Hallo!
Wir leben in einem 4 Familienhaus in einer gemieteten Wohnung für die wir an den Makler X im Jahr 2001 eine Maklerprovision gezahlt haben.
Nach dem Konkurs des Wohnungseigentümers hat Makler X. die Hausverwaltung übernommen. Hierüber liegt uns seine schriftliche Erklärung vor.
Makler/Hausverwalter X. betreibt jetzt die Aufteilung des Hauses in 4 Eigentumswohnungen. Wir möchten die Möglichkeit nutzen und die von uns bewohnte Wohnung kaufen. Die Kaufabwicklung läuft über den Makler/Verwalter X.
Ist Herr X. berechtigt eine Provision von uns zu verlagen?? (zumal wir ja schon eine Provision für die Vermittlung der Wohnung zur Miete gezahlt haben)
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!!
Die Zeit drängt etwas....
Viele Grüsse
Elchkalb
Maklerprovision berechtigt????
24. Juni 2003
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Frage vom 24. Juni 2003 | 21:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision berechtigt????
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2003 | 08:42
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo!
Schauen Sie mal auf dieser Seite unter "Service" und dann unter "Gesetzestexte" und unter Mietrecht rein. Genau dort habe ich vor zwei Tagen gelesen, daß Makler und Vermieter nicht die selbe Person sein dürfen bzw. auch nicht zusammengehören dürfen (Ehepartner o.ä.). Zumindest habe ich es so verstanden, daß der Vermieter keine Provision verlangen darf!
Aber bitte selbst nochmal nachlesen!
Viel Glück!
Anga
Und jetzt?
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