Guten Tag ans Forum,
unter bestimmten Umständen
ist die Erhebung einer Maklerprovision unzuläsig
z.Bsp. bei enger wirtschaftlicher Verflechtung zwischen VM und Makler.Was ist genau damit gemeint?Ein gemeinsames Büro,eine Briefkastenfirma?Lässt sich so etwas letzendlich stichhaltig beweisen?
Gruß
ynwa
Maklerprovision - Wirtschaftliche Verflechtung Makler und Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
§ 2 Abs. 2
Wohnungsvermittlungsgesetz:
Ein Anspruch nach Absatz 1
[also Vermittlungsprovision] steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn [...] 2.der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder 3.der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
Die 'wirtschaftliche Verflechtung' zwischen Makler und Vermieter ist manchmal schwierig nachzuweisen. Wenn ein Makler die seiner Ehefrau gehörende Wohnung vermittelt, hat er beispielsweise durchaus Anspruch auf Provision (da die Eheleute formal wirtschaftlich unabhängig voneinander sind). Genauso wenn der Makler der Freund der Vermieterin ist oder wenn zwei Immobilienfirmen ihre Objekte 'über kreuz' gegenseitig vermitteln, obwohl sie es eigentlich selber könnten.
Das kommt immer, wie so oft, auf den konkreten Einzelfall und die Beweislage an.
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