Malern oder nicht richtig malern

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Malern oder nicht richtig malern

Hallo!
Meine Tochter und ich sind da irgendwie in einer Sackgasse.
Sie wohnte in Magdeburg in einer Platte, ist vor einem Jahr in die Wohnung gezogen, die laut Übergabeprotokoll bunt und weiss vom Vormieter gestrichen wurde. ( Bunt heisst rose)
Jetzt, beim Auszug, nach einem Jahr hat sie alles weiß gestrichen, leider mit 2 unterschiedlichen Arten Weiß.
Dies gefiel dem Vermieter nicht und er schrieb in das Übernahmeprotokoll,
das alles nochmal auf Kosten meiner Tochter geweisst werden muss .
Sie unterschrieb das ganze und nun haben wir eine Rechnung von 400 € bekommen.
Sie ist Harz4-Empfängerin , was können wir tun ??

Eggie

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25 Antworten
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#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Jetzt, beim Auszug, nach einem Jahr hat sie alles weiß gestrichen, leider mit 2 unterschiedlichen Arten Weiß


Wie kann man sich das vorstellen; hat sie erstmal zuwenig Farbe gekauft und dann nachkaufen mssen, so dass tatsächlich die Wände scheckig aussehen? Als Vermieter würde ich das nicht hinnehmen.
Wie es aussieht hat sie eine Frist für Nachbesserung erhalten und diese nicht beachtet. Der VM ließ die Wohnung nun auf ihre Kosten malern. Wahrscheinlich wird sie einen Mahnbescheid erhalten bzw. einen Vollstreckungsbescheid, der bis zu 30 Jahren Gütigkeit hat.
Vorausgesetzt der VM hat der Mieterin eine Friist zur Nachbesserung zukommen lassen und diese wurde nicht eingehalten.


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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Dies gefiel dem Vermieter nicht und er schrieb in das Übernahmeprotokoll,
das alles nochmal auf Kosten meiner Tochter geweisst werden muss .
Sie unterschrieb das ganze
Was steht wortwörtlich in diesem Übergabeprotokoll?

Hintergrund: Es ist durchaus möglich, dass die Tochter nicht renovieren musste und dass aufgrund der Farbunterschiede kein zusätzlicher Schaden entstanden ist. Der Vermieter kann nämlich selbst bei nich vertragsgemäßer Rückgabe nur Schadensersatz für einen eventuellen Zusatzaufwand erfolgreich einklagen. Die Diskussion darüber ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Tochter nicht irgendetwas Bindendes im Übergabeprotokoll unterschrieben hat. Hat sie darin unterschrieben, dass sie für bestimmte Kosten gerade steht, dann ist daran in der Regel nur noch wenig zu deuteln.

PS: Der Post von Banane enthält wie eigentlich immer zumindest Halbwahrheiten. Ich bin es nur langsam leid, die Posts jedes mal gerade zu rücken. Bitte versuch erstmal herauszubekommen, was wortwörtlich im Übergabeprotokoll steht. Erst dann macht es Sinn, über die Rechtmäßigkeit der Vermieterforderung zu diskutieren.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Dies gefiel dem Vermieter nicht und er schrieb in das Übernahmeprotokoll,
das alles nochmal auf Kosten meiner Tochter geweisst werden muss
Zitat (von cauchy):
Zitat (von eggie):
Dies gefiel dem Vermieter nicht und er schrieb in das Übernahmeprotokoll,
das alles nochmal auf Kosten meiner Tochter geweisst werden muss .
Sie unterschrieb das ganze
Zitat (von cauchy):
S: Der Post von Banane enthält wie eigentlich immer zumindest Halbwahrheiten. Ich bin es nur langsam leid, die Posts jedes mal gerade zu rücken


Zitat (von cauchy):
Hat sie darin unterschrieben, dass sie für bestimmte Kosten gerade steht, dann ist daran in der Regel nur noch wenig zu deuteln.


Sparen Sie sich diese Arbeit, lesen Sie nochmals alles in Ruhe durch, versuchen Sie das auch zu verstehen und Sie werden feststellen, mein Beitrag war korrekt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich weiß nicht, was Banane hier im Forum bezweckt. Die Posts führen aber mit Sicherheit nicht dazu, dass die Fragenden hier in irgendeiner Forum wirklich weiterkommen.

Ich habe deshalb nach der wortwörtlichen Formulierung gefragt, weil im Übergabeprotokoll folgende Dinge zu unterscheiden sind:
1) Wurde der Zustand der Wohnung festgehalten
2) Wurde auch anerkannt, dass dieser Zustand nicht vertragsgemäß ist
3) wurde dazu noch anerkannt, dass der Mieter für den Schaden geradestehen wird
4) wurde sogar anerkannt, dass der Mieter die Beseitigung des Schadens komplett zahlen wird
5) wurde bereits eine bestimmte Summe als Schadenssumme anerkannt.

Je nach Formulierung ergeben sich unterschiedliche Ansatzpunkte. Ohne dem Fragesteller zu nahe treten zu wollen, ist vielen Mietern nicht klar, was genau sie nun unterschrieben haben. Daher die Frage nach dem Wortlaut der Formulierung um genau das einschätzen zu können.

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#5
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und immer mit der Ruhe!!!!
Es gibt keinen Grund , sich hier zu zerfleischen !!!
Zu meiner Sache ! Folgender Text steht im Protokoll :

1. " Die Wohnung befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in keinem ordnungsgemässen und
mängelfreien Zustand "

2. Der Zustand der Wände wird immer mit fleckig bezeichnet

3. "Folgende Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt:
Malermässige Instandsetzung der Wohnung, Bohrlöcher verschliessen, Reinigung diverser Schalter, Heizkörper,Steckdosen (Farbreste )

Es gibt auch einen Punkt, in dem dem Mieter eine Frist gesetzt werden kann, diese ist aber nicht ausgefüllt.

Die Übergabe wurde am 30.11. durchgefüht, also am letzten Tag des Mietverhältnisses.

MfG Eggie

-- Editiert von eggie am 12.12.2017 20:16

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eggie):
1. " Die Wohnung befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in keinem ordnungsgemässen und mängelfreien Zustand "

okay, damit wären wir bei meiner Aufzählung schon bei Punkt 2. Für die Zukunft: Ein Protokoll soll den Zustand beschreiben. Hier wird ein gewisser Zustand bereits als nicht ordnungsgemäß anerkannt. Das ist für den Mieter nachteilig. Also beim nächsten Mal darauf achten, dass wirklich nur der Zustand beschrieben wird.

Zitat (von eggie):
3. "Folgende Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt:
Malermässige Instandsetzung der Wohnung, Bohrlöcher verschliessen, Reinigung diverser Schalter, Heizkörper,Steckdosen (Farbreste )
Das alleine heisst noch nicht, dass der Mieter diese Rechnung auch bezahlen muss. Steht an irgendeiner anderen Stelle irgendwas der Form, dass der Mieter die Forderung des Vermieters anerkennt?

Letztlich geht es jetzt nur noch darum, wie hoch der zu leistende Schadensersatz ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein.
Ein Punkt lautet:
"Der Mieter verpflichtet sich bis zum ... (gesonderte Rechnungslegung) ersatzweise für die auszuführenden Schönheisreparaturen einen pauschalen Abgeltungsbetrag von ... zu zahlen." ( nicht ausgefüllt)

" Die im Protokoll festgelegten und vom Mieter durchzuführenden Arbeiten sind bis zum .... fachgerecht durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Frist gilt als Nachfrist und wird als angemessen anerkannt.
Es wird dann eine erneute Besichtigung durchgeführt.
Sollten die Arbeiten nicht oder mangelhaft ausgeführt worden sein, so wird der Vermieter eine Firma beauftragen und die noch auszuführenden Arbeiten ausführen lassen.Die Kosten werden als Schadenersatz geltend gemacht. ( nicht ausgefüllt)

Einzig :
"Für die Richtigkeit des Protokolls (Ort) ( Datum ) Unterschrift

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Für die Richtigkeit des Protokolls (Ort) ( Datum ) Unterschrift
So. Und nun dürfen wir diskutieren, ob damit auch die "Richtigkeit" der Rechnungsstellung durch den Vermieter anerkannt wurde. Schwierig, ich bin mir nicht sicher.

