Noch eine Frage,
nehmen wir mal an, eine Wohnung hat in de Erstausstattung einen Teppichboden gehabt und der Erstmieter wohnt auch nach Jahren noch in der Wohnung. Irgendwann macht der Mieter eine Minderung geltend, wegen des abgenutzten Teppichs. Es kommt zu einem Gerichtstermin und in diesem Termin wird ein Vergleich geschlossen. Der Mieter soll sich mit 400 DM am Teppich beteiligen. Als der Vermieter tatsächlich die Renovierung des Bodens durchführen lassen will, weigert sich der Mieter ( mit der Begründung " Das sehe ich nicht ein " ) die Zuzahlung zu leisten. Aufgrund der fehlenden Kostenbeteiligung des Mieters kommt es nicht zur Renovierung. Der Mieter mindert jedoch weiterhin die MIete! Ist sowas rechtens?
Mal eine Frage zur Mietminderung wegen abgenutztem Teppich !!!
Fragen zur Miete?
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Ich würde sagen, nein. Wenn er nicht damit einverstanden war/ist, hätte er in Berufung gehen müssen.
Sei froh, dass es so abläuft. Wäre es zur Renovierung gekommen, und er hätte bei der Rechnung sich geweigert zu zahlen, wäre es ein recht langer Weg für Dich geworden, an Dein Geld zu kommen.
Schau zu, dass Du die Aussage - "Das sehe ich nicht ein" - schriftlich zu Papier kommt, indem Du ihn ein letztes Mal (schriftlich!) dazu aufforderst, sich an den Kosten, in dem mindestens gerichtlich festgelegten Rahmen, zu beteiligen. Teile ihm mit, dass von jetzt an nur noch auf schriftlichem Weg verkehrt wird. (Alles per Einschreiben!)
Außerdem muß die Mietminderung schriftlich mit entsprechender Begründung angekündigt sein. Ist/war dies nicht der Fall, genauso bei der Weigerung an der Kostenbeteiligung, kannst Du ihm abmahnen, wenn nicht sogar kündigen. Fristlos wahrscheinlich nicht, aber doch zumindest im Bereich der Kündigungsfrist.
Ja, da hat der Mieter Pech. Er hätte dem
Vergleich nicht zustimmen müssen. Wenn er das aber hat, so gibt es ja auch einen Titel
und das Urteil ist vollstreckbar.
Schicke ihm ein Angebot, bzw. eine Kostenaufstellung für die Renovierung des Bodens. Fordere ihn auf, bis zu einem festgesetzten Termin den Anteil zu überweisen.
Er muss sich schriftlich dazu äußern.
(eben, dass er keinen neuen Teppich will)
Nun fordere ihn auf, seine Mietschulden zu zahlen (bist Tag X) und stellte ihm anderenfalls die KÜndigung in Ausssicht.
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