Mangel einer Mietwohnung mit erheblichen Gefahren für den Mieter

14. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel einer Mietwohnung mit erheblichen Gefahren für den Mieter

Sehr geehrte Mitlesende,

ich versuche hier mit einigen wenigen klaren Worten, mein Problem mit dem Vermieter verständlich zu publizieren.

Beginnend mit der kühleren Jahreszeit, bildet sich in meinem Feuchtigkeitsraum erneut ein leichter grauer Schimmer in der Ecke über dem Fenster auf der Wand. Hierbei wird es sich vermutlich um Schimmel handeln. Dieses Phänomen ist wiederkehrend und wurde von mir in der Vergangenheit schon mehrfach mit diversen Hausmitteln mal mehr mal weniger erfolgreich bekämpft. Schließlich möchte ich dies nicht in meiner Mietwohnung haben, zumal ja die Gefahr besteht, dass sich dieses weiter verbreitet in der Wohnung, was natürlich unschön wäre.

Meinen Vermieter, einen alten uneinsichtigen Menschen mit einem Ansatz ständig die Miete zu erhöhen und mehr Geld zu verlangen, habe ich darüber schon vor geraumer Zeit, in einem persönlichen und offenen Gespräch informiert. Natürlich und das war nicht anders zu erwarten, liegt der offenen Mangel an meinen nicht vorhandenen Fähigkeiten, die Wohnung ordnungsgemäß zu lüften. Dies ist zumindest die ungenügende Meinung eines alten Sturkopfs und Cholerikers. Selbstverständlich lüfte ich meine Mieträume mit beharrlicher Regelmäßigkeit!

Leider haben die Kollegen vom Mieterschutzbund erst in einigen Tagen einen Termin, für eine adäquate Beratung frei. Die Nachfrage nach dem Fachwissen dies Mieterbundes ist im Moment wohl sehr hoch. Dies deutet ja darauf hin, dass viele Mietwohnungen mit großen Problemen und Mangeln zu kämpfen haben. Was mich auch nicht ansatzweise wundert, denn schließlich und letztendlich geht es dem Vermieter immer nur um seinen Profit. Glücklich wer hier Mitglied einer Genossenschaft ist und keinen gierigen Vermieter ertragen muss.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich weiter mit meinem Vermieter vor? Der Mangel wurde ihm von mir klar dargelegt und auch habe ich eingefordert, dass dieser große Schwachpunkt im oder am Mauerwerk unverzüglich zu beseitigen ist. Natürlich durch einen Fachmann. Einen Termin hatte ich auch direkt vorgeschlagen, nur der Vermieter hat diesen abgelehnt. Ja der Mann ist halt uneinsichtig und stur. Seine cholerische Art macht das freundliche Gespräch mit dem Vermieter unmöglich.

In einem längeren Telefongespräch habe ich mir seine Hasstiraden und cholerischen Ausfälle angehört. Ich selbst bin aber stets höflich und sachlich geblieben und habe ihn versucht davon zu überzeugen, dass seine Immobilie sich in einem schlechten Zustand befindet. Dies führte leider zu noch mehr Verunglimpfungen meiner Person, die ich hier nicht wiederholen bzw. teilen möchte. Das verbietet mir mein Anstand als höfliche Mieterin.

Vielen Dank für Ihr Interesse
G. Lommel

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
in meinem Feuchtigkeitsraum

Was bitte ist ein "Feuchtigkeitsraum"?



Zitat (von GLommel):
Hierbei wird es sich vermutlich um Schimmel handeln.

Dann wäre es doch mal als erstes zielführend, heraus zu finden was es ist.

Sollte es sich einfach nur um Ablagerungen von Feinstaub handeln (wird von Unwissenden gerne mit Schimmel verwechselt), welcher aus der chemische Reaktion von Weichmachern mit anderen chemischen Substanzen aus der Raumluft entsteht, wäre einfaches Staubwischen angesagt. Staubwischen ist keine Ausgebe das Vermieters.



Zitat (von GLommel):
Selbstverständlich lüfte ich meine Mieträume mit beharrlicher Regelmäßigkeit!

Nur leider nutzlos, wenn es denn falsch erfolgt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was bitte ist ein "Feuchtigkeitsraum"?


Guten Tag,
ein Badezimmer, da wo der Mieter das Waschbecken und oder eine Badewanne hat um sich hygienisch zu erfrischen.

MfG
GL

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
ein Badezimmer, da wo der Mieter das Waschbecken und oder eine Badewanne hat um sich hygienisch zu erfrischen.

Ein typischer Ort wo sich solche Staubablagerungen bilden, begünstigt durch die feuchte und warme Raumluft.



Zitat (von GLommel):
In einem längeren Telefongespräch habe ich mir seine Hasstiraden und cholerischen Ausfälle angehört.

Da Telefongespräche bzw. deren Inhalte sich nicht nachweisen lassen, würde ich bei Kommunikation über Mangelmeldungen eine gerichtsfeste Kommunikation bevorzugen und weitere mündliche Kommunikation glich welcher Form ablehnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da Telefongespräche bzw. deren Inhalte sich nicht nachweisen lassen, würde ich bei Kommunikation über Mangelmeldungen eine gerichtsfeste Kommunikation bevorzugen und weitere mündliche Kommunikation glich welcher Form ablehnen.


Was wäre denn hier sicher an Kommunikation? Als ich dem Choleriker einen Brief einmal persönlich übergab, hat er direkt angefangen zu Schreien und mich zu beschimpfen. Meinen Brief hat er vor mir zerrissen und die Schnipsel mir ins Gesicht geworfen.

Er meint als alleinstehende Frau hat man gefälligst „das Mxxx zu halten". Es ist einfach nur schlimm mit diesem Vermieter. Allerdings finde man auch keine bezahlbare Wohnung, der Wohmarkt ist dramatisch. Ich glaube das nutzen viele Vermieter maßlos aus.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Was wäre denn hier sicher an Kommunikation?

Ein Einschreiben wäre schon mal ein Anfang.

Wobei ich mir bei solchen Vermietern ein Schreiben mit §§ und Urteilen gespickt vom Mieterschutz aufsetzen lassen würde und das dann per Gerichtsvollzieher zustellen lassen würde.
Das zustellen kostet dann zwar um die 30 EUR, ist aber absolut gerichtsfest. Und meist haben solche Typen dann auch "Muffensausen" wenn das was amtlich zugestellt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Selbstverständlich lüfte ich meine Mieträume mit beharrlicher Regelmäßigkeit!
Darf man fragen, WIE du dort im Badezimmer/Feuchtraum lüftest?

Welche Gefahren sind gemeint?

-- Editiert von User am 14. November 2024 17:49

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, WIE du dort im Badezimmer/Feuchtraum lüftest?

Welche Gefahren sind gemeint?


Selbstverständlich lüfte ich richtig, das ist mir auch wichtig. Problem ist wohl eher die schlechte Bausubstanz vom cholerischem Vermieter. Der Vermieter ist verpflichtet, die Whg in einem gebrauchsfähigen Zustand zu versetzten und notwenige Reparaturen zu veranlassen. Nur dieser Vermieter investiert gar nichts und versucht nur maximalen Gewinn zu erzielen. Einfach abartig!

Natürlich kann der Schimmel die Gesundheit beeinträchtigen oder auch schädigen. Das wollen Sie doch nicht in Abrede stellen?

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6044 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Nur dieser Vermieter investiert gar nichts und versucht nur maximalen Gewinn zu erzielen. Einfach abartig!


Zitat (von GLommel):
Natürlich kann der Schimmel die Gesundheit beeinträchtigen oder auch schädigen


Na ja, so schlimm scheint es mit der Abartigkeit oder der Gefahr der Gesundheitsbeeinträchtigung zu sein, du wohnst ja offensicht schon länger dort.

Es scheint ja oberflächlicher Schimmel zu sein und da liegt dann der Verdacht nahe, dass es nicht an der Bausubstanz liegt, sonder eher am Mieterverhalten.

Im Feuchtraum ist richtiges Lüften eigentlich das A+O, nach der hyghienischen Reinigung des eigenen Astralkörpers sollte man für mindestens 5 (Winter) -10 Minuten (Sommer) lüften, nicht auf Kipp, sondern das Fenster auf und im günstigsten Fall auch die Zimmertür öffnen. Nach dem Lüften das Fenster schließen und die Restfeuchtigkeit am Rahmen mit einem trocknen Tuch abwischen. Ich setze mal voraus, dass die Kacheln nach dem Duschen immer zumindest abgezogen werden.

Ach ja, ein cholerisches Verhalten ist niemals Grund für die Entstehung von Schimmel, dies nur als kleiner Sidefact :devil:



-- Editiert von User am 15. November 2024 10:39

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Selbstverständlich lüfte ich richtig, das ist mir auch wichtig.
Deshalb war meine Frage sehr vorsichtig formuliert...darf ich fragen, WIE...?
Nach richtig/wichtig hatte ich wegen der *Publikation* mit voller Absicht NICHT gefragt.
Zitat (von GLommel):
Problem ist wohl eher die schlechte Bausubstanz
Da merke ich mal an:
-Auch phlegmatische und ganz unauffällige Vermieter haben uU *schlechte* Bausubstanz an/in ihrem Vermietungsobjekt. Aber keinen Schimmel in vermieteten Feuchträumen.
- Gebrauchsfähig soll die Wohnung/Mietsache sein. Korrekt. Was ist jetzt im Badezimmer nicht gebrauchsfähig (wie mietvertraglich vereinbart)?
-Notwendige Reparaturen veranlassen. Ja, Korrekt. Welche notwendige Reparatur hat er nicht veranlasst?
- Keine Investition--- Ach so. Als Unternehmer muss er uU nichts investieren, wenn die Mietsache gebrauchsfähig und nicht reparaturbedürftig ist.
Zitat (von GLommel):
Natürlich kann der Schimmel die Gesundheit beeinträchtigen oder auch schädigen.
Ja. Das kann sein. Das habe ich nicht in Abrede gestellt und würde das auch niemals tun.
Aber: War das die Frage? Habe ich sie überlesen?...oder nicht verstanden?
Zitat (von GLommel):
Das wollen Sie doch nicht in Abrede stellen?
Nein, auf gar keinen Fall. Deshalb ja meine vorsichtige Frage in #6 nach dem WIE.

Zur eigentlich längst klaren Sache:
Zitat (von GLommel):
in der Ecke über dem Fenster auf der Wand. Hierbei wird es sich vermutlich um Schimmel handeln.
Könnte sein. Ist diese Stelle gefliest oder ist es Wandputz und dieser tapeziert/gestrichen? Welche Fenster sind dort eingebaut? Wie wird der *Feuchtraum* beheizt?
Findet man (zB. wegen der schlechten Bausubstanz und trotz der richtig wichtigen Lüftung) auch in anderen Aufenthaltsräumen der Wohnung solche Stellen, wie sie hier publiziert wurden?
:pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Staubwischen ist keine Ausgebe das Vermieters.


Meine Güte....Staubwischen ist keine Aufgabe des Vermieters.
Zitat (von Harry van Sell):
wenn das was amtlich zugestellt wird.

..wenn das amtlich zugestellt wird.
Nimm Dir einfach die Zeit :smile:

-- Editiert von User am 16. November 2024 12:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Könnte sein. Ist diese Stelle gefliest oder ist es Wandputz und dieser tapeziert/gestrichen? Welche Fenster sind dort eingebaut? Wie wird der *Feuchtraum* beheizt?


Nein, an der Stelle ist nichts gefliest, es ist quasi die nackte Wand. Außerdem Fließen kosten Geld und das will der Vermieter nicht ausgeben. Er ist nur daran interessiert, für sich das Maximum an Kapitalerträgen aus der Wohnung vom Mieter zu erhalten. Verbaut sind so billige Noname Plastik Fenster, also nur billig billig hier, so wie der cholerische Vermieter.
Und ja der Raum wird von mir beheizt, wer möchte sich schon im kalten hygienisch erfrischen.
Ich glaube das einzig richtige wird sein, die Spezialisten vom Mieterbund nehmen sich diesen Fall an. Ich muss halt auf einen Termin bei den Experten warten. Etwas Hoffnung für Mieter besteht ja noch darin, dass sich das zukunftsfähige Bündnis „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen" hier in Berlin durchsetzt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6044 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Etwas Hoffnung für Mieter besteht ja noch darin, dass sich das zukunftsfähige Bündnis „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen" hier in Berlin durchsetzt.


Gott sei Dank gilt dies nicht für den Rest unserer bunten Republik.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
es ist quasi die nackte Wand.
Danke für die Info. Die nackte Wand hat evtl. einen Anstrich---ist aber nicht relevant.
Zitat (von GLommel):
Verbaut sind so billige Noname Plastik Fenster,
Das lässt leider keinen Schluß zu, ob diese evtl. die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache Wohnung einschränken.
Ich sehe das bisher nicht.
Zitat (von GLommel):
Und ja der Raum wird von mir beheizt,
JA, das glaub ich gern. Der Vermieter wird das nicht in deinem Badezimmer tun... Deshalb fragte ich:
Zitat (von Anami):
Wie wird der *Feuchtraum* beheizt?
Sonst hätte ich gefragt: Von WEM... Schwamm drüber.

Du willst nur deinen Frust hier abladen. Hilft nicht gegen Schimmel, Staub oder Bausubstanz. Erst recht nicht gegen den Vermieter. :bang:

Mängel an der Mietsache sind nicht erkennbar und du bringst nichts, was Hinweise auf Vermieterschuld zeigt. Aber als Mitglied gegen Jahresgebühr kannst du gern den Mitarbeitern deinen Groll und weiteren *** vortragen. Das geht.
Zitat (von GLommel):
Etwas Hoffnung für Mieter besteht ja noch darin
Hm. Und dann? Bezahlbare Mieten---aber mit dieser Bausubstanz und diesem vermeintl. Schimmel? Billig, aber gesundheitsgefährdend?
Wer beseitigt dann den vermeintlichen Schimmel da überm Fenster im Bad? Oder etwa die schlechte Bausubstanz?
Würde ein *Sieg dieser Ini* überhaupt deinen Vermieter treffen? Die *Enteigner* wollen doch was ganz anderes. Aber mach ruhig mit---jede Stimme zählt. Man kann dort sogar Gesetze schreiben... :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du willst nur deinen Frust hier abladen. Hilft nicht gegen Schimmel, Staub oder Bausubstanz. Erst recht nicht gegen den Vermieter.


Liebe/r Anami,
seien Sie dich bitte nicht so aufgeregt in ihrem Faden. Ich wollte hier niemanden zu nahe treten mit meinen Ausführungen. Ich finde das ganz bedauerlich, vielleicht haben Sie meine geschätzten Worte nur etwas zu hart aufgefasst.

Aber man kommt halt nicht daran vorbei, dass eine Vielzahl der Vermieter nur an den Profit denk und nicht weiter. Baumängel und dergleichen, das sieht man hier im Forum mehr als bestätigt, interessiert viele nicht. Ganz abzusehen von sozialer Gerechtigkeit, das ist dem Vermieter mehr als ein Fremdwort.

Freundlichst Ihre
G. Lommel

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6044 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Aber man kommt halt nicht daran vorbei, dass eine Vielzahl der Vermieter nur an den Profit


Und das ist auch legitim, Vermietung ist ein Geschäft und keine caritative Veranstaltung, auch in Berlin nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
seien Sie dich bitte nicht so aufgeregt in ihrem Faden.
Ich bin nicht aufgeregt und so schnell kann mir keiner zu nahe treten. Deine geschätzten Worte??? :grins:
Eher ist es so, dass du hier völlig falsche Adressaten nennst und in deiner Aufgeregtheit oder sonstigen persönlichen Lage nicht fähig bist, einfache Fragen zur Sache einfach zu beantworten.
Die Sache ist hier vermeintlicher Schimmel im Badezimmer deiner Wohnung.

Zitat (von GLommel):
Aber man kommt halt nicht daran vorbei
Doch. Daran kommt man vorbei. Ich hab dir doch empfohlen, wie du aktiv werden kannst. Das hat aber nichts mit dem *leichten grauen Schimmer* über deinem Fenster im Bad zu tun. Und auch nichts mit deinem Vermieter, den vermutlich gar keiner enteignen will.

Zitat (von GLommel):
Baumängel und dergleichen, das sieht man hier im Forum mehr als bestätigt, interessiert viele nicht.
Das ist Unsinn. Mich interessieren zB Baumängel ganz besonders. Mehr als Mieter und Vermieter. Warum wohl habe ich NACHgefragt zu deiner seltsamen Publikation?

btw. Mein Berufs-Vermieter denkt auch an Profit/Gewinn und stellt seinen Mietern in allen Objekten gebrauchstaugliche Wohnungen zur Anmietung zur Verfügung. Und trotzdem gibt es hier Mieter, die nicht richtig lüften und nicht verstehen wollen, dass der Vermieter ihnen falsches Lüftungsverhalten vorhält...und deshalb auch nichts an der Bausubstanz ändert. Das spielt nicht in Berlin.
Ich kenne sogar noch andere Vermieter/Mieter in anderen Städten, da ist das ähnlich.

Zitat (von GLommel):
Ganz abzusehen von sozialer Gerechtigkeit, das ist dem Vermieter mehr als ein Fremdwort.
Das kann gut sein und hier deshalb nur lächerlich. Der ist Vermieter. Der vermietet Wohnungen. Die müssen so+so sein.
Und Mieter haben zur Vermeidung von Schimmelbildung so+so zu lüften.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Aber man kommt halt nicht daran vorbei, dass eine Vielzahl der Vermieter nur an den Profit denk und nicht weiter.