Aber gehen wir mal so ran: 400 Euro wurden in Rechnung gestellt. Was genau wurde dafür gemacht und wurde da ein Abzug vorgenommen oder die komplette Malerrechnung weitergeleitet.

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich weiß nicht, was Banane hier im Forum bezweckt


Das müssen Sie auch nicht unbedingt wissen, aber ich kann es Ihnen sagen: Ich bin VM und möchte wissen, wie andere VM mit ihren Sorgen und Nöten umgehen, welche Anliegen Mieter haben, denn damit kann ich abschätzen und wissen, was meine Mieter ungefähr über den VM denken, was sie ärgert, bewegt, was sie wollen und begrüssen würden uvm. Das kann man in einen Forum
erfahren.
Eines kann ich Ihnen versichern; Sie mögen eine Menge an §§-Erfahrung haben, ich habe aber eine Menge praktische Erfahrung
und ich sehe und gehe die Dinge praktisch an, was Sie wahrscheinlich nicht verstehen können.

Mein Beitrag #1 ist aus meiner Erfahrung geschildert. Ich weiß zu gut wie eine Wohnung mit 2 verschiedenen weißen Farben -mehr angeschmiert wie geweisselt- aussieht. Es wird eine Malerarbeit zumindest in mittlerer Art und Güte verlangt, und wenn dann eine Wohnung statt renoviert nur verschmiert wird, ist das -zumindest meiner Meinung nach - nicht akzeptabel. Ich würde diese Arbeiten nicht abnehmen. Der Vermieter hier im Thread offensichtlich auch nicht, und nach verstrichener Fristsetzung wird auf Kosten des Mieters gemalert, Punkt.
Und sonst gehe ich immer davon aus, dass die TE die Wahrheit sagen, danch richte ich meine Antwort/Meinung, die niemals rechtsverbindlich ist.
Zudem können Sie die nötige Korrektur meiner Beiträge doch den klügeren Postern überlassen, ich bitte Sie darum. Oder gibt es die garnicht.?

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#10
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Banane!
Es wurde keine keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, sondern gleich die Firma geordert. ( siehe Protokoll)
Datum Auszug 30.11. Rechnungsdatum : 04.12.17

Hallo Cauchy!
Rechnung :
Malermäßige Instandsetzung (pauschal) 350 €
Pauschale Bohrlöcher schliessen 15€
Reinigung Schalter, Steckdosen, Heizkörper 50€


-- Editiert von eggie am 12.12.2017 21:01

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Rechnung :
Malermäßige Instandsetzung (pauschal) 350 €
Pauschale Bohrlöcher schliessen 15€
Reinigung Schalter, Steckdosen, Heizkörper 50€
Ist das eine echte Rechnung von einem externen Handwerker mit Rechnungsnummer und Mehrwertsteuer oder ist das nur eine Auflistung oder ein Kostenvoranschlag?

PS: Wenn die Tochter Sozialleistungen bezieht, dann hat sie möglicherweise Anspruch auf einem Beratungsschein. Mit diesem gibt's die Erstberatung beim Anwalt für eine Kostenbeteiligung von 15 Euro. Allerdings sollte man sich auch darauf vorbereiten. Denn sonst ist die Beratung ohne wirkliche Hilfe verplempert.

-- Editiert von cauchy am 12.12.2017 21:37

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#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Hallo, eggi,

Ihr Beitrag #7 ist für mich etwas unverständlich. Ich nehme die Mitteilung wörtlich, dass keine Nachfrist gestellt wurde. In diesem Fall wären Sie keine Renovierung bzw, Renovierungskosten schuldig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Hallo Banane!
Es wurde keine keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, sondern gleich die Firma geordert. ( siehe Protokoll)


Sie sollten die Posts des Obstes überlesen, sie sind die Zeit nicht wert und meist falsch zusammen gegooglet. Wenn er/sie wieder erzählt hat, er/sie wäre VM, so halte ich das für eine Mär.

Zitat (von eggie):
Malermäßige Instandsetzung (pauschal) 350 €
Pauschale Bohrlöcher schliessen 15€
Reinigung Schalter, Steckdosen, Heizkörper 50€


Das Schließen von Bohrlöcher ist kostenfrei, da das Bohren der Löcher (im angemessenen Rahmen) zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört. Warum wurden Schalter, Steckdosen und Heizkörper gereinigt? Warren SIe vor Einzug auch gereinigt?

