Hallo,
habe mir bei einer Makler Agentur eine Wohnung (möbeliert) angemietet. Die Pauschalmiete beträgt 590€.
In den AGBs der Makleragetur zur berechnung der Provision steht folgendes:
Berechnungsgrundlage ist die vom Vermieter unserer Agentur angegebene Miete. Bei möblierten Objekten wird die Pauschalmiete (inklusive der Nebenkosten) zugrunde gelegt, sofern die Nebenkosten nicht separat abgerechnet sind.
IM Wohnungsvermittlungsgesetz steht jedoch aber in §3 Abs. 2 das die Nebenkosten nicht mit in die Prosion miteinberechnet werden dürfen.
Was zählt den jetzt? Gesetzt oder die AGBs?
Bitte um eine schnelle antwort! Vielen Dank im Voraus.
Maklerprovision inkl. Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
... die frage erinnert schon an die preisfragen, die gewisse sender stellen ...
Hi,
folgender Text des Wohnungsvermittlungsgesetztes:
2) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt. Im Falle einer Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, darf das vom Wohnungssuchenden insgesamt zu zahlende Entgelt den in Satz 1 bestimmten Betrag nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.
Speziell den letzten Satz verstehe ich so, dass, wenn Nebenkosten NICHT gesondert abzurechnen sind, die Pauschalmiete gilt also demzufolge die AGB`s der Maklerfirma !
Wie soll sie auch sonst die NETTOMIETE ermitteln, wenn sie gar nicht weiss, wie hoch die NK sind ???
In der Regel sind das wohl Zimmervermietungen, Einliegerwohnungen o.ä. die vermittelt werden, die sind in der Regel immer "warm".......
MFG
-- Editiert von barni gröllheimer am 19.07.2008 10:37:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...die frage erinnert schon an die preisfragen, die gewisse sender stellen...
Die Antwort erinnert auch an gewisse Antworten gewisser Leute.
Welche denn?
@ lector
... habe soeben auf einem sender gesehen/gelesen: was gehört in den dredner christstollen: a) erdbeeren b) rosinen
kberg referiert den einschlägigen gesetzestext und fragt dann: was steht höher a) gesetz b) agb? bestenfalls das, was man sonst eine rhetorische frage nennt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten