Guten Morgen.
Folgende Situation. Frau mietet die Wohnung seit 2010 In 2017 sie heiratet und der Man wird in Mietvertrag aufgenommen. 2024 die scheiden und der man zieht aus und meldet sich auch ab. Alles gut, aber er bleibt im Mietvertrag, weil er allein kann nicht kündigen, nur beider. Und da es um alter Vertrag geht, mit kleine Miete hat die Frau angst dass der Eigentümer es nutzen wird um irgendwie sie da raus zu kriegen.
Jetzt will der Eigentümer, der gleichzeitig auch Verwalter ist, die Wohnung ansehen und auch meldebescheinigungen sehen. Die Frau ist dort gemeldet und wohnt auch da. Der Mann - nicht.
welche konsequenzen es alles sein können? Kann der Eigentümer irgendwas tun? Kann er kündigen, weil der Man, der im Vertrag steht dort nicht wohnt und nicht mehr gemeldet ist?
Vielen dank
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 10:27
Man und Frau beide im Mietvertrag - Scheidung, Man zieht aus aber bleibt im Vertrag - Konsequenzen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Melde dich doch wieder, wenn es soweit ist.Zitathat die Frau angst dass der Eigentümer es nutzen wird um irgendwie sie da raus zu kriegen. :
Und wegen Ängsten---> geht man zum Facharzt.
Ja, das ist erlaubt. Die Frau kann mit dem Verwalter einen Besichtigungstermin ausmachen und auch ihre Meldebescheinigung vorlegen.ZitatJetzt will der Eigentümer, der gleichzeitig auch Verwalter ist, die Wohnung ansehen und auch meldebescheinigungen sehen. :
Melde dich doch wieder, wenn der Termin vorbei ist und der Verwalter irgendwas willZitatwelche konsequenzen es alles sein können? :
Im Allgemeinen genügt es, dass für die Wohnung die Mietkosten lt. Mietvertrag bezahlt werden...und eben kein anderer dort dauerhaft unangemeldet wohnt.
ZitatMelde dich doch wieder, wenn der Termin vorbei ist und der Verwalter irgendwas will :
Ich bin die frau, bin da gemeldet. Mein ex man lebt nicht mehr in Deutschland, er kann sich bei besten willen nicht mehr anmelden.
die frage ist - muss es in der wohnung wohnen und dort gemeldet sein, wenn er in mietvertrag steht?
ZitatIm Allgemeinen genügt es, dass für die Wohnung die Mietkosten lt. Mietvertrag bezahlt werden...und eben kein anderer dort dauerhaft unangemeldet wohnt. :
Seit 2010 bezahle ich immer stets pünktlich.
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 11:09
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Zitathat die Frau angst dass der Eigentümer es nutzen wird um irgendwie sie da raus zu kriegen. :
Unbegründet, solange sie die Miete zahlt und nicht randaliert gibt es keinen Grund, bis auf die Eigenbedarfskündigung.
ZitatJetzt will der Eigentümer, der gleichzeitig auch Verwalter ist, die Wohnung ansehen :
Dafür braucht er einen triftigen Grund, nennt er keinen, kommt er nicht rein.
Zitatund auch meldebescheinigungen sehen. :
Soll er die bei der StadtVerwaltung beantragen, kostet für den Eigentümer nix.
Ich kann eine Wohnung mieten wo ich will, ich muss da NICHT wohnen.
ZitatKann er kündigen, weil der Man, der im Vertrag steht dort nicht wohnt und nicht mehr gemeldet ist? :
Nein kann er nicht, das ist eure Privatsache.
Anders sähe es aus, wenn du einen neuen Lebenspartner hast, der bei dir wohnt und dort gemeldet ist, dann wird es etwas eng, wenn der VM nicht informiert wurde.
-- Editiert von User am 9. Februar 2025 11:14
ZitatDafür braucht er einen triftigen Grund, nennt er keinen, kommt er nicht rein. :
im brief steht
"damit wie uns unmittelbar ein bild von dem Erhaltungszustand machen können, steht und die möglichkeit aufgrund der mietvertraglichen vereinbahrung zur verfügung, ihre wohnung zu angemessener tageszeit zu betreten"
Nein, hab kein neuen partner und bin allein im meiner wohnung gemeldet seit 2010.
ZitatSoll er die bei der StadtVerwaltung beantragen, kostet für den Eigentümer nix. :
interresant, warum will er dann mein sehen und warum soll ich 18 euro bezahlen um es zu holen, wenn er es kostenlos holen kann?
aber es ist das kleinste problem..