Man kann von einem Forum aus schlecht beurteilen, ob die VM die verschiedenen Weißtöne nicht gefielen, oder aber die Malerei der Tochter unzureichend war. Danach wird dann beurteilt, ob überhaupt eine Renovierung von Ihnen durchgeführt werden muss. Auch das Protokoll halte ich für fragwürdig bezüglich der Kostenübernahmeverpflichtung durch den Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie sollten die Posts des Obstes überlesen, sie sind die Zeit nicht wert und meist falsch zusammen gegooglet. Wenn er/sie wieder erzählt hat, er/sie wäre VM, so halte ich das für eine Mär.


Unterlassen Sie Pöbeleien, das steht einer alten Hütte nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Bezüglich Nachfrist setzen.
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/geb

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Es wurde keine keine Frist zur Nachbesserung gesetzt, sondern gleich die Firma geordert. ( siehe Protokoll)
Datum Auszug 30.11. Rechnungsdatum : 04.12.17


Wie kommt dann das folgende Zitat zustande?

Zitat (von eggie):
Die im Protokoll festgelegten und vom Mieter durchzuführenden Arbeiten sind bis zum .... fachgerecht durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Frist gilt als Nachfrist und wird als angemessen anerkannt.
Es wird dann eine erneute Besichtigung durchgeführt.
Sollten die Arbeiten nicht oder mangelhaft ausgeführt worden sein, so wird der Vermieter eine Firma beauftragen und die noch auszuführenden Arbeiten ausführen lassen.Die Kosten werden als Schadenersatz geltend gemacht. ( nicht ausgefüllt)

Einzig :
"Für die Richtigkeit des Protokolls (Ort) ( Datum ) Unterschrift


Ist halt immer mit einem Risko behaftet, die Mietsache auf dem letzten Drücker zurückzugeben. Hier ist doch eindeutig von einer Nachfrist die Rede?! Und auch, dass die Frist angemessen ist. Gab es davor schon eine Vorabnahme mit Fristsetzung?

Zitat (von AltesHaus):
Warum wurden Schalter, Steckdosen und Heizkörper gereinigt? Warren SIe vor Einzug auch gereinigt?


Die mussten gereinigt werden, weil sich noch Farbreste darauf befanden, s. #5



Zitat (von eggie):
Reinigung diverser Schalter, Heizkörper,Steckdosen (Farbreste )



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#17
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen guten Morgen an Alle!
Ich hatte mich hier angemeldet mit dem Ziel, Hilfe zu bekommen. Das ging auch schon sehr gut los.
Was ich nicht brauche, sind Leute die sich in irgendeinerweise profilieren wollen oder müssen.
Also bitte sachlich bleiben. Macht ne eigne Rubrik auf, in der ihr euch belegen könnt, das gibt hier mehr Platz für
sachliche Kommentare!!!!

Nun zurück zu Mir !
Diese Übergabeprotokoll ist ein Universalprotokoll mit vielen Punkten, die der Sachbearbeiter nur ankreuzen und
ensprechend ausfüllen kann, wenn er es denn für nötig hält.
Wenn ich bei einem Punkt dahinter geschrieben habe ( nicht ausgefüllt) , dann bedeutet das, diesen Punkt hat der
Sachbearbeiter nicht in betracht gezogen und weder angekreuzt oder ausgefüllt.
Wenn es einer möchte, dann scanne ich das Ding ein und sende es ihm zu, zum bessern Verständniss
Anfügen möchte ich noch folgendes:
Die Wohnung wurde vom Vormieter in weiss und rose gestrichen und so vom Vermieter übernommen und an uns weitergegeben.
Die Bohrlöcher, so welche waren, sind vom Vormieter ( bis auf genau 4, die von mir sind).
Das alles wurde schon im Übergabeprotokoll des Einzuges vor einem Jahr festgehalten.

Was die Rechnung betrifft:
Die WBG stellt mir hier diese Arbeiten pauschal in Rechnung, ohne Mwst.
Sie haben eigene Mitarbeiter, die das erledigen. Es gibt ne Rechnungsnummer und natürlich auch die Kontonummer.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von eggie):
Wenn es einer möchte, dann scanne ich das Ding ein und sende es ihm zu, zum bessern Verständniss
Anfügen möchte ich noch folgendes:


Das ist immer der beste Weg für SIE, da SIE etwas von uns möchten und nicht umgekehrt, das mal zur Klarstellung.

Zitat (von eggie):
Die Wohnung wurde vom Vormieter in weiss und rose gestrichen und so vom Vermieter übernommen und an uns weitergegeben.


Rose ist eine akzeptable Farbe, die nicht überstrichen werden muss, laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen lediglich grellbunte Farben (rot, schwarz, Apfelgrün etc.) überstrichten werden, Pastellfarben sind hiervorn ausgenommen.

Bezügl. der Reinigung (danke Ver) hat die Frau Tochter hier wohl mangelhaft übergeben. Insofern vermute ich jetzt mal, dass das überpinseln der Tochter ebenfalls mangelbehaftet gewesen sein kann.

Übernahme Kosten Bohrlöcher, nein. Übernahme Kosten Reinigung ... ja, Übernahme Kosten Malerarbeiten wahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von eggie):

Wenn es einer möchte, dann scanne ich das Ding ein und sende es ihm zu, zum bessern Verständniss
Anfügen möchte ich noch folgendes:


Ja bitte. Ich halte mich momentan noch zurück, weil ich die Darstellung des Protokolls noch nicht ganz überblicke.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#20
 Von 
eggie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !
An AltesHaus:
Damit mögen sie Recht haben, was die Reinigung betrifft, ist in dem Fall auch nicht strittig.
An Akkarin:
Das Protokol würde ich gerne zur Verfügung stellen, nur wie?
Finde keine Möglichkeit eine PDF anzuhängen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Klarnamen und Adressen etc schwärzen und auf einen Bildhoster hochladen. Den Link hier einsetzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich habe hier im Thread einige Fragen gestellt, um die Situation besser einschätzen zu können. Leider sind die Antworten so gewesen, dass ich mir selber extrem unschlüssig bin. Dafür kann der Teilnehmer nichts, die Antworten sind meiner Meinung nach verständlich. Nur leider ist das Problem nicht so einfach.

Ich gebe einfach mal lose ein paar Gedanken wieder, die ich mir gemacht habe. Daraus eine Handlungsempfehlung zu machen, wird aber schwierig. Daher wäre es vermutlich am einfachsten, wenn man sich mit dem ehemaligen Vermieter irgendwie einigen könnte.

1) Ich habe grundsätzlich ein Problem mit dieser Eigenrechnung. Der Vermieter kann eigene Leistungen in Rechnung stellen. Streng genommen muss er die Wohnung noch nicht einmal renoviert haben, um einen Schadensersatz erfolgreich einklagen zu können. Dafür muss er aber nachweisen, wie hoch der Schadensersatz genau ist. Eine Eigenrechnung mit Pauschalbeträgen taugt dafür absolut nicht. Wenn es zu einem Prozess kommen würde, müsste der Vermieter detailliert die Höhe des Schadens begründen. Entweder per Gutachter, oder per Kostenvoranschlag oder durch Vorlage von Stundenzetteln der beauftragten Mitarbeiter oder sonstwie. Ein Zettel mit irgendeiner Pauschale drauf reicht auf jeden Fall nicht.

2) Nach einem Jahr Mietzeit wäre eigentlich keine Renovierung vom Mieter zu leisten gewesen, wenn die Wohnung normal abgenutzt wurde. In diesem Urteil ( BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 ) hat der BGH entschieden, dass der Mieter vom Vermieter Schadensersatz einklagen kann. Und zwar wenn er eine Endrenovierung durchgeführt hat, weil dies im Mietvertrag so stand und ihm die Unwirksamkeit der Klausel nicht bewusst war. Wenn also eigentlich nicht zu renovieren gewesen wäre und der Mieter dies dennoch korrekt gemacht hätte, dann könnte er jetzt vom Vermieter Schadensersatz verlangen. Und nun drehen wir uns im Kreis. Der Vermieter fordert Schadensersatz vom Mieter, wegen der unsauber gestrichenen Wände. Anderseits kann der Mieter dann genau diesen Schadensersatz wegen des BGH Urteils vom Vermieter verlangen, weil der Vermieter dann ja ohne Rechtsgrundlage eine vollständig renovierte Wohnung hat. Ergo kann meiner Meinung nach der Vermieter keinen Schadensersatz erfolgreich einklagen.

