Malerarbeiten beim Auszug

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)
Malerarbeiten beim Auszug

Hallo miteinander,
ich habe meine Wohnung zum 31.3.04 gekündigt. Nun will der Vermieter mit einem Fachmann kommen und dies und jenes begutachten. Meine Wohnung ist gepflegt und wurde in 9 1/2 Jahren Mietzeit gestrichen. Vor meinem Einzug habe ich die Wohnung durch einen Maler vollständig richten lassen. In meinem Mietvertrag steht, dass beim Auszug Kosten für Schönheitsarbeiten zu zahlen sind: Nach der Berechnung eines Malerfachgeschäftes bei länger als 1 Jahr zurückliegender Renovierung 25 %, länger als 2 Jahre 40 %, länger als 3 J. 60 % usw.
Frage: Sind solche Regelungen überhaupt noch gültig?
(Übermäßige Abnutzung ist nicht der Fall)

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13 Antworten
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#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Grundsätzlich ist diese Regelung wirksam; aber nur, wenn dem Mieter laut Mietvertrag das Recht zusteht, die Malerarbeiter selber fachgerecht durchzuführen. Das bedeutet, dass man ggf. auch dann anstreichen muss (damit es billiger wird) wenn der letzte Anstrich länger als ein Jahr zurück liegt. Der Vermieter muss aber dem Mieter auch das Recht zugestehen, selber einen Kostenvoranschlag einzuholen der ggf. niedriger liegt.

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#2
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort.
Im Mietvertrag steht nichts von selbst machen können. Vielmehr ist dort im ersten Satz festgelegt, dass der Mieter die prozentuale Beteiligung (je Anzahl der Jahre) in Geld zahlen muß, die vom Malerfachmann lt. Kostenvoranschlag festgesetzt wird.
Über weitere Tipps würde ich mich sehr freuen.

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn das so im Mietvertrag steht, dann ist die Klausel unwirksam! Wenn nicht irgendwo noch steht, dass der Mieter das Recht hat selber tätig zu werden.
Also locker bleiben und nicht agieren sondern reagieren. Warte ab ob und was der Vermieter in Rechnung stellen will. Wenn er tatsächlich Forderungen stellt verweise auf die Rechtslage und lehne jede Kostenbeteiligung ab. Das könnte zur Folge haben, dass er die Kaution nicht rausrückt. Dazu hat er aber bis zu 6 Monate Zeit.

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#4
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Eine Frage dazu hätte ich noch:
Kann der Vermieter ohne dass dies im Mietvertrag steht, dennoch statt Geld verlangen, dass ich streiche? Er hatte sowas angedeutet. Gruß Inga

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Er kann eine unwirksame Klausel nicht nach gutdünken durch eine andere Klausel ersetzen.
Sind denn laufende Schönheitsreparaturen laut Vertrag auf Dich übertragen worden?
Dann könnte der Vermieter bei Fristablauf (5 Jahre bei Wohn-und Schlafzimmern und 3 Jahre bei Küchen und Bädern) natürlich die Arbeiten fordern. Dem könntest Du Dich auch nur schwer entziehen. Denn ob, wie beim BGH-Urteil zu laufenden Renovierung und Schlussrenovierung, auch hier beide Klauseln ungültig wären kann ich im Moment nicht sagen.
Man kann halt nicht jedes Urteil auf jeden Fall anwenden.

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#6
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Schönheitsreparaturen sind auf mich übertragen worden und wurden nach rd. 5 Jahren gemacht. Ich finde es ein bißchen viel, beim Einzug alles zu renovieren, während der Mietzeit und dann auch noch am Ende. Ich bin 9 1/2 Jahre in der Wohnung.

Der Vermieter hat mir den Mietvertrag vor dem Einzug nicht gegeben. Mehrmals hatte ich - nachdem er mir die Wohnung zugesagt und ich die alte gekündigt hatte - hiernach gefragt. "Das hat Zeit", antwortete er. Ich dachte nichts Negatives. Und als es zur Unterschrift kam, war seine Frau mitgekommen. Sie stand am Küchentisch und jammerte, sie sei schon seit 4.30 Uhr auf den Beinen und sooo müde. Sie müsse außerdem noch zwei Kuchen backen usw. Ich las daraufhin natürlich nicht alles kleingedruckte.
Später fiel ich vom Hocker. Solch einen unfairen Mietvertrag hätte ich normal nie unterschrieben! Aber als Alleinerziehende mit Kind war ich damals nicht in der Lage, gleich wieder auszuziehen bzw. wäre ich praktisch obdachlos geworden.
Schon von daher ist alles sehr sehr ärgerlich!
Würde ich bei einem Anwalt evtl. auf Verständnis bzw. Hilfe stoßen?