Zitat"damit wie uns unmittelbar ein bild von dem Erhaltungszustand machen können, steht und die möglichkeit aufgrund der mietvertraglichen vereinbahrung zur verfügung, ihre wohnung zu angemessener tageszeit zu betreten" :
Das ist kein Grund, es sei denn du hast einen Mangel gemeldet
MACH UM GOTTES WILLEN KEINEN NEUEN MIETVERTRAG !!!!
Zitatwarum will er dann mein sehen :
Woher sollen wir das wissen? DU musst NIX machen !
Ach ja, bitte tausche flugs (ganz ganz schnell) das Schloss an der Wohnungstür aus, damit verhinderst du unerlaubtes Betreten durch den Vermieter. Altes Schloss sollte man aufbewahren.
ZitatDas ist kein Grund, es sei denn du hast einen Mangel gemeldet :
nein, ich nicht, aber in andere wohnung unten war mal was.. soll ich in mietvertrag nachsehen ob da was steht über zutritt?
ZitatMACH UM GOTTES WILLEN KEINEN NEUEN MIETVERTRAG !!!! :
das ist mir wohl klar ) sehr dumm war der man im vertrag rein zu nehmen, aber das ist nicht mehr zu ändert. Natürlich mache ich nie einen neuen! ich wohne hier 15 jahren für entsprechende miete und es sind noch 2 weitere Mieter im Haus, die wohnen länger als ich. Also wir haben bestimmt mehr rechten als neue mietern.
Zitatsoll ich in mietvertrag nachsehen ob da was steht über zutritt? :
Irrelevant, solche Vereinbarungen sind unwirksam.
Zitataber in andere wohnung unten war mal was :
Solange er dies nicht als Begründung thematisiert, nicht drum kümmern.
ZitatIrrelevant, solche Vereinbarungen sind unwirksam. :
auf was kann ich mich beruhen, dass ich nicht will dass er rein kommt? und wird es für mich nachteilig wenn ich ihm nicht rein lasse?
Wie kann es nachteilig sein wenn ich ihm doch rein lasse?
ZitatAch ja, bitte tausche flugs (ganz ganz schnell) das Schloss an der Wohnungstür aus, damit verhinderst du unerlaubtes Betreten durch den Vermieter. :
oh. Ich habe 1 schlüssel für eingangstür und für haustür.. Denkst du es ist tatsächlich notwendig?
ZitatIrrelevant, solche Vereinbarungen sind unwirksam. :
in google steht
"Gemäß Paragraf 13 des Grundgesetzes ist das Hausrecht der Mieter, welches die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, von zentraler Bedeutung. Dieses Recht ermöglicht es Mietern, den Zugang zur Mietwohnung zu verweigern, falls sie nicht angemessen vom Vermieter informiert wurden."
Aber er hat mich angemessen informiert dass er rein will. D.h. ich habe recht ihn "nein" zu sagen, richtig? welche konsequenzen es hat? und wenn ich ihn reinlasse - hab nichts zu verheimlichen - welche negativen konsequenzen es für mich sein können?
Ja, dann melde dich doch wieder, wenn der Termin vorbei ist...und der Verwalter irgendwas will.ZitatIch bin die frau, bin da gemeldet. :
NEIN. Warum fragst du deine Frage nicht gleich?Zitatdie frage ist - muss er in der wohnung wohnen und dort gemeldet sein, wenn er in mietvertrag steht? :
Ach, ein Brief. Sehr höflich.Zitatim brief steht :
Gegen einen Besichtigungstermin zum Zustand der Wohnung ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Was hat das mit dem Mann im Ausland zu tun?? Und wo steht im Brief was von *Meldebescheinigung*?
Es ist DEINE Entscheidung, ob du solch einen Besichtigungstermin vereinbarst.ZitatWie kann es nachteilig sein wenn ich ihm doch rein lasse? :
Ich sehe nichts Nachteiliges, nicht ROT und kein neues Schloss usw... ICH hätte auch keine Angst.
Warum sollte ein Vermieter nach 15 Jahren nicht mal in seiner Wohnung nach dem Zustand schauen? Natürlich nur nach Terminvereinbarung mit dir.
Ich sehe keine.Zitatwelche negativen konsequenzen es für mich sein können? :
Deshalb: Der Vermieter darf seine Wohnung besichtigen. Du kannst einen Termin, der dir passt, vorschlagen.
Eine Meldebescheinigung hast du irgendwo--- der Verwalter muss die nicht sehen. Du kannst ihn fragen, warum die nötig ist, wenn er sie sehen will.
Frage: Hat das was mit dieser Wohnung zu tun?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Dachboden-ausbauen-als-Mieter-moeglich-__f624977.html
ZitatFrage: Hat das was mit dieser Wohnung zu tun? :
nein, ganz andere geschichte
ZitatUnd wo steht im Brief was von *Meldebescheinigung*? :
stand auch im brief, dass die meldebescheinigungen sehen wollen
ZitatJetzt will der Eigentümer, der gleichzeitig auch Verwalter ist, die Wohnung ansehen :
Ob der Grund ausreichend ist kann man von hier aus nicht beurteilen.
Da sollte man einen Rechtsanwalt befragen, das geht auch gleich nebenan https://www.frag-einen-anwalt.de/
Zitatund auch meldebescheinigungen sehen :
Was man nicht hat, kann man nicht vorlegen. Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage, das man hier eine vorlegen müsste. Du bist da gemeldet das reicht.
Zitatauf was kann ich mich beruhen, dass ich nicht will dass er rein kommt? :
Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Besichtigung gibt, darf man sie verwehren
Zitatund wird es für mich nachteilig wenn ich ihm nicht rein lasse? :
Wie kann es nachteilig sein wenn ich ihm doch rein lasse?
...
Wie kann es nachteilig sein wenn ich ihm doch rein lasse?
...
welche konsequenzen es hat? und wenn ich ihn reinlasse - hab nichts zu verheimlichen - welche negativen konsequenzen es für mich sein können?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitatoh. Ich habe 1 schlüssel für eingangstür und für haustür.. Denkst du es ist tatsächlich notwendig? :
Nun, mit dem aktuellen Schloss kann der Vermieter oder jeder andere der einen Schlüssel hat einfach in die Wohnung rein. Jederzeit.
Da du ja eine hast, kannst du selbst entscheiden:Zitatstand auch im brief, dass die meldebescheinigungen sehen wollen :
-ob du den Verwalter mal nach Terminabstimmung in seine Wohnung lässt und er sich über den Zustand ein Bild machen kann.
-ob er tatsächlich deine MB sehen will und dir erklärt, warum er die nun nach 15 Jahren sehen will.
Ich versteh dein Problem noch nicht so richtig.
Ich denke auch nicht, dass es notwendig ist, das Schloss für die Wohnung zu tauschen.
...und wegen unbestimmter Ängste---> Arzt fragen.
ZitatIch versteh dein Problem noch nicht so richtig. :
Da bist du dann auf einmal blind? Vorsorge ist besser als Heilen.
ZitatIch denke auch nicht, dass es notwendig ist, das Schloss für die Wohnung zu tauschen. :
Oh da sehe ich aber eklatante Notwendigkeiten, allein aus Gründen des Eigenschutzes und des Schutzes vor Übervorteilung.
Zitat-ob er tatsächlich deine MB sehen will und dir erklärt, warum er die nun nach 15 Jahren sehen will. :
Muss er genausowenig erklären, wie sie die Bescheinigung vorlegen muss.
Auf einmal? Hä? Wo lauert denn hier Ungemach...aus welcher Ecke und aus welchem Grund?ZitatDa bist du dann auf einmal blind? :
Geht das mal deutlich?Zitatallein aus Gründen des Eigenschutzes und des Schutzes vor Übervorteilung. :
Die Antwort bleibt: Nein.Zitatdie frage ist - muss er in der wohnung wohnen und dort gemeldet sein, wenn er in mietvertrag steht? :
ZitatAuf einmal? Hä? Wo lauert denn hier Ungemach...aus welcher Ecke und aus welchem Grund? :
ZitatGeht das mal deutlich? :
Schon mal von Schutz der Privatsphäre gehört, ist nicht jeder so wild darauf, wildfremde Menschen grundlos durch die Privatgemächer latschen zu lassen. Das hat nichts mit Ungemacht zu tun, sondern mit Sicherung der Privatsphäre. ICH würde meinen VM nicht einfach mal so durch meine Gemächer stolzieren lassen.
War das jetzt deutlich genug?
ZitatJetzt will der Eigentümer, der gleichzeitig auch Verwalter ist, die Wohnung ansehen und auch meldebescheinigungen sehen. :
Mal abgesehen davon, dass ich keine Rechtsgrundlage des Vermieters sehe, sich die Meldebescheinigung vorlegen zu lassen: Wofür soll das gut sein?
Zitatdie frage ist - muss es in der wohnung wohnen und dort gemeldet sein, wenn er in mietvertrag steht? :
Nein.
Ihm sollte aber bewusst sein, dass er für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen gesamtschuldnerisch haftbar ist.
ZitatSeit 2010 bezahle ich immer stets pünktlich. :
Ich denke, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
Ja, schon. Jeden wöllte ich auch nicht reinlassen. Ich empfahl: Eine Terminvereinbarung mit dem Eigentümer/Vermieter/Verwalter. Der hat durchaus ein Recht, mal den Zustand seines Eigentums=Wohnung in Augenschein zu nehmen. Man liest auch nicht, dass er das regelmäßig täte, also neugierig wäre.ZitatSchon mal von Schutz der Privatsphäre gehört :
Mehr will er offenbar jetzt nicht. Der ist auch kein wildfremder Stolzierer, sondern seit evtl. 2010 der Eigentümer=Vermieter=Verwalter.
Was dieser sonst noch kann, hat mit einer Zustandsbesichtigung der Wohnung nichts zu tun.
Er ---könnte--- zB die günstige Miete erhöhen. Dafür --müsste--- er aber weder in die Wohnung noch die Meldebescheinigungen sehen noch solch einen Brief schreiben.
Ja, DU musst das ja auch nicht machen. Gemächer?---Gehts hier evtl. um eine ganz normale Mietwohnung und ihren *Erhaltungszustand*?ZitatICH würde meinen VM nicht einfach mal so durch meine Gemächer stolzieren lassen. :
Dann sehe ich noch immer kein Problem und würde auch nicht ablehnen, weil der Grund vielleicht nicht wichtig genug beschrieben ist.Zitatund wenn ich ihn reinlasse - hab nichts zu verheimlichen - :
ZitatDer hat durchaus ein Recht, mal den Zustand seines Eigentums=Wohnung in Augenschein zu nehmen. :
NEIN, hat er nicht. (Art. 13 GG )Er muss einen triftigen Grund angeben und das ist "den Zustand in Augenschein nehmen" nicht !
ZitatGehts hier evtl. um eine ganz normale Mietwohnung und ihren *Erhaltungszustand*? :
Das hat den VM nicht zu interessieren.
Zitatund wenn ich ihn reinlasse - hab nichts zu verheimlichen - welche negativen konsequenzen es für mich sein können? :
Kommt auf den Zustand der Wohnung an und den wahren Grund, warum der VM Einlass begehrt.
Es kommt nicht darauf an, ob du wast zu verbergen hast, bei dir könnte es aussehen wie Hölle. Jeder hat das Recht auf Verwahrlosung, soll heißen, du kannst dir dein Umfeld nach deinen Gutdünken gestalten.
Es könnt aber durchaus sein, dass dein VM dann Maßnahmen ergreift, die dir ein Wohnen unangenehm werden lassen. Alles deine Entscheidung.
ZitatEr muss einen triftigen Grund angeben und das ist "den Zustand in Augenschein nehmen" nicht ! :
Richtig, allgemeines "mal umsehen" ist da nicht.
Er müsste schon einen substantiierten Grund haben, weshalb konkret er sich unmittelbar ein Bild von dem Erhaltungszustand machen muss.
Zum eigentlichen Fragenkomplex gibt es glaube ich ausreichend Antworten. Ohne expliziten Grund gibt es kein Besichtigungsrecht. Einfach mal nachsehen ist kein ausreichender Grund. Und ein Recht auf Einsicht in die Meldebescheinigung gibt es ohne besonderen Grund auch nicht. Wenn der Vermieter meint, dass ihn das etwas angeht, soll er sich selber beim Meldeamt darum kümmern.
Abseits davon möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass es bei einer Scheidung Sonderregeln für eine gemeinsam gemietete Wohnung gibt: § 1568a BGB. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, dass auch gegen den Willen des Vermieters eine einzelne Partei aus dem Mietvertrag entlassen und der Mietvertrag nur mit der anderen Partei fortgesetzt wird. Wenn das gewünscht wird, dann würde ich empfehlen, einen Anwalt zu befragen. MIr ist das zu kompliziert. Ich weise nur darauf hin, dass da auch Fristen gelten können. Ewig lang sollte man also nicht warten.