Das Problem ist, dass man ohne Profit nichts reparieren kann, vom Neubau von Wohnungen ganz zu schweigen. Denn der Gesetzgeber hat den Vermietern nicht erlaubt, alles in den Nebenkosten umzulegen.



Zitat (von GLommel):
Ganz abzusehen von sozialer Gerechtigkeit, das ist dem Vermieter mehr als ein Fremdwort.

Dazu lässt dieser Staat den Vermietern keine Möglichkeit mehr.
Die aktuelle Regierung hat das nicht verbessert, im Gegenteil. Und das obwohl ein Teil der Regierung das Wort "Sozial" als Bestandteil des Namens trägt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Verbaut sind so billige Noname Plastik Fenster, also nur billig billig hier, so wie der cholerische Vermieter.


Diese Wohnung hat man doch genau so gemietet. Sich nun über eine billige Bausubstanz aufzuregen hilft nicht weiter und Wohnungen mit besserer Bausubstanz sich halt auch teurer.

Aber der Gang zum Mieterverein nicht viel bringen bevor nicht geklärt ist ob der im Eingangsbeitrag angesprochene "graue Schimmer" wirklich ein gesundheitsgefährdender Schimmel ist. Letztendlich wird sich einem Badezimmer z.B. beim Warmduschen immer ein Teil der Feuchtigkeit an einer kühleren Außenwand kondensieren. Da ist die Frage Baumangel oder ungenügende Lüftung schwierig zu beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Gegenteil.
Die vorherigen erst recht nicht. Die hatten mit Merkel I bis IV sogar jeweils 2x sozial und 2x christlich als Bestandteil des Namens und dazu noch ein Vielfaches an Zeit.
Noch nie hat eine deutsche Regierung in Fragen des Wohnungsbaus oder der Mietgesetzgebung soziale Gerechtigkeit versprochen.
Vermutlich hatte man als Mieter zu Zeiten des einzigen real existierenden und zusammengebrochenen deutschen Staates und Regierungen mit xmal sozial im Namen gar nicht über solche Lappalien wie einem leichten grauem Schimmer überm Badfenster nachgedacht. Oder sich deshalb gar erhebliche Gefahren für Leib und Leben erdacht. Und enteignet konnte da auch nichts werden.

Oops, sind wir schon im *Plaudermodus*?
Denn Schimmel scheints ja nicht zu sein bei Frau Lommel bzw in ihrem Badezimmer.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
GLommel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Da ist die Frage Baumangel oder ungenügende Lüftung schwierig zu beantworten.


Lieber Gerd61,

nein es ist kein falsches Lüften, da ich hier richtig und ordentlich lüfte. Dies habe ich ja bereits ausführlich dargelegt.

Es liegt eindeutig am Vermieter und seiner dekadenten Bausubstanz und um dies zu veranschaulichen, werde ich die proff. Hilfe vom Mieterbund in Anspruch nehmen müssen. Leider.

Ein freundliches Gespräch ist mit diesem Choleriker leider nicht möglich. Der läuft lieber den ganzen Tag in seinen Gucci Klamotten herum und schikaniert die Leute.

freundlichst

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Ein freundliches Gespräch ist mit diesem Choleriker leider nicht möglich. Der läuft lieber den ganzen Tag in seinen Gucci Klamotten herum und schikaniert die Leute.


Deine emomtionsgeladenen Beschreibungen werden dich nicht weiter bringen und ob dein VM in Gucci Klamotten oder in Sack und Asche rumläuft ist für die rechtliche Bewertung und der Bewertung ob ein Mangel vorliegt vollkommen unerheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von GLommel):
Verbaut sind so billige Noname Plastik Fenster, also nur billig billig hier

Zitat (von GLommel):
Es liegt eindeutig am Vermieter und seiner dekadenten Bausubstanz

Finde den Wiederspruch ...



Zitat (von Anami):
Noch nie hat eine deutsche Regierung in Fragen des Wohnungsbaus oder der Mietgesetzgebung soziale Gerechtigkeit versprochen

Stimmt, die vollmundigen Versprechen geben die Politiker im Vorfeld ab.



Zitat (von Anami):
Vermutlich hatte man als Mieter zu Zeiten des einzigen real existierenden und zusammengebrochenen deutschen Staates und Regierungen mit xmal sozial im Namen gar nicht über solche Lappalien wie einem leichten grauem Schimmer überm Badfenster nachgedacht

Richtig, da war man schon froh, das man eine Wand und ein Fenster hatte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, da war man schon froh, das man eine Wand und ein Fenster hatte.
Das ist natürlich maßlos übertrieben...aber so kennt man dich ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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