschaftlich unabhängig voneinander sind). Genauso wenn der Makler der Freund der Vermieterin ist oder wenn zwei Immobilienfirmen ihre Objekte 'über kreuz' gegenseitig vermitteln, obwohl sie es eigentlich selber könnten.

Das kommt immer, wie so oft, auf den konkreten Einzelfall und die Beweislage an.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

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