Maklerprovision trotz keinem Mietvertrag

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Krebs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision trotz keinem Mietvertrag

Hallo zusammen,
ich bin gerade erst neu umgezogen und habe schon nach kurzer Zeit gemerkt dass ich in der neuen Wohnung Atemprobleme habe. Deshalb habe ich den Mietvertrag (der mir erst 1 1/2 Monate nach der ersten Mietüberweisung geschickt wurde) nicht unterschrieben. Ich muss jetzt auch raus aus der Wohnung wil das einfach nicht mehr geht. Der Makler hat mir versprochen eine andere Wohnung zu finden..dass kann aber sicherlich dauern, weil er nicht der schnellste ist. Werde jetzt auch selber nach Wohnungen suchen. Meine Frage ist ob ich die Maklerprovision jetzt zurückverlangen kann, da kein Mietvertrag zustande kam. Den Mangel selbe an der wohnung möchte ich ungern beweisen weil das schon in die Tausende geht! Danke für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Du bist eingezogen... Hast zwar den MV nicht unterschrieben, aber trotzdem gilt das Mietverhältnis. Du zahlst ja auch schon Miete. Das heißt, Du musst den Weg wie alle anderen gehen:

1. Mangel dem VM melden, eventuell Gesundheitsamt kommen lassen, um Dir diese Unbewohnbarkeit bestätigen zu lassen.

2. Normal kündigen.

Wenn der Makler nichts von diesem Mangel wusste, warum sollte er Dir dann Dein Geld wieder geben müssen? Du hättest höchstens die Möglichkeit, den VM wegen Schadensersatz zu verklagen, aber das geht nur durch, wenn der VM von dem Mangel wusste, aber nichts tut bzw. ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann.

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da hat der Makler trotzdem nichts mit zu tun. Er kann nichts dafür, wenn der VM vielleicht etwas verschwiegen hat. Die Leistung hat der Makler gebracht, also wird er die Provision wohl kaum zurück erstatten.

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