Massive nächtliche Ruhestörung

25. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Massive nächtliche Ruhestörung

Hallo zusammen,

was wäre wenn in einem Mehrparteienhaus eine Person innerhalb der
Woche mindestens zwei Abende, bzw, zwei Nächte in seiner Wohnung wöchnetlich laute Parties feiert?
Was könnten Nachbarn, die sich massiv gestört fühlen, und nächtelang nicht schlafen können dagegen unternehmen, auch wenn derjenige schon zwei Abmahnungen erhalten hat und sein Verhalten trotzdem nicht ändert? Was wäre noch möglich, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten, wenn auch Gespräche mit dem Bewohner nichts nützten?

Ist Zimmerlautstärke immer einzuhalten, oder erst nach 22 Uhr?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Mitfeiern oder ausziehen.


Und wieder so ein sinnfreier Beitrag eines sinnfreien VM's. :grins:

Das musst du natürlich nicht hinnehmen. Melde den Mangel deinem VM dieser hat sich darum zu kümmern. Tut er das nicht kannst du entsprechend die Miete mindern und auch zurückhalten.

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#4
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Die Polizei mehrmals zu verständigen soll auch helfen. Irgendwann nehmen die dann die Musikanlage mit. :devil:

Hab ich mal irgendwo gelesen....

Else

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Endu,

Lärmprotokolle vergessen ?

:grins:

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#6
 Von 
lillemore.1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Es wurde mehrfach der Hausverwaltung gemeldet, die bereits 2x abmahnte. Kann nun auch die Miete gekürzt werden? (Vermieter wohnt 600 km weit entfernt, wurde noch nicht direkt vom "Opfer" angeschrieben)
Lärmprotokoll wird ab sofort geführt.

Wenn Miete kürzen, dann um wieviel? Voraussetzungen? Prozentualer Anteil von der Warm- oder Kaltmiete?

Danke für die (teilweise) hilfreichen Antworten.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Scalar

kann der VM das von dem Feierheini als Schadensersatz geltend machen.

Natürlich nur gerichtlich.

Und dann erleb mal die 'Lärmopfer' als Zeugen.

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wird ja eh fristlos gekündigt

Dafür brauchst Du im Zweifelsfall auch Zeugen und dann 'siehe oben'.

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#11
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Scalar

Hol mal grad den Typen, der unter Dir wohnt, ans Telephon.

:grins:

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Macht nichts, ich guck auch nicht hin.

Habe ja auch gar kein Bildtelephon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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