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Es ist durchaus möglich einem Mieter Schönheitreparaturen zu übertragen, auch wenn er in eine unrenovierte Wohnun zieht. Nur eine Abschlussrenovierung darf nicht zusätzlich übertragen werden.
Die Quotenklausel ist aber grundsätzlich möglich.
Da Deine Quotenklausel aber ungültig ist, weil Du nicht das Recht hast selber zu renovieren, stellt sich die Frage, ob die Gesamtheit der Klauseln auch ungültig ist.
Wenn hier im Forum keiner darauf eine Antwort geben kann, ist es sinnvoll beim Mieterverein nachzufragen oder einen Rechtsanwalt auszusuchen. Nimm aber einen Spezialisten für Mietrecht!

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#8
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Antworten. Ein wenig leichter ist mir schon. Dennoch muß ich wohl zum Anwalt gehen, damit endgültig Klarheit herrscht.
Während der Mietzeit habe ich mehrere Flaschnerarbeiten machen lassen, 4 neue Wasserzuläufe gekauft, die eigentlich noch schöne Heizung an winzigen Stellen ausgebessert usw. Daher kann in meinem Fall nicht die Rede davon sein, ich wollte mich drücken.
Da der Vermieter das mit dem Mietvertrag zu Beginn so gemacht hat und jetzt im Herbst die NK-Abrechnung aus dem letzten Jahr, welche er damals bar auf die Hand bekam (er wollte es immer so, damit das Geld nicht über sein Konto läuft), habe ich kein Vertrauen mehr.
Vielmehr fühle ich mich über den Tisch gezogen. Natürlich redet er sich heraus, entschuldigt hat er sich aber nicht, sondern er ist, als ich ihm die NK-Sache schriftlich darlegte, sehr pampig geworden. Ich denke, hier hilft nur ein Anwalt. Glücklicherweise habe ich mir die Barzahlung quittieren lassen.
Grüße Inga

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#9
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Anwaltsproblem
Da ich einen Anwalt für Mietrecht auf Beratungsschein nehmen muß habe ich das Problem, dass fast keiner dies machen möchte.
Auch habe ich das Gefühl, dass dieses Urteil des BGH nach Gutdünken ausgelegt werden kann.
Was mache ich nur???

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#10
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Sie sollten sich zunächst nicht von Ihrem Vermieter einschüchtern lassen! Mit dieser groben Masche sollen Mieter nur ruhig gestellt werden. Letztlich haben Sie als Mieter, der sich an die "Spielregeln" hält, immer noch den längeren Hebel.

Im Grunde lässt sich M Vey's Beiträgen kaum was hinzufügen...

Ich versuch's trotzdem:)

Wurde eine Kostenquote bei Schönheitsreparaturen vereinbart, so steht Ihnen das Recht zu, diese Kosten durch Selbstvornahme vor Fälligkeit abzuwenden. Wurden Sie über das Recht zur Selbstvornahme hinweggetäuscht, muss diese Klausel scheitern;AG Lörrach, WM 1996, 613f.

Zudem sind die widersprüchlichen Klauseln zu Schönheitsreparaturen i.S.d. § 305c BGB "überraschend und mehrdeutig" und werden nicht Vertragsbestandteil. Stattdessen gilt hier die gesetzliche Regelung, nach der Sie gar keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen.

Wenn Sie bei RA's im Allgemeinen ein ungutes Gefühl haben, wenden Sie sich doch an Ihren örtlichen Mieterverein, die Aufnahmegebühr liegt irgendwo um 50,-€. Berührungsängste sollte es dort nicht mehr geben:)

Viel Erfolg!

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#11
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Gruwo,
lieben Dank für die Antwort. Bin völlig entnervt und dafür haben Sie mich richtig gut unterstützt! Ich abe jetzt einen Anwalt, der sich die Mühe macht... Ansonsten gehe ich zusätzlich zum Mieterverein, was in meiner Situation 30 Euro kostet. Ich hatte dem Vermieter den 23.1. genannt, weil nur an diesem Tag ein Zeuge mir zur Verfügung stand. Der Vermieter hat den Termin heute um 16 Uhr erzwungen. Ich habe meinem Sohn (17 J.) Anweisungen gegeben und war selbst nicht anwesend. Vermieter, Malerexperte und neuer Mieter sind dann ziemlich rasch wieder gegangen. Mal sehen, was noch herauskommt bei dieser für eine alleinstehende Frau doch sehr belastenden Sache. Gruß Inge

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Freut mich, wenn ich Ihnen- zumindest moralisch - helfen konnte.:)

Der Gang zum Anwalt war schon fast überfällig...ich drück' aber die Daumen, dass sich die Sache noch gütlich und ohne grossen Rechtsstreit regeln lässt.

Weiterhin viel Erfolg!:)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:56:08
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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