Maskenpflicht bei Wohnungsbesichtigungen

23. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
go653448-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maskenpflicht bei Wohnungsbesichtigungen

Hallo, unsere Mieter (Einliegerwohnung) machen uns Schwierigkeiten bei den Besichtigungsterminen. Sie haben selbst zum 29.02 24 gekündigt, haben uns im Dezember 1 Termin von 9 Terminvorschlägen gewährt. Hier mussten die Interessenten bei der Besichtigung Schuhe ausziehen und Maske tragen (Mieter sind beide in der Gastronomie tätig - ohne Maske), der Nochmieter hat die Führung durch die Wohnung an sich genommen und es ging im Schnellduchlauf durch die Zimmer.
Das Feedback der Mietinteressenten war: sie empfanden diese Besichtigung als sehr unangenehm.
Gehört es zum Hausrecht des Mieters das Masketragen und Ausziehen der Schuhe zu verlangen?
Danke für die Rückmeldungen.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4384 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von go653448-53):
Gehört es zum Hausrecht des Mieters das Masketragen und Ausziehen der Schuhe zu verlangen?

Die Mieter könnten zu einer Risiko/Berufsgruppe gehören, welche eine Vermeidung von Corona erfordert. Schuhe ausziehen ist z.B. bei Moslems üblich, aber auch andere Mieter wollen einfach keinen Schmutz durch Straßenschuhe in der Wohnung.
Hatte ich kürzlich ebenfalls, fragte den Mieter vorher und teilte es vor der Besichtigung mit.
Der Vermieter will etwas vom Mieter und da sollte man sich auf keine Diskussion einlassen.
Zitat (von go653448-53):
der Nochmieter hat die Führung durch die Wohnung an sich genommen

Wenn er positives erzählte mag es nicht verkehrt sein und das es so schnell ging lang dann eher an ihnen, sie hätten sich einfach einklinken und das Wort übernehmen müssen.

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#2
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von go653448-53):
Gehört es zum Hausrecht des Mieters das Masketragen und Ausziehen der Schuhe zu verlangen?
Vor der Frage mit den Schuhen stand ich als Mieter und bevorstehenden Besichtigungsterminen auch. Und die allgemeine Rechtssprechung sagt: Nein, wenn nicht außergewöhnliche Gründe vorliegen (bspw. religiöse wie Loni schrieb, oder stark verdreckte Schuhe).

Auf persönlicher Ebene ist es jedoch nachvollziehbar. Warum soll man als Mieter Dreck in die Wohnung tragen lassen. Besuch zieht auch immer die Schuhe aus.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7480 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von go653448-53):
Gehört es zum Hausrecht des Mieters das Masketragen und Ausziehen der Schuhe zu verlangen?

Ja.
Beides ist eine berechtigte Forderung und für die Besichtigenden nicht unzumutbar.

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#4
 Von 
go653448-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ja.
Beides ist eine berechtigte Forderung und für die Besichtigenden nicht unzumutbar.


https://www.mietrecht.de/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/#Rechte_Pflichten_des_Mieters_bei_der_Wohnungsbesichtigung

Schuhe ausziehen
Das Amtsgericht urteilte, dass es dem Mieter nicht zusteht vom Vermieter und den Interessenten zu verlangen, die Schuhe bei Eintritt in die Mietwohnung ausziehen zu müssen (AG München, 17.06.1993 – 461 C 2972/93). Es sei ihnen aber zuzumuten Überschuhe aus Plastik oder Stoff über zuziehen, wenn der Vermieter solche aushändigt und Überziehen auffordert.


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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4384 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von go653448-53):
Das Feedback der Mietinteressenten war: sie empfanden diese Besichtigung als sehr unangenehm.

Bei Interesse an der Wohnung, hätten sie die Besichtigung nicht als unangenehm empfunden.
Wie ich schrieb, bat mein Mieter ebenfalls die Schuhe auszuziehen, keiner empfand das als unangenehm.
Das Urteil ist 30 Jahre alt.
Was soll daran schlimm sein, Schuhe ausziehen und Maske aufsetzen, beides Kleinigkeiten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129619 Beiträge, 41346x hilfreich)

Zitat (von go653448-53):
AG München, 17.06.1993

Aus der Kaiserzeit war nichts mehr im Angebot?



Zitat (von go653448-53):
Hier mussten die Interessenten bei der Besichtigung Schuhe ausziehen und Maske tragen

Wieso mussten? Stand der Mieter da mit einer Schrotflinte im Anschlag oder wo kommt der Zwang her?



Zitat (von go653448-53):
Gehört es zum Hausrecht des Mieters das Masketragen und Ausziehen der Schuhe zu verlangen?

Über das tragen von FFP2 Masken muss derzeit wohl nicht wirklich groß diskutiert werden, auch wenn man nicht zur Risikogruppe gehört.

Auch weitere Zutrittsbedingungen darf der Mieter durchaus festlegen - läuft dann allerdings Gefahr, das er bei unzumutbaren Bedingungen Schadenersatz leisten müsste, da dies dann als verweigerte Besichtigung gewertet würde..

Schuhe ausziehen aus Gründen der Hygiene dürfte nicht zu beanstanden sein. Allerdings ist das dann keine Einbahnstraße, den Interessenten ist dann im Gegenzug nicht zumutbar auf Socken oder barfuß dort herum zulaufen - er muss also zumutbare Alternativen zur Verfügung stellen.



Zitat (von go653448-53):
Das Feedback der Mietinteressenten war: sie empfanden diese Besichtigung als sehr unangenehm.

Nun, das wäre dann schlicht Pech - der Mieter muss da keine Kuschelgruppe initiieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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