Maßnahmen bei nächtlicher Ruhestörung

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefaxol
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Maßnahmen bei nächtlicher Ruhestörung

Folgende Sachlage:
Unsere Nachbarn wohnen über uns. Wir EG, Nachbarn 1.OG. Ab 21:45 Uhr beginnt bei den Nachbarn der Tag, um 06:00 Uhr endet der Tag. Während der Nacht werden wir und unsere 1jährige Tochter durch die alltäglichen Geräusche (Staubsauger, Knarren der Türen, Wasser an und aus, Putzgeräusche, Treppenhausreinigung, etc) "geweckt". Unser Kind kann seit einigen Wochen nicht mehr durchschlafen. Dermangelnde Schlaf zieht sich dann durch unseren Tagesablauf, wie ein roter Faden. Wir stoßen alle an unsere Belastungsgrenze.

Getroffene Maßnahmen:
- Persönlicher Kontakt mit den Nachbarn wurde von aufgrund unseren Vorwürfen abgebrochen.
- auf unsere schriftlichen inweise auf die Hausordunhg wurde seitens er Nachbarn nicht reagiert.
- der Vermieter hat unser Beschwerde bearbeitet und hat die Nachbarn angewiesen, die Hausordnung einzuhalten. Dies ging für ca. 2 Wochen auch gut, jetzt kommt wieder der alte "Trott".

Ich habe vor, umgehend an den Vermieter zu schreiben, diesmal nicht mit der Bitte um Abstellung, sondern werde die Abstellung innerhalb der Frist von 10 Tagen fordern. Weiterhin möchte ich die Androhung einer Mietkürzung anwenden. Desweiteren möchte ich den Vermieter in die Pflicht nehmen, dass die Geräusche auch aufgrund fehlender Schalldämmung entstehen, denn ansonsten würden Schrittgeräusche kaum zu hören sein.

Wer kann mir sagen, ob meine Vorgehensweise Erfolg haben könnte, bzw. welche Maßnahmen ich noch ergreifen könnte. Wie sieht es mit der Beweislage aus ? Müsste ich nachts die Polizei kommen lassen, um Anzeige zu erstatten ? Gibt es aktuelle Urteile, auf welche ich mich berufen kann.

Vielen Dank für die Unterstützung.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich glaube ich gebe diesen Tipp schon zum 250 mal: Sucht Euren örtlichen Mieterverein auf und werdet dort Mitglied . Die Jahresgebühr ist nicht sonderlich hoch, doch solltet Ihr wissen, dass auch wenn der Mieterverein eine Rechtschutzversicherung hat (welche die Anwaltskosten übernimmt, sollte ein Fall vor Gericht landen), die für Euch, für diesen Fall nicht mehr gelten wird, denn Ihr würdet ja dann noch keine drei Monate versichert sein und schon angefallene Probleme erhalten eh keinen Rechtschutz.

TROTZDEM, wird man Euch dort beraten können und für eine minimale Zusatzgebühr auch schriftlich für Euch aktiv werden. Der Vermieter muss merken, dass Ihr Nägel mit Köpfe macht und, dass ein Anwalt hinter Euch steht.

Bezüglich der Nachbarn, würde ich anfangen die Polizei zu rufen. Und zwar jedesmal, bis irgendwann mal der Polizei der Kragen platzt. Trotzdem sei gesagt, dass Eure Nachbarn gegen knarrende Türe und mangelndem Trittschall selber nichts können und auch der Vermieter wird nichts mehr dagegen machen, weil dass bei einer vermieteten Wohnung umständlich ist außer, ein Gerichtsurteil zwingt ihn dazu, doch davon seit Ihr noch sehr weit entfernt.

Man wird Euch hier auch den Tipp geben, umzuziehen. Da würde ich mal eine Pro und Kontra Liste aufsetzen bezüglich Eurer jetzigen Wohnung, denn wenn mein Kleinkind schon unter diesem Verhalten leidet, wäre es höchste Eisenbahn auszuziehen. Man hat zwar als Mieter das Gesetz auf seiner Seite, doch das umzusetzen kostet viel Kraft, Energie und Ausdauer und wer weiß, am Ende habt Ihr trotzdem die Ars**karte gezogen.

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