3) Unklar ist mir, wie genau das Übergabeprotkoll zu bewerten ist. Also ob dort bereits durch die Formulierungen die Übernahme der Kosten zugesichert wurde oder nur die Mängel. Das kann meine Wertung unter 2 durchaus ändern. Auch hat es Einfluss darauf, ob eine Fristsetzung notwendig gewesen wäre. Diese ist nämlich meines Wissens nach entbehrlich, wenn der Mieter eine Nachbesserung endgültig abgelehnt hat. Und es wäre zumindest denkbar, dies in die Formulierung des Übergabeprotokoll hineinzuinterpretieren.

4) Im Wesentlichen sollte man sich auf die Malerarbeiten konzentrieren. Die 15 Euro für die Bohrlöcher sind keinen Stress wert. Die Beseitigung der Farbreste, sofern keine Fristsetzung notwendig, wäre eh vom Mieter zu tragen. Denn das wäre ein Schaden. Ob das nun 50 Euro kosten muss, mag man bezweifeln. Aber auch da lohnt sich kaum der Stress.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):


2) Nach einem Jahr Mietzeit wäre eigentlich keine Renovierung vom Mieter zu leisten gewesen, wenn die Wohnung normal abgenutzt wurde. In diesem Urteil ( BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 ) hat der BGH entschieden, dass der Mieter vom Vermieter Schadensersatz einklagen kann. Und zwar wenn er eine Endrenovierung durchgeführt hat, weil dies im Mietvertrag so stand und ihm die Unwirksamkeit der Klausel nicht bewusst war. Wenn also eigentlich nicht zu renovieren gewesen wäre und der Mieter dies dennoch korrekt gemacht hätte, dann könnte er jetzt vom Vermieter Schadensersatz verlangen. Und nun drehen wir uns im Kreis. Der Vermieter fordert Schadensersatz vom Mieter, wegen der unsauber gestrichenen Wände. Anderseits kann der Mieter dann genau diesen Schadensersatz wegen des BGH Urteils vom Vermieter verlangen, weil der Vermieter dann ja ohne Rechtsgrundlage eine vollständig renovierte Wohnung hat. Ergo kann meiner Meinung nach der Vermieter keinen Schadensersatz erfolgreich einklagen.

.


Insofern falsch, als dass die Mieterin die durchaus akzeptable Farbe "umgemalert" hat und insofern verpflichtet ist, hier Abhilfe zu schaffen. Die Wohnung wurde (BGH-konform) in Pastellfarbe übergeben, hier hatte der Mieter mE keinerlei Anspruch auf irgendwas.

Das Schließen der Dübellöcher ist nicht zu zahlen. Bei der Reinigung und dem üermalern ist das schon mal was anderes. Aber lohnt es sich hierfür ein "Fass aufzumachen"? Als Mieter würde ich mal in mich gehen und frage, ob wirlich einwandfrei gearbeitet wurde, oder nicht doch ein Fleckerlteppich angemalt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

zu cauchy 1): Eine aus der Luft gegriffenen Pauschale sehe ich auch als problematisch an. Hier könnte aber eine Pauschal-Abgeltungsvereinbarung vorliegen (Protokoll darin diverse Vereinbarungen von beiden unterschrieben jeweils ".... Eur für ....").
und cauchy 3): Genau das könnte hier eben vorliegen und alles bisher Geschriebene wäre dann völlig unnütz.

Solange das Protokoll/die darin getroffenen Vereinbarungen unbekannt sind, sind alles nur Vermutungen.
Und weil ich das für nicht zielführend halte, warte ich weiter ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich halte die Pauschale für günstig, wenn man wirklcih verpflichet war, etwas zu zahlen, sollte man sich hier bei dem Preis nicht beschweren. Malerfachbetriebe kriegen das deutlich teurer hin.

Wenn man aber gar nicht verpflichtet war irgendwas zu bezahlen, ist das umgekehrt zu teuer. Man wird sich ernsthaft das Protokoll wegen 281 BGB angucken müssen. Hilft sonst nix.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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