Maklerprovision berechtigt????

24. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Elchkalb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision berechtigt????

Hallo!
Wir leben in einem 4 Familienhaus in einer gemieteten Wohnung für die wir an den Makler X im Jahr 2001 eine Maklerprovision gezahlt haben.

Nach dem Konkurs des Wohnungseigentümers hat Makler X. die Hausverwaltung übernommen. Hierüber liegt uns seine schriftliche Erklärung vor.

Makler/Hausverwalter X. betreibt jetzt die Aufteilung des Hauses in 4 Eigentumswohnungen. Wir möchten die Möglichkeit nutzen und die von uns bewohnte Wohnung kaufen. Die Kaufabwicklung läuft über den Makler/Verwalter X.

Ist Herr X. berechtigt eine Provision von uns zu verlagen?? (zumal wir ja schon eine Provision für die Vermittlung der Wohnung zur Miete gezahlt haben)

Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar!!

Die Zeit drängt etwas....


Viele Grüsse
Elchkalb

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anga
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Schauen Sie mal auf dieser Seite unter "Service" und dann unter "Gesetzestexte" und unter Mietrecht rein. Genau dort habe ich vor zwei Tagen gelesen, daß Makler und Vermieter nicht die selbe Person sein dürfen bzw. auch nicht zusammengehören dürfen (Ehepartner o.ä.). Zumindest habe ich es so verstanden, daß der Vermieter keine Provision verlangen darf!
Aber bitte selbst nochmal nachlesen!
Viel Glück!

Anga

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