Mehrere Makler = Mehrfache Courtage?

14. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Montikos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Makler = Mehrfache Courtage?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bezüglich dem Anmieten einer neuen Wohnung.

Da ich eine Wohnung suchte habe ich bei insgesamt 3 Maklern einen sog. Vermittlungsauftrag gestellt. Diese haben mir dann entsprechend Exposés zu verschiedenen Wohnungen zugeschickt.

Nun habe ich eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefiel. Erhalten habe ich die Nummer des Vermieters von Makler #1. Über diese Nummer bin ich mit dem Vermieter auch in Kontakt getreten und habe eine Besichtigung verabredet und auch durchgeführt.

Nun habe ich jedoch in meinen Mails festgestellt, dass ich auch von Makler #2 und Makler #3 ein Exposé zu genau dieser Wohnung erhalten habe.

Das Exposé von Makler #3 (dieses Exposé enthielt lediglich den Straßennamen und KEINE Hausnr., Name des Vermieters oder Telefonnr. - Ich habe die Wohnung jedoch an den Bildern erkannt) kam per Mail, nachdem ich bereits die Nummer von Makler #1 erhalten habe.

Das Exposé (inklusive Name des Vermieters und Telefonnummer) von Makler #2 befand sich jedoch schon in meinem Postfach bevor ich das Exposé von Makler #1 erhalten habe.

Leider habe ich keinem der Makler umgehend mitgeteilt, dass mir das Angebot schon bekannt ist.

Nun habe ich Bedenken, ob ich, im Falle eines Vertragsabschlusses, an alle 3 Makler eine Courtage bezahlen muss. Letztendlich war ja nur das Exposé des Makler #1 der "Auslöser" für den Vertrag.

Was meint ihr? Könnte es schlimmstenfalls genau so ausgehen? Was ratet ihr mir?

(Hier nochmal zur Übersicht die chronologische Reihenfolge der Angebotsnachweise:
1) Makler #2 (mit Telefonnr. und Name)
2) Makler #1 (auf Nachfrage mit Telefonnr. und Name) --> wäre ursächlich für Vertragsabschluss
3) Makler #3 (ohne Name oder Telefonnr.)

Besten Dank im Voraus!

-----------------
""

-- Editiert Montikos am 14.11.2011 18:23

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich Bedenken, ob ich, im Falle eines Vertragsabschlusses, an alle 3 Makler eine Courtage bezahlen muss. Letztendlich war ja nur das Exposé des Makler #1 der "Auslöser" für den Vertrag. <hr size=1 noshade>



Nein, keine Sorge.

Nur der Makler hat den Provisionsanspruch, dessen Tätigkeit ursächlich, kausal für den Vertragsschluss war, das folgt schon aus dem Wortlaut des § 652 BGB .

Das war hier im Fall M 1.

Problem ist aber, daß die Gerichte für die Dauer von 1 Jahr zwischen Auftrag und Abschluss die Kausalität unterstellen, III ZR 379/04 .

Wenn wie hier aber mehrere Makler eingeschaltet wurden, hat der die Provision verdient, dessen Nachweis als erster den Anstoss zur Kontaktaufnahme mit Vm. gegeben hat.

Siehe z.B. IHK Stgt. Ziffer 2.4

Hier kann man die BGH-Jahresregel nicht 3 x anwenden, jeder Makler muss ggf. nachweisen, daß seine Tätigkeit ursächlich war. Zwar genügt Mit-Ursächlichkeit, hier kann aber eben nur einer, nicht jeder zu 1/3 zum Vertragsschluss beigetragen haben.

Ein Urteil dazu gibt es soweit ersichtlich nicht. Bei dem oben vom RA zitierten des KG Berlin war es soweit ersichtlich eben nicht so, daß doppelt Courtage gezahlt wurde.

Wenn man gegenteiliges liest, sind das Ansichten von Anwälten, man kann sich denken, weshalb das so vertreten wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Montikos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin01: Diesen Beitrag hatte ich bereits gelesen, jedoch war ich mir nicht sicher, welche (und ob überhaupt) Unterschiede zwischen dem Maklereinsatz bei Vermietung und Verkauf herrschen.

@flawless: Vielen Dank, das hat mir sehr weitergeholfen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen