Malerarbeiten nicht abgeschlossen vor Einzug

6. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Malerarbeiten nicht abgeschlossen vor Einzug

Ich habe folgendes Problem:
Zum 01.09. habe ich eine neue Wohnung angemietet. Diese sollte vor Einzug noch durch Maler gestrichen werden, außerdem sollte der Boden auf dem Balkon gereinigt werden.
Schon vor längerem hatten wir vom 31.08. bis zum 07.09. eine Urlaubsreise gebucht. Wir durften deshalb bereits vor unserem Urlaub am 26. und 27.08. einige Möbel in die Wohnung stellen (mittig in den Räumen, damit gemalert werden kann). Dafür hatten wir vorab einen Schlüssel bekommen.
Abgesprochen war, dass die offizielle Übergabe morgens am 08.09. stattfindet (nach unserem Urlaub), die Malerarbeiten sollten zwischen dem 28. und 31.08. pünktlich zu unserem Mietbeginn abgeschlossen werden.
Während unseres Urlaubs wartete mein Vater in der Wohnung auf die Lieferung unseres Esstisches und teilte mir mit, dass die Maler erst an diesem Tag beginnen würden und gerade in der Wohnung seien (05.09.).
Daraufhin kontaktierte ich meinen Vermieter, welcher mir versicherte, die Arbeiten würden morgen (07.09.) abgeschlossen sein und er hätte die Maler wegen unseres Urlaubs später bestellt, weil das denen wohl besser passte.
Heute Abend (06.09.) war mein Vater erneut in der Wohnung. Es wurde zwar abgeklebt, aber gestrichen bisher nicht.
Nun habe ich Sorge, dass die Arbeiten morgen nicht fertig werden.
Wir haben für Freitag sowohl Umzugshelfer (Bekannte) bestellt, Urlaub genommen als auch 2 Speditionen beauftragt, welche neue Möbel liefern.
Was, wenn dies nun nicht wie geplant stattfinden kann?
Welche Rechte habe ich ggf.?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Was, wenn dies nun nicht wie geplant stattfinden kann?
Welche Rechte habe ich ggf.?

Schadensersatz dürfte nach § 536a BGB vom Vermieter zu zahlen sein. Daran dürften auch mietvertragliche Haftungsausschlüsse nicht viel ändern, denn der Vermieter hat hier den Mangel zu vertreten. Er hat ja schließlich die Maler bestellt. Sollte diese ihn versetzt haben, so kann er sich das Geld von den Malern zurückholen. Mietminderung wäre auch denkbar. Aber da wäre ich erstmal vorsichtig.

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#2
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Schadensersatz dürfte nach § 536a BGB vom Vermieter zu zahlen sein.


Dazu die Frage: ich könnte also kostenpflichtig die Spediteure zu einem neuen Termin bestellen und dem Vermieter quasi die Kosten in Rechnung stellen?
Nächstes Problem: Aufbau/Umzugshelfer. Wenn ich nun zu einem späteren Zeitpunkt erst Möbel aufbauen/transportieren (lassen) kann, dürfte ich dann eine Firma beauftragen, um zB Schränke aufzubauen? Das kann ich nicht allein und meine Helfer können nunmal nächste Woche nicht, hatten ja für Freitag frei genommen.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von julieann):
Dazu die Frage: ich könnte also kostenpflichtig die Spediteure zu einem neuen Termin bestellen und dem Vermieter quasi die Kosten in Rechnung stellen?
Warte erstmal ab, was alles fertig sein wird. Du hast eine Schadensminimierungspflicht. Du musst also schauen, dass du den Schaden so gering wie möglich hälst. Vielleicht können die Spediteure ja eure Sachen irgendwie so in die fertigen Räume der Wohnung stellen, dass die fehlenden Wände immernoch gestrichen werden können.

Zitat (von julieann):
Nächstes Problem: Aufbau/Umzugshelfer. Wenn ich nun zu einem späteren Zeitpunkt erst Möbel aufbauen/transportieren (lassen) kann, dürfte ich dann eine Firma beauftragen, um zB Schränke aufzubauen?
Ob der Vermieter diese Kosten ersetzen müsste, kann ich nur schlecht beurteilen. Aber letztlich müsstest du alle Kosten dezidiert beweisen und begründen, warum diese notwendig waren.

Ich würde dir empfehlen, morgen früh beim Vermieter anzurufen und ihm nachdrücklich klarzumachen, dass die Wohnung am Freitag fertig sein muss. Notfalls sollen die Maler halt Nachschichten einlegen. Oder sie machen zumindest die wichtigsten Räume am Donnerstag komplett fertig, damit am Freitag morgen wenigstens in diesen Räumen eingezogen werden kann. Wobei du dem Vermieter nicht mit irgendwelchen Dingen drohen solltest. Sollte der Vermieter abwimmeln kannst du aber durchaus anmerken, dass im Falle des Nicht-Fertig-Werdens ganz erhebliche Zusatzkosten entstehen werden, die du sicherlich nicht alleine tragen wirst.

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#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht können die Spediteure ja eure Sachen irgendwie so in die fertigen Räume der Wohnung stellen, dass die fehlenden Wände immernoch gestrichen werden können.


Einen aufgebauten Kleiderschrank so zu stellen, dass hintenrum ein Maler noch malern kann, würde bedeuten, dass der Schrank nachträglich in die richtige Position gestellt werden muß, dazu braucht es starke Helfer, die evtl. bezahlt werden müssen.
Ich denke, der M. hat in diesem Fall ein Recht auf Schadensersatz, diese Summe kann der VM von den Malern einbehalten, wenn die Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt worden sind. Num meine Überlegung.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Einen aufgebauten Kleiderschrank so zu stellen, dass hintenrum ein Maler noch malern kann, würde bedeuten, dass der Schrank nachträglich in die richtige Position gestellt werden muß
Ich wollte nicht vorschlagen, irgendwelche größeren Schränke an falscher Stelle aufzubauen. Die Gefahr, dass diese beim zurecht-rücken beschädigt werden, ist einfach zu groß. Es tut mir leid, falls dies falsch herübergekommen ist.

Aber zumindest könnte man versuchen, die Einzelteile bereits in der Wohnung zu lagen. Dann müsste die Spedition nicht nochmal mit ihren Fahrzeugen anrücken sondern es würden "nur" einige Arbeiter zum Aufbau benötigt.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wartet doch erst einmal ab, ob die nicht rechtzeitig fertig sind. Wenn das Profis sind, dann geht das doch ratz fatz. Und bitte nicht vergessen, der Fragsteller durfte schon vor Mietbeginn in die Wohnung.

wirdwerden

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#7
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank schonmal.
Ich melde mich morgen und hoffe auf das beste

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#8
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Tut mir leid, dass ich mich nicht zurückgemeldet habe.
Kurze Rückmeldung:

Die Malerarbeiten waren erledigt. Die Fugen (Silikon) mussten noch gemacht werden, aber da haben wir eine Lösung gefunden.

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