ZitatAbseits davon möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass es bei einer Scheidung Sonderregeln für eine gemeinsam gemietete Wohnung gibt: § 1568a BGB. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, dass auch gegen den Willen des Vermieters eine einzelne Partei aus dem Mietvertrag entlassen und der Mietvertrag nur mit der anderen Partei fortgesetzt wird. Wenn das gewünscht wird, dann würde ich empfehlen, einen Anwalt zu befragen. MIr ist das zu kompliziert. Ich weise nur darauf hin, dass da auch Fristen gelten können. Ewig lang sollte man also nicht warten. :
vielen dank! Das hab ich mal am rande gehört, aber ich würde ungerne mit vermieter ins streit gehen. Er weißt nicht dass wie geschieden sind und es geht ihm auch nicht an. Er kann nur sehen, dass mein man wohnt hier nicht und nicht gemeldet. Wie der vermieter es selbst sieht ob es besser für ihm dass im vertrag 1 person steht oder 2 weiß ich nicht, je nach dem welche vorhaben er mit der Wohnung hat.
Der haus ist alt - 50 er - und ist evtl renovierungsbedürftig, und der eigentümer hat kein geld - das hab ich mal am rande mitbekommen, evtl will er gesamte haus (12 wohnungen) verkaufen - deshalb will er zustand ansehen. In anderen wohnungen kommt irgendwie wasser durch aussenwand wenns stark regnet und allgemein sieht risse um treppenhaus nicht gut aus. Auch keine dämung gibt es und und und..
Ich formuliere es mal so: Es ist für Vermieter aus meiner Sicht nicht so furchtbar schwierig, einen ausreichenden Grund für einen Besichtigungswunsch zu formulieren. Ein eventueller Verkauf, eine eventuelle Sanierung oder Schadensbesichtigungen aufgrund der Schäden in anderen Wohnungen eignen sich dafür durchaus. Insoweit wird diese Besichtigung vermutlich irgendwann stattfinden. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, dass der Vermieter diesen Besichtigungswunsch auch rechtlich korrekt und nachweisbar formuliert.
Mein persönliches Fazit: Es macht keinen Sinn, sich mit Händen und Füßen gegen eine Besichtigung zu wehren. Der Termin sollte für den Mieter halt passen. Während der Besichtigung würde ich persönlich empfehlen, die Kommunikation aufs Minimum zu beschränken und insbesondere absolut nichts ad hoc zu unterschreiben. Wenn der Vermieter eine Unterschrift will, dann nehme dir Bedenkzeit. Du bist zu wirklich gar keiner Unterschrift verpflichtet. Auch dann nicht, wenn doch nur irgendwas bestätigt werden soll. "Haustürgeschäfte", in denen überraschend irgendwelche Dinge besprochen werden sollen, sind selten sinnvoll.
ZitatIch bin die frau, bin da gemeldet. Mein ex man lebt nicht mehr in Deutschland, er kann sich bei besten willen nicht mehr anmelden. :
Aber abmelden beim EMW wo er gemeldet ist.
Der Vermieter kann die Miete weiterhin auch vom Ehemann fordern, was unter diesen Umständen zwecklos sein wird. Also bezahlst du die Mietwohnung, wenn du weiter darin wohnen willst. Wenn dazu deine eigenen Mittel nicht ausreichen, wende dich an das Wohnungs- bzw. Sozialamt.
Das wäre mE durchaus ein Grund, den ---Erhaltungszustand-- der Wohnung aktuell sehen zu wollen.Zitatevtl will er gesamte haus (12 wohnungen) verkaufen - deshalb will er zustand ansehen. :
Ob das nun nicht so ganz rechtlich/juristisch korrekt formuliert ist, dürfte nicht dein Problem sein.
Es dürfte auch nichts gegen solche Besichtigung sprechen, wenn er dir dann evtl. etwas zu Verkauf mitteilt.
Also entscheide selbst, ob er sich seine alte Bude mal von innen anschauen kann.
Wahrscheinlich werden die anderen Mieter auch solchen Brief bekommen haben.
Warum du aber erst fast 30 Beiträge haben musst, um zu verraten, was wohl der Grund ist---nun ja...man muss es nicht verstehen.
Und für den Fall der Fälle:
Ein neuer Eigentümer würde dann dein neuer Vermieter.
Deinen günstigen Mietvertrag nimmst du mit--- irgendwann später könnte der neue Vermieter die Miete erhöhen. Dazu gib ts dann wirklich konkrete Gesetze.
Also, lieber @Leo4.ZitatAber abmelden beim EMW wo er gemeldet ist. :
Das ist doch nun schon längst ausdiskutiert. Der Vermieter weiß über Scheidung, Auszug, Abmeldung, Ausland---BESCHEID. Fertig.
Bull****. Bitte lies, was die TE hierzu erklärt.ZitatWenn dazu deine eigenen Mittel nicht ausreichen, wende dich an das Wohnungs- bzw. Sozialamt. :

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