Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zu der maximal zulässigen Luftfeuchtigkeit in Kellerräumen. Wir haben letzte Woche eine Luftfeuchtigkeit von über 70% im Keller
gemessen, sämtliche Sachen, die in den Kellerräumen gelagert sind, verschimmeln. Gibt es eine Obergrenze (in Prozent), ab der der Vermieter handeln muss, bzw. evtl. Baunormen?
Viele Grüsse
Sorabla
Maximal Zulässige Luftfeuchtigkeit in Kellerräumen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Das Haus ist ein relativ neuer Mehrfamilienblock aus den 70er Jahren. Ist das Alter denn für den Mieter entscheidend? Mir ging es darum, dass die Kellerräume nicht benutzbar sind und wollte deswegen einen objektiven Prüfwert haben, der auch dem Vermieter einleuchtet.
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Was steht denn im Mietvertrag zu den Kellerräumen? (Trocken- vs. Feuchtkeller oder dergleichen)
Der Keller besteht aus einer Tiefgarage und einem Trockenkeller, was allerdings beides gleich feucht ist.
"Der Keller besteht aus einer Tiefgarage und einem Trockenkeller, was allerdings beides gleich feucht ist."
Und das steht so wortwörtlich im Vertrag?
nein, wortwörtlich natürlich nicht. Im Vertrag ist von einer Mitnutzung der Trockenräume (sprich in unserem Fall ein Kellerabteil und allgemein zugängliche Räume wie Fahrradkeller, Waschraum und Trockenraum für Wäsche) die Rede und einem Einstellplatz in der Tiefgarage. Das ist der Vertragtext. Allerdings sind die Tiefgarage und die Kellerabteile so feucht, dass man sie nicht benutzen kann, wenn man etwas einlagern will.
--- editiert vom Admin
Ja, entweder Plastikfolie, Plastiktüten, oder auch Plastikkisten, aber es nützt nichts.
--- editiert vom Admin
Es gibt keine fixe Grenze, ab welcher eine hohe Luftfeuchtigkeit einen Mietmangel begründet. Umgekehrt ist aber ein Mietmangel auch nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil bestimmte Grenzwerte nicht überschritten worden sind.
Vielmehr kommt es einzig und allein darauf an, ob die Mietsache zum Mietgebrauch nutzbar ist oder nicht. Ist die Sache wegen der Feuchtigkeit zum Mietgebrauch nicht nutzbar, z.B. es schimmelt alles, und ist dies nicht vom Mieter zu vertreten, so kann Miete gemindert werden. Ausnahmsweise aber dann nicht, wenn der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages wusste, dass sich der Keller nicht zum Lagern eignet. NUR insoweit käme es auf die Formulierung im Mietvertrag an, wobei dort allerdings kaum drinnen stehen dürfte, dass sich der Keller nicht zum Lagern von Gegenständen eignet.
LG Hamburg in WuM 2001, 193-194
Lässt der bauliche Zustand der Wohnung bei ÜBLICHER Luftfeuchtigkeit die Bildung von Kondenswasser erwarten, die zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall führt, liegt ein Mangel der Mietsache vor.
LG Berlin in Grundeigentum 2005, 289
Dem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Instandsetzung zu (hier: Schimmelpilzbeseitigung), wenn bei Errichtung des Hauses die … geltenden technischen Normen und Richtlinien eingehalten worden sind.
Es kommt nur darauf an, ob der Mieter aufgrund falscher Lagerung etc. eventuell selbst an Feuchtigkeitsschäden schuld ist. Jedenfalls braucht man sich im Keller aber nicht mit Vermieterargumenten rumärgern, die Stoßlüften, geschlossene Türen oder richtiges Heizverhalten und den ganzen Kram verlangen. Lassen Sie sich dabei nicht von Vermietern, von denen manche glauben, sie seien Halbgötter, einschüchtern. Wenn’s auch schon vorher geschimmelt hat, dann liegt es nicht an der Plastikverpackung. Auch ist eine Plastikverpackung nicht grundsätzlich falsch.
--- editiert vom Admin
@ Halbgott
Weswegen kennen Sie sich so gut aus mit Plastiktüten?
--- editiert vom Admin
Ihre Versuche im Mietrecht sind ebenfalls possierlich. Aber als Neuling... na gut.
--- editiert vom Admin
Jetzt reden Sie aber von sich selbst.
--- editiert vom Admin
Vor allem reden Sie auch nicht mehr zum Thema Mietrecht.
Wenn sich hier im Forum nur rumtreiben, weil Sie jemanden suchen, dem Sie etwas posten können, dann probieren Sie es doch einmal in der Plauderecke.
--- editiert vom Admin
Wieso "wieder mal"? Soweit mir bekannt, sind wir das erste Mal aneinandergeraten. Oder sollten Sie etwa der M. sein?
-- Editiert von Mausi1939 am 03.12.2008 21:39
Gerätst Du denn mit vielen Leuten aneinander ?
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