Meine Tochter zieht, nach etwas mehr als 1 Jahr Mietdauer, aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt. Im Mietvertrag steht, sie muss eine Wandfarbe mit einer bestimmten DIN Nr verwenden. Als sie heute diese Farbe kaufen wollte, sagte ihr der Farbenverkäufer, sie brauche gar nicht streichen, weil nach 1 Jahr Miete noch nicht nötig ist.
Stimmt das oder hatte er nur keine Lust die bestimmte Farbe zu suchen?
Ich würde ihr die Wohnung schon streichen, aber wenn es nicht sein muss.
Da ich auch schon einige male sauber auf die Schnauze gefallen bin, wäre ich für Hinweise mit Aktenzeichen von Gerichtsbeschlüssen sehr dankbar
Haral
Malerarbeiten nach Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du musst wahrscheinlich nicht streichen.
BGH-Urteil VIII ZR 316/06
vom 12.09.2007
Heißer Tip für Leute, die sich sogar die Beiträge für eine Rechtschutzversicherung oder den Mieterverein sparen wollen:
Fragen Sie den Farbenfachverkäufer Ihres Vertrauens.
Solche Verkäufer wünscht sich jeder Arbeitgeber.
Wie sehen die Wände denn aus ?
War die Wohnung bei Einzug renoviert ?
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... gleichwohl: eine bestimmte farbe vorzuschreiben, ist auch nicht ohne, oder?
eine bestimmte Farbe von Hersteller so und so vorzuschreiben ist rechtlich nicht haltbar ;-)
allerdings tut man sich selber einen gefallen. Wenn man eine gute Farbe zum streichen benützt, die deckt schon beim ersten mal streichen und nicht erst beim 3. mal.
-- Editiert von 1968alex am 20.11.2007 09:20:17
--- editiert vom Admin
Ergänzung zu meinem ersten Beitrag:
Nur wenn die Wohnung in einem neutralen Farbton gestrichen ist, muss sie nicht streichen. Eine bunte Wohnung muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Ob die Wohnung bei Einzug renoviert war, spielt keine Rolle.
Wenn man denn doch streichen muss, sollte man sich aus eigenem Interesse an die DIN-Nr. halten, obwohl der Vermieter so etwas eigentlich nicht vorschreiben darf.
und wie weisst der Vermieter nach das eine andere DIN Nummer verwendet wurde ?
--- editiert vom Admin
Da gab es doch so ein nettes Farbmessgerät!
Vielleicht misst er die Farbe ja damit nach!
@blockwart
tja aber das kannn der Vermieter nun mal nicht vorschreiben, und RAL sagt mir was danch habe ich meine Farben auch ausgesucht. Hier wurde aber was von DIN gebracht !
Die DIN-Nummer sagt wahrscheinlich nichts über die Farbe, sondern eher etwas über die Qualität der Farbe aus. Der Farbton wird durch RAL-Nummern gekennzeichnet.
Da auch ein selbst durchgeführter Farbanstrich von mittlerer Art und Güte sein muss, ist die Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen eigentlich selbstverständlich.
Aber wahrscheinlich hat der Vermieter in diesem Punkt bereits schlechte Erfahrungen gemacht und weist nun extra darauf hin.
Nochmals wenn man streichen muss, dan tut man sich selber was gutes wenn man gute Farbe nimmt. Viel weniger Arbeit und Verbrauch der Farbe !
Am Schluss kommt die Teurere Farbe sogar evt. billiger. Weniger Arbeit udn weniger Verbrauch und weniger Sauerei !
--- editiert vom Admin
Ja aber hier ging es um DIN. Und ich hab ja nciht gesagt das er ne Farbe kaufen soll die 8,95 der Eimer kostet, sondern das er gute Qualitätsfarbe nehmen soll.
Weil am Schluss hat er nicht draufgezahlt aber ein gutes Ergebnis mit einmal streichen !
Ob die Wohnung bei Einzug renoviert war, spielt keine Rolle.
Die Frage danach bezog sich auf den möglichen Sachverhalt, daß Renovierungspflichten vom Vormieter übernommen wurden. Dann wäre der Maßstab nicht nur die eigene Mietzeit.
--- editiert vom Admin
"Seh ich auch so, und den Rest der Farbe kann er ja wiedergebrauchen in der neuen WHG."
Das eben auch, ist nur zu hoffen das er ncit wie Mr Bean streicht ;-)
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