Mehrere Beschädigungen an der Mietwohnung

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Beschädigungen an der Mietwohnung

Hallo,

ich habe mich hier angemeldet, um einer Freundin zu helfen, die derzeit wirklich komplett verzweifelt ist.

Anfang April ist sie aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der Vermieter ein langes Mängelprotokoll verfasst.
Nun hat sie Angst, dass die Kosten sie vollends ruinieren werden. Eine Rechnung gibt es nicht, soweit wir wissen wird die Wohnung derzeit noch renoviert.

Die Schäden aus dem Protokoll:
1) 2 tiefe Kratzer im Wohnzimmerparkett sowie 1 tiefer Kratzer und Wasserschaden im Schlafzimmerparkett. Das Parkett wurde vor 10 Jahren erneuert.
2) auf einem Marmorfensterbrett sind ca. 5 kreisrunde Abdrücke/Verfärbungen, die nicht wegzuputzen sind und wohl beim Einzug noch nicht vorhanden waren
3) eine Innentür ist tief verkratzt; die Zarge dazu ist abgesplittert bzw. das Schloss herausgebrochen; wurde aber mit Klebeband repariert
4) die Wohnungstür wurde irgendwann einmal von meiner Freundin "aufgebrochen" wegen einem vergessenen Schlüssel - die Zarge und das Blatt sind ebenfalls abgesplittert und mit Klebeband repariert

Der Vermieter hatte schon bei der Übergabe zu meiner Freundin gemeint, dass das Parkett wahrscheinlich abgeschliffen werden muss und sie anteilig die Kosten dafür tragen müsste. Das Fensterbrett inkl. Austausch müsste sie auch übernehmen und auch die beiden Türen+Zargen, falls diese nicht repariert werden können. Diese waren aber wohl bereits ca. 25 Jahre alt - kann er dafür überhaupt etwas verlangen? Wir hatten angeboten, zumindest die Innentür durch eine normale weiße aus dem Baumarkt zu ersetzen (auf unsere Kosten!), aber das hat der Vermieter abgelehnt, weil die dann nicht mehr zu den anderen Türen passen würde. Darf er das?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich kann dir nicht sagen, mit welchem Wert die Türen z. B. der Ex-Mieterin in Rechnung gestellt werden können, aber unterm Strich hat sie eine Wohnung hinterlassen mit Bodenschäden in 2 Zimmern, einer ruinierten Fensterbank und zwei aufgebrochenen Türen.....da kann man mal verzweifelt sein und sollte sich denken können, dass das irgendwann zu Buche schlägt und sie für die Schäden bezahlen muss!? Wenn Sie eine Kaution hinterlegt hat, deckt die vllt. schon einen Teil ab.

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#2
 Von 
Ratlos2017
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Auf die Kaution (2 Kaltmieten) hat sie verzichtet; im Gegenzug dazu musste sie nicht streichen und die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten. Allerdings hat der Vermieter an 3 Wänden Löcher und harte Klebereste entdeckt, wohl auch nicht gerade wenige. Daher denke ich, dass die Kaution wohl oder übel eh allein für den Maler draufgeht.

Eine Sache ist noch zusätzlich: Irgendwann einmal haben zwei Rollläden geklemmt, wenn sie zuweit hochgezogen wurden. Statt dem Vermieter Bescheid zu geben, hat meine Freundin die Stopper kurzerhand an die Lamellen weiter oben geschraut - und diese insgesamt 4 Löcher in 2 Lamellen hat der Vermieter wohl auch moniert. Aber der komplette Austausch der Rollläden kann ihr ja sicher nicht zur Last gelegt werden, oder? Da gibt es doch mit Sicherheit Möglichkeiten, die Löcher günstig zu reparieren.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte deine Freundin für die Zukunft (und die neue Wohnung) nicht am falschen Ende sparen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden an Mietsachschäden und Schlüsselverlust abdeckt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Nutzungsdauer ist zu berücksichtigen.
Nur für den Zeitwert ist Schadensersatz zu leisten.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120265 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Ratlos2017):
Wir hatten angeboten, zumindest die Innentür durch eine normale weiße aus dem Baumarkt zu ersetzen (auf unsere Kosten!), aber das hat der Vermieter abgelehnt, weil die dann nicht mehr zu den anderen Türen passen würde. Darf er das?

Selbstverständlich. Man hat die Wohnung ja schon genug zugerichtet ...



Schadenersatz wäre für den Zeitwert zu leisten. Wenn das Designertüren oder antike Türen waren, könnte das teuer werden. Man sollte also mal schauen, ob man herausbekommt, was das für Türen waren.



Zitat (von Ratlos2017):
Aber der komplette Austausch der Rollläden kann ihr ja sicher nicht zur Last gelegt werden, oder? Da gibt es doch mit Sicherheit Möglichkeiten, die Löcher günstig zu reparieren.

Unter Umständen schon.
Wenn es z.B. mangels Ersatzteilversorgung keine andere Möglichkeit gibt. Wobei die Erstzteile das geringste an dem Rechnungsposten sein dürften.



Eigentlich wird derzeit nicht viel anderes überbleiben, als mal abzuwarten, wie die Abrechnung dann später aussieht.
Dann kann man darüber diskutieren, wie man diese Abrechnung angreifen kann bzw. ob das überhaupt Sinn macht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Auf jeden Fall sollte deine Freundin für die Zukunft (und die neue Wohnung) nicht am falschen Ende sparen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden an Mietsachschäden und Schlüsselverlust abdeckt.
Das würde hier aber auch nicht viel nutzen, zumindest ein Teil ist ja schon grob fahrlässig (z.B. "1 tiefer Kratzer und Wasserschaden im Schlafzimmerparkett", "Schloss herausgebrochen; wurde aber mit Klebeband repariert") oder gar vorsätzlich herbeigeführt (Tür aufgebrochen, "an 3 Wänden Löcher und harte Klebereste entdeckt", ...)


Zitat:
Nun hat sie Angst, dass die Kosten sie vollends ruinieren werden.
klingt beinahe schon albern bei einer Mieterin, die eine Wohnung dermaßen ruiniert hat.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das würde hier aber auch nicht viel nutzen, zumindest ein Teil ist ja schon grob fahrlässig (z.B. "1 tiefer Kratzer und Wasserschaden im Schlafzimmerparkett", "Schloss herausgebrochen; wurde aber mit Klebeband repariert") oder gar vorsätzlich herbeigeführt (Tür aufgebrochen, "an 3 Wänden Löcher und harte Klebereste entdeckt", ...)


Weder der Kratzer noch der Wasserschaden ist zwingend fahrlässig oder vorsätzlich.
Lediglich (Dübel-)Löcher sind zwar immer vorsätzlich aber egal und Klebereste ruinieren einen finanziell auch ehr selten.
Aber spätestens das hier

Zitat (von Ratlos2017):
4) die Wohnungstür wurde irgendwann einmal von meiner Freundin "aufgebrochen" wegen einem vergessenen Schlüssel - die Zarge und das Blatt sind ebenfalls abgesplittert und mit Klebeband repariert

wäre überflüssig gewesen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.05.2017 07:43:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Anfang April ist sie aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe hat der Vermieter ein langes Mängelprotokoll verfasst.
Nun hat sie Angst,


Wurde ein Übergabeprotokoll von der Mieterin unterschrieben?

Hat denn die Mieterin eine Privathaftpflichtversicherung